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Reiseapotheke fürs Auslandspraktikum: Checkliste Schweiz

MUDr. Amandeep Grewal
MUDr. Amandeep GrewalArzt, Co-Founder von travel4med
  • 31. August 2026
  • 13 Minuten
Reiseapotheke fürs Auslandspraktikum: Checkliste Schweiz

Reiseapotheke fürs Auslandspraktikum: die Schweizer Checkliste

Deine Reiseapotheke fürs Auslandspraktikum besteht aus drei Teilen: einem Grundstock gegen Durchfall, Fieber, Schmerzen und kleine Wunden, deinen persönlichen Dauermedikamenten in der Originalverpackung und einem dünnen Papierstapel aus Rezeptkopie, Impfausweis und Versicherungsnachweis. Packe alles zu Hause ein, nicht erst vor Ort: Laut Weltgesundheitsorganisation ist in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen mindestens jedes zehnte Medikament minderwertig oder gefälscht. Und rechne den Vorrat für die volle Einsatzdauer, denn bei betäubungsmittelhaltigen Medikamenten darfst du laut Swissmedic nur den Eigenbedarf für 30 Tage aus der Schweiz ausführen.

Key Takeaways

  • Drei Teile, eine Tasche: Grundstock, persönliche Dauermedikamente, Papiere. Alles andere ist Luxus, den du im Handgepäck nicht brauchst.
  • Die 30-Tage-Grenze ist die wichtigste Schweizer Regel: Betäubungsmittelhaltige Medikamente darfst du laut Swissmedic nur im Umfang des Eigenbedarfs für 30 Tage ausführen (Swissmedic, Mitteilung vom 14.07.2023). Ein Unterassistenz-Monat passt gerade so hinein, drei Monate nicht.
  • Nicht nur Morphin zählt: Auch starke Schmerz- und Schlafmittel sowie gewisse Psychopharmaka fallen laut Swissmedic unter diese Regel.
  • Qualität ist kein Detail: Die WHO schätzt, dass mindestens 1 von 10 Medikamenten in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen minderwertig oder gefälscht ist (WHO-Faktenblatt, 03.12.2024).
  • Auf dem Rückweg gilt der Monatsbedarf: In die Schweiz darfst du Medikamente nur für dich selbst und höchstens im Umfang eines Monatsbedarfs einführen, abgabenfrei bis zu einer Wertfreigrenze von 150 Franken pro Person und Tag (BAZG).
  • Deine Fakultät hilft dir hier nicht: Die UZH hält in ihren Wahlstudienjahr-Richtlinien fest, dass Studierende im Ausland selbst für Versicherung und Impfschutz verantwortlich sind. Die Reiseapotheke ist damit deine Baustelle.

Stapel bunter Blisterpackungen mit Tabletten

Reiseapotheke Auslandspraktikum: Was gehört wirklich hinein?

Eine Reiseapotheke ist ein persönlicher, vorab zusammengestellter Medikamentenvorrat, der dich für die Dauer deines Einsatzes unabhängig von der Versorgungslage vor Ort macht. Sie ist kein Notfallkoffer für Patientinnen und Patienten, sondern für dich. Das ist der Punkt, an dem viele Listen aus dem Netz in die Irre führen: Du behandelst im Spital mit den Mitteln des Spitals, nicht mit deinen eigenen.

Der Grundstock lässt sich in fünf Gruppen sortieren. Das ist eine praktische Ordnung aus der Beratung, keine amtliche Vorgabe: Was du konkret einpackst, besprichst du in der reisemedizinischen Sprechstunde.

GruppeBeispieleWarum du das brauchst
Magen und DarmElektrolytmischung zum Auflösen, Mittel gegen Übelkeit, Loperamid als NotreserveDer häufigste Grund, warum Praktikumstage ausfallen
Schmerz und FieberEin Präparat, das du kennst und verträgstNachts im Gastland kein Sortiment vergleichen müssen
Wunden und HautDesinfektionsmittel, sterile Kompressen, Pflaster, Einmalhandschuhe, WundschnellverbandKleine Schnitte und Schürfungen sind Alltag
Haut und SticheMückenschutz mit hohem Wirkstoffanteil, Sonnenschutz, kühlendes GelTropenklima plus Aussenwege zwischen den Stationen
PersönlichesDauermedikamente, Pille, Asthmaspray, Allergiemittel, ErsatzbrilleEs gibt kein Ersatzrezept auf Zuruf

Dazu gehören zwei Dinge in dieselbe Tasche, die keine Medikamente sind: ein Fieberthermometer und eine Liste deiner Präparate mit den internationalen Wirkstoffnamen. Handelsnamen unterscheiden sich von Land zu Land, der Wirkstoffname nicht. Malaria, Dengue und Tollwut folgen einer eigenen Logik und gehören in die reisemedizinische Beratung; ausführlich erklärt sind sie in den Beiträgen zur Malariaprophylaxe, zum Mückenschutz und zur Tollwut-Prophylaxe.

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Warum kannst du dich vor Ort nicht einfach in der Apotheke eindecken?

Weil die Qualität der Versorgung nicht überall gleich verlässlich ist. Die Weltgesundheitsorganisation schreibt in ihrem Faktenblatt zu minderwertigen und gefälschten Medizinprodukten vom 3. Dezember 2024, dass mindestens 1 von 10 Medikamenten in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen minderwertig oder gefälscht ist. Betroffen sind alle Produktgruppen, von Antibiotika bis zu Impfstoffen.

Mindestens 1 von 10 Medikamenten faellt durch die Qualitaetskontrolle Laut WHO-Faktenblatt zu minderwertigen und gefaelschten Medizinprodukten vom 3. Dezember 2024 ist in Laendern mit niedrigem und mittlerem Einkommen mindestens eines von zehn Medikamenten minderwertig oder gefaelscht. Laender geben dafuer geschaetzt 30,5 Milliarden US-Dollar pro Jahr aus. Mindestens 1 von 10 Medikamenten: minderwertig oder gefaelscht Laender mit niedrigem und mittlerem Einkommen, WHO-Schaetzung Rot: der Anteil, der die Qualitaetskontrolle nicht besteht (mindestens 10 Prozent) Geschaetzte Ausgaben dafuer: 30,5 Milliarden US-Dollar pro Jahr Quelle: WHO, Faktenblatt "Substandard and falsified medical products", 03.12.2024, abgerufen am 31.08.2026
Die WHO schätzt, dass in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen mindestens 1 von 10 Medikamenten minderwertig oder gefälscht ist und dass Länder dafür rund 30,5 Milliarden US-Dollar pro Jahr ausgeben. Quelle: WHO-Faktenblatt «Substandard and falsified medical products», 3. Dezember 2024.

Wichtig für die Einordnung: Das ist eine globale Schätzung für eine ganze Ländergruppe, kein Wert für Indonesien, Tansania, Sri Lanka oder Nepal, und sie sagt nichts über eine bestimmte Apotheke in Galle oder Pokhara. Sie sagt dir aber, dass du dein Basissortiment nicht dem Zufall überlassen solltest und beim Kauf vor Ort besser eine Apotheke im Spitalumfeld wählst als einen Marktstand. Die WHO nennt informelle Märkte und unregulierte Onlineverkäufe ausdrücklich als Risikokanäle. Dazu der praktische Punkt: Nach einem 10-Stunden-Tag im Wahlstudienjahr willst du keine Beipackzettel in einer fremden Sprache entziffern.

Welche Schweizer Regeln gelten für die Ausfuhr von Medikamenten?

Hier wird es konkret, und hier unterscheidet sich deine Lage von der einer deutschen oder österreichischen Kommilitonin. Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut, hat die Eckpunkte in seiner Mitteilung «Auslandreisen mit Medikamenten» vom 14. Juli 2023 zusammengefasst.

Was du mitnimmstRegel für die SchweizQuelle
Rezeptfreie MedikamenteEigenbedarf, in der Originalverpackung; Einfuhrvorschriften des Ziel- und aller Transitländer vorher prüfenSwissmedic, 14.07.2023
Rezeptpflichtige MedikamenteIn einigen Ländern musst du das Originalrezept mitführen, um den legalen Bezug zu belegenSwissmedic, 14.07.2023
Betäubungsmittelhaltige MedikamenteEigenbedarf für höchstens 30 Tage darf aus der Schweiz ausgeführt werden; für Reisen in Schengenländer zusätzlich eine Bescheinigung der abgebenden Apotheke oder ArztpraxisSwissmedic, 14.07.2023
Rückreise in die SchweizEinfuhr nur für dich selbst, höchstens im Umfang eines Monatsbedarfs, berechnet nach der Dosierung im Beipackzettel; keine Bewilligung nötigSwissmedic, 14.07.2023 / BAZG
Zollabgaben auf dem RückwegAbgabenfrei bis zur Wertfreigrenze von 150 Franken pro Person und Tag, darüber 2,6 oder 8,1 Prozent MehrwertsteuerBAZG

Zwei Sätze aus dieser Mitteilung sind für Studierende besonders relevant. Erstens: Es gibt Arzneimittel, die in der Schweiz zugelassen, in anderen Ländern aber verboten sind, und ihre Einfuhr gilt dort als Straftat. Das betrifft öfter Schmerz- und Schlafmittel sowie Psychopharmaka, als man denkt. Zweitens: Die Schengen-Bescheinigung hilft dir an unseren Standorten nicht weiter, weil Indonesien, Tansania, Sri Lanka und Nepal nicht zum Schengenraum gehören. Für diese Länder gilt: Vorher bei der zuständigen Vertretung des Ziellandes nachfragen, mit Wirkstoffname und Menge. Swissmedic empfiehlt ausserdem, den Impfausweis grundsätzlich mitzuführen.

Wie lange reicht dein Vorrat wirklich?

Das ist die Rechnung, die am häufigsten schiefgeht. Die 30-Tage-Grenze passt zu einer vierwöchigen Famulatur, aber nicht zu einem längeren Einsatz. Die Universität Zürich verlangt in ihren Wahlstudienjahr-Richtlinien (Modul Unterassistenz, Kohorte FS und HS 2028) unter Ziffer 3.3 eine Anstellung von mindestens einem vollen Kalendermonat; Ziffer 4.5.2 erlaubt bis zu drei Auslandsmonate.

30-Tage-Grenze im Vergleich zu typischen Einsatzdauern Swissmedic erlaubt die Ausfuhr des Eigenbedarfs an betaeubungsmittelhaltigen Medikamenten fuer hoechstens 30 Tage. Die UZH-Richtlinien zum Wahlstudienjahr verlangen eine Anstellung von mindestens einem vollen Kalendermonat und erlauben bis zu drei Monate im Ausland. Ein Monat liegt bei rund 31 Tagen, zwei Monate bei rund 61 Tagen, drei Monate bei rund 92 Tagen. Reicht der erlaubte Vorrat fuer deinen Einsatz? Tage, betaeubungsmittelhaltige Medikamente Swissmedic-Limite 30 Tage 1 Kalendermonat rund 31 Tage 2 Kalendermonate rund 61 Tage 3 Kalendermonate rund 92 Tage (UZH-Maximum ohne Zusatzantrag) Quellen: Swissmedic, Mitteilung vom 14.07.2023; UZH, Richtlinien zum Wahlstudienjahr, Ziffern 3.3 und 4.5.2
Die gestrichelte Linie markiert die Swissmedic-Grenze von 30 Tagen. Ab zwei Monaten Unterassistenz reicht der erlaubte Ausfuhrvorrat an betäubungsmittelhaltigen Medikamenten rechnerisch nicht mehr aus. Quellen: Swissmedic, Mitteilung vom 14. Juli 2023; UZH, Richtlinien zum Wahlstudienjahr (Modul Unterassistenz), Ziffern 3.3 und 4.5.2.

Swissmedic schreibt es selbst: Bei länger dauernden Aufenthalten musst du dir die nötigen Medikamente im Zielland verschreiben und beziehen lassen. Kläre das vor der Abreise, nicht in der zweiten Woche. Für nicht betäubungsmittelhaltige Präparate gilt die 30-Tage-Grenze übrigens nicht, dort zählt der plausible Eigenbedarf.

Zur Reichweite: Die Ziffern 3.3 und 4.5.2 sind Vorgaben der Universität Zürich. Bern, Basel, Freiburg, Lausanne und Genf regeln ihr Wahlstudienjahr unterschiedlich. Eine «Schweizer Regel» gibt es nicht, hol dir die Bestätigung deiner Anrechnung schriftlich beim eigenen Studiendekanat. Wie das abläuft, steht im Beitrag zum Wahlstudienjahr im Ausland.

Was kostet die Reiseapotheke in Franken?

Eine ehrliche Antwort: Das hängt zu stark von deinen persönlichen Präparaten ab, um eine seriöse Pauschale zu nennen. Plane die Reiseapotheke aber als Selbstzahler-Posten in deinem Budget ein und frag deine Krankenkasse vorher konkret nach, was sie übernimmt. Reisemedizinische Leistungen sind nicht automatisch Teil der Grundversicherung, und bei tiefer Franchise zahlst du ohnehin erst einmal selbst.

Zwei Punkte kannst du genau planen. Erstens: Beratung und Impfungen sind ein eigener Budgetposten, getrennt von der Reiseapotheke. Zweitens: Auf dem Rückweg gilt laut Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit die Wertfreigrenze von 150 Franken pro Person und Tag. Wer im Zielland günstig grössere Mengen kauft, wird darüber mehrwertsteuerpflichtig. Mehr dazu in der Übersicht zur Finanzierung des Auslandspraktikums.

Du weisst nicht, was an deinen Standort gehört? Wir sagen dir, wie die Versorgungslage an unseren Partnerspitälern aussieht und woran Studierende vor dir gescheitert sind. Vereinbare ein kostenloses Beratungsgespräch und geh mit einer Liste statt mit einem Bauchgefühl einkaufen.

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Wie packst du deine Reiseapotheke Schritt für Schritt?

Sieben Schritte, in dieser Reihenfolge. Starte spätestens acht Wochen vor Abflug, damit du für Impfungen und Rezepte noch Luft hast.

  1. Einsatzdauer und Standort notieren. Zähle die Kalendertage, nicht die Wochen. Das ist die Zahl, mit der alle weiteren Schritte rechnen.
  2. Reisemedizinische Sprechstunde buchen. Dort klärst du Impfungen, Malariaschutz und die Frage, welche Präparate für dein Zielland sinnvoll sind. Bring die Liste deiner Dauermedikamente mit.
  3. Dauermedikamente hochrechnen. Vorrat für die ganze Zeit plus zwei Wochen Reserve für verlorene Koffer und verspätete Rückflüge.
  4. Betäubungsmittelhaltige Präparate separat prüfen. Fällt eines deiner Medikamente darunter, kläre mit deiner Ärztin schriftlich, wie die Versorgung ab Tag 31 im Zielland läuft.
  5. Bei der Vertretung des Ziellandes nachfragen. Nenne Wirkstoffnamen und Mengen. Lass dir die Auskunft per E-Mail geben, damit du sie am Zoll zeigen kannst.
  6. Papiere zusammenstellen. Rezeptkopie, Wirkstoffliste, Impfausweis, Versicherungsnachweis, Notfallnummern. Einmal auf Papier, einmal als Foto auf dem Handy.
  7. Packen und aufteilen. Alles Unverzichtbare ins Handgepäck, in der Originalverpackung. Eine kleine Zweitration in den aufgegebenen Koffer.

Die Papierspur ist kein Ritual: Sie ist der Grund, warum eine Kontrolle am Flughafen fünf Minuten dauert statt fünfzig. Der Rest deiner Vorbereitung steht in der Packliste und im Beitrag zur Auslandskrankenversicherung.

Person entnimmt eine Tablette aus einer Wochendosette

Was ist an unseren vier Standorten anders?

Alle vier Standorte liegen in tropischem oder subtropischem Klima, und an allen vier arbeitest du an Regional- oder Distriktspitälern, nicht an einem Universitätsspital mit Schweizer Sortiment. Die folgende Übersicht nennt bewusst qualitative Punkte aus der Beratung und keine Länderstatistiken.

StandortFormateWorauf du bei der Reiseapotheke besonders achtest
Bali (Indonesien)Famulatur, Pflegepraktikum, Wahlstudienjahr und Unterassistenz, Hospitation, PA-PraxisphaseRollerverkehr und Strassenstaub: Wunddesinfektion und Verbandmaterial grosszügig einplanen
Sansibar (Tansania)Famulatur, Pflegepraktikum, Wahlstudienjahr, HospitationHitze und Feuchtigkeit setzen Tabletten zu; blickdicht und trocken lagern
Galle (Sri Lanka)Famulatur, Pflegepraktikum, Wahlstudienjahr, HospitationLange Anfahrten zwischen Unterkunft und Spital: Tagesration ins Necessaire
Pokhara (Nepal)Famulatur, Pflegepraktikum, Wahlstudienjahr, HospitationWer nach dem Einsatz trekken geht, braucht eine zweite, leichtere Tasche

Bali ist bei uns ausdrücklich auch für Wahlstudienjahr und Unterassistenz buchbar. Berichte von Studierenden findest du unter Erfahrungsberichte und im Bericht über ein Pflegepraktikum auf Sri Lanka.

Die häufigsten Fehler beim Packen

Vier Muster tauchen in der Beratung immer wieder auf. Erstens: die Reiseapotheke als Mini-Spitalapotheke. Antibiotika auf Verdacht, ohne Indikation und ohne jemanden, der die Therapie führt, helfen niemandem und fördern Resistenzen. Zweitens: Tabletten aus dem Blister in eine Dosette umfüllen und die Verpackung zu Hause lassen. Ohne Originalverpackung kannst du am Zoll nicht belegen, was du dabeihast. Drittens: alles in den aufgegebenen Koffer. Verspätetes Gepäck ist Alltag, deine Dauermedikation gehört ins Handgepäck. Viertens: die Verwechslung von Reiseapotheke und Arbeitsschutz. Handschuhe, Desinfektionsmittel und das Vorgehen nach einer Nadelstichverletzung sind ein eigenes Thema, ebenso der Schutz vor Tuberkulose und die Reiseimpfungen.

Dazu kommt ein Punkt, der speziell für dich gilt: Die Universität Zürich hält in Ziffer 6.1 ihrer Wahlstudienjahr-Richtlinien fest, dass Studierende im Ausland selbst für Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung verantwortlich sind und die Universität keine Versicherungsleistungen oder Haftung übernimmt. Ziffer 6.2 sagt dasselbe zum Impfschutz. Deine Fakultät nimmt dir die Reiseapotheke also nicht ab.

Redaktionell geprüft von Nils-Andre Stritt, travel4med. Dieser Beitrag ersetzt keine reisemedizinische Beratung und keine verbindliche Auskunft deiner Fakultät oder der zuständigen Behörden.

Häufige Fragen zur Reiseapotheke

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Quellen

  • Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut: «Auslandreisen mit Medikamenten - das sollten Sie wissen», 14.07.2023. swissmedic.ch (abgerufen am 31.08.2026)
  • Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG): «Medikamente aus dem Ausland: Erlaubte Mengen und Abgaben». bazg.admin.ch (abgerufen am 31.08.2026)
  • World Health Organization: Fact sheet «Substandard and falsified medical products», 03.12.2024. who.int (abgerufen am 31.08.2026)
  • Universität Zürich, Medizinische Fakultät: «Richtlinien zum Wahlstudienjahr (Modul Unterassistenz)», gültig ab Kohorte WSJ FS und HS 2028, Ziffern 3.3, 4.5.2, 6.1 und 6.2. med.uzh.ch (PDF) (abgerufen am 31.08.2026)
  • Bundesamt für Gesundheit BAG und EKIF: «Schweizerischer Impfplan 2026», Stand Februar 2026. bag.admin.ch (PDF) (abgerufen am 31.08.2026)
  • Healthy Travel, reisemedizinische Empfehlungen für die Schweiz. healthytravel.ch (abgerufen am 31.08.2026)