
Tollwut-Prophylaxe im Auslandspraktikum: Guide Schweiz
Tollwut-Prophylaxe vor dem Auslandspraktikum: Was der Schweizerische Impfplan 2026 zu PrEP und PEP sagt und was du nach einem Biss in Nepal sofort tun musst.

Nils-Andre Stritt
27. August 2026

Deine Reiseapotheke fürs Auslandspraktikum besteht aus drei Teilen: einem Grundstock gegen Durchfall, Fieber, Schmerzen und kleine Wunden, deinen persönlichen Dauermedikamenten in der Originalverpackung und einem dünnen Papierstapel aus Rezeptkopie, Impfausweis und Versicherungsnachweis. Packe alles zu Hause ein, nicht erst vor Ort: Laut Weltgesundheitsorganisation ist in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen mindestens jedes zehnte Medikament minderwertig oder gefälscht. Und rechne den Vorrat für die volle Einsatzdauer, denn bei betäubungsmittelhaltigen Medikamenten darfst du laut Swissmedic nur den Eigenbedarf für 30 Tage aus der Schweiz ausführen.

Eine Reiseapotheke ist ein persönlicher, vorab zusammengestellter Medikamentenvorrat, der dich für die Dauer deines Einsatzes unabhängig von der Versorgungslage vor Ort macht. Sie ist kein Notfallkoffer für Patientinnen und Patienten, sondern für dich. Das ist der Punkt, an dem viele Listen aus dem Netz in die Irre führen: Du behandelst im Spital mit den Mitteln des Spitals, nicht mit deinen eigenen.
Der Grundstock lässt sich in fünf Gruppen sortieren. Das ist eine praktische Ordnung aus der Beratung, keine amtliche Vorgabe: Was du konkret einpackst, besprichst du in der reisemedizinischen Sprechstunde.
| Gruppe | Beispiele | Warum du das brauchst |
|---|---|---|
| Magen und Darm | Elektrolytmischung zum Auflösen, Mittel gegen Übelkeit, Loperamid als Notreserve | Der häufigste Grund, warum Praktikumstage ausfallen |
| Schmerz und Fieber | Ein Präparat, das du kennst und verträgst | Nachts im Gastland kein Sortiment vergleichen müssen |
| Wunden und Haut | Desinfektionsmittel, sterile Kompressen, Pflaster, Einmalhandschuhe, Wundschnellverband | Kleine Schnitte und Schürfungen sind Alltag |
| Haut und Stiche | Mückenschutz mit hohem Wirkstoffanteil, Sonnenschutz, kühlendes Gel | Tropenklima plus Aussenwege zwischen den Stationen |
| Persönliches | Dauermedikamente, Pille, Asthmaspray, Allergiemittel, Ersatzbrille | Es gibt kein Ersatzrezept auf Zuruf |
Dazu gehören zwei Dinge in dieselbe Tasche, die keine Medikamente sind: ein Fieberthermometer und eine Liste deiner Präparate mit den internationalen Wirkstoffnamen. Handelsnamen unterscheiden sich von Land zu Land, der Wirkstoffname nicht. Malaria, Dengue und Tollwut folgen einer eigenen Logik und gehören in die reisemedizinische Beratung; ausführlich erklärt sind sie in den Beiträgen zur Malariaprophylaxe, zum Mückenschutz und zur Tollwut-Prophylaxe.

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Weil die Qualität der Versorgung nicht überall gleich verlässlich ist. Die Weltgesundheitsorganisation schreibt in ihrem Faktenblatt zu minderwertigen und gefälschten Medizinprodukten vom 3. Dezember 2024, dass mindestens 1 von 10 Medikamenten in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen minderwertig oder gefälscht ist. Betroffen sind alle Produktgruppen, von Antibiotika bis zu Impfstoffen.
Wichtig für die Einordnung: Das ist eine globale Schätzung für eine ganze Ländergruppe, kein Wert für Indonesien, Tansania, Sri Lanka oder Nepal, und sie sagt nichts über eine bestimmte Apotheke in Galle oder Pokhara. Sie sagt dir aber, dass du dein Basissortiment nicht dem Zufall überlassen solltest und beim Kauf vor Ort besser eine Apotheke im Spitalumfeld wählst als einen Marktstand. Die WHO nennt informelle Märkte und unregulierte Onlineverkäufe ausdrücklich als Risikokanäle. Dazu der praktische Punkt: Nach einem 10-Stunden-Tag im Wahlstudienjahr willst du keine Beipackzettel in einer fremden Sprache entziffern.
Hier wird es konkret, und hier unterscheidet sich deine Lage von der einer deutschen oder österreichischen Kommilitonin. Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut, hat die Eckpunkte in seiner Mitteilung «Auslandreisen mit Medikamenten» vom 14. Juli 2023 zusammengefasst.
| Was du mitnimmst | Regel für die Schweiz | Quelle |
|---|---|---|
| Rezeptfreie Medikamente | Eigenbedarf, in der Originalverpackung; Einfuhrvorschriften des Ziel- und aller Transitländer vorher prüfen | Swissmedic, 14.07.2023 |
| Rezeptpflichtige Medikamente | In einigen Ländern musst du das Originalrezept mitführen, um den legalen Bezug zu belegen | Swissmedic, 14.07.2023 |
| Betäubungsmittelhaltige Medikamente | Eigenbedarf für höchstens 30 Tage darf aus der Schweiz ausgeführt werden; für Reisen in Schengenländer zusätzlich eine Bescheinigung der abgebenden Apotheke oder Arztpraxis | Swissmedic, 14.07.2023 |
| Rückreise in die Schweiz | Einfuhr nur für dich selbst, höchstens im Umfang eines Monatsbedarfs, berechnet nach der Dosierung im Beipackzettel; keine Bewilligung nötig | Swissmedic, 14.07.2023 / BAZG |
| Zollabgaben auf dem Rückweg | Abgabenfrei bis zur Wertfreigrenze von 150 Franken pro Person und Tag, darüber 2,6 oder 8,1 Prozent Mehrwertsteuer | BAZG |
Zwei Sätze aus dieser Mitteilung sind für Studierende besonders relevant. Erstens: Es gibt Arzneimittel, die in der Schweiz zugelassen, in anderen Ländern aber verboten sind, und ihre Einfuhr gilt dort als Straftat. Das betrifft öfter Schmerz- und Schlafmittel sowie Psychopharmaka, als man denkt. Zweitens: Die Schengen-Bescheinigung hilft dir an unseren Standorten nicht weiter, weil Indonesien, Tansania, Sri Lanka und Nepal nicht zum Schengenraum gehören. Für diese Länder gilt: Vorher bei der zuständigen Vertretung des Ziellandes nachfragen, mit Wirkstoffname und Menge. Swissmedic empfiehlt ausserdem, den Impfausweis grundsätzlich mitzuführen.
Das ist die Rechnung, die am häufigsten schiefgeht. Die 30-Tage-Grenze passt zu einer vierwöchigen Famulatur, aber nicht zu einem längeren Einsatz. Die Universität Zürich verlangt in ihren Wahlstudienjahr-Richtlinien (Modul Unterassistenz, Kohorte FS und HS 2028) unter Ziffer 3.3 eine Anstellung von mindestens einem vollen Kalendermonat; Ziffer 4.5.2 erlaubt bis zu drei Auslandsmonate.
Swissmedic schreibt es selbst: Bei länger dauernden Aufenthalten musst du dir die nötigen Medikamente im Zielland verschreiben und beziehen lassen. Kläre das vor der Abreise, nicht in der zweiten Woche. Für nicht betäubungsmittelhaltige Präparate gilt die 30-Tage-Grenze übrigens nicht, dort zählt der plausible Eigenbedarf.
Zur Reichweite: Die Ziffern 3.3 und 4.5.2 sind Vorgaben der Universität Zürich. Bern, Basel, Freiburg, Lausanne und Genf regeln ihr Wahlstudienjahr unterschiedlich. Eine «Schweizer Regel» gibt es nicht, hol dir die Bestätigung deiner Anrechnung schriftlich beim eigenen Studiendekanat. Wie das abläuft, steht im Beitrag zum Wahlstudienjahr im Ausland.
Eine ehrliche Antwort: Das hängt zu stark von deinen persönlichen Präparaten ab, um eine seriöse Pauschale zu nennen. Plane die Reiseapotheke aber als Selbstzahler-Posten in deinem Budget ein und frag deine Krankenkasse vorher konkret nach, was sie übernimmt. Reisemedizinische Leistungen sind nicht automatisch Teil der Grundversicherung, und bei tiefer Franchise zahlst du ohnehin erst einmal selbst.
Zwei Punkte kannst du genau planen. Erstens: Beratung und Impfungen sind ein eigener Budgetposten, getrennt von der Reiseapotheke. Zweitens: Auf dem Rückweg gilt laut Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit die Wertfreigrenze von 150 Franken pro Person und Tag. Wer im Zielland günstig grössere Mengen kauft, wird darüber mehrwertsteuerpflichtig. Mehr dazu in der Übersicht zur Finanzierung des Auslandspraktikums.
Du weisst nicht, was an deinen Standort gehört? Wir sagen dir, wie die Versorgungslage an unseren Partnerspitälern aussieht und woran Studierende vor dir gescheitert sind. Vereinbare ein kostenloses Beratungsgespräch und geh mit einer Liste statt mit einem Bauchgefühl einkaufen.

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Sieben Schritte, in dieser Reihenfolge. Starte spätestens acht Wochen vor Abflug, damit du für Impfungen und Rezepte noch Luft hast.
Die Papierspur ist kein Ritual: Sie ist der Grund, warum eine Kontrolle am Flughafen fünf Minuten dauert statt fünfzig. Der Rest deiner Vorbereitung steht in der Packliste und im Beitrag zur Auslandskrankenversicherung.

Alle vier Standorte liegen in tropischem oder subtropischem Klima, und an allen vier arbeitest du an Regional- oder Distriktspitälern, nicht an einem Universitätsspital mit Schweizer Sortiment. Die folgende Übersicht nennt bewusst qualitative Punkte aus der Beratung und keine Länderstatistiken.
| Standort | Formate | Worauf du bei der Reiseapotheke besonders achtest |
|---|---|---|
| Bali (Indonesien) | Famulatur, Pflegepraktikum, Wahlstudienjahr und Unterassistenz, Hospitation, PA-Praxisphase | Rollerverkehr und Strassenstaub: Wunddesinfektion und Verbandmaterial grosszügig einplanen |
| Sansibar (Tansania) | Famulatur, Pflegepraktikum, Wahlstudienjahr, Hospitation | Hitze und Feuchtigkeit setzen Tabletten zu; blickdicht und trocken lagern |
| Galle (Sri Lanka) | Famulatur, Pflegepraktikum, Wahlstudienjahr, Hospitation | Lange Anfahrten zwischen Unterkunft und Spital: Tagesration ins Necessaire |
| Pokhara (Nepal) | Famulatur, Pflegepraktikum, Wahlstudienjahr, Hospitation | Wer nach dem Einsatz trekken geht, braucht eine zweite, leichtere Tasche |
Bali ist bei uns ausdrücklich auch für Wahlstudienjahr und Unterassistenz buchbar. Berichte von Studierenden findest du unter Erfahrungsberichte und im Bericht über ein Pflegepraktikum auf Sri Lanka.
Vier Muster tauchen in der Beratung immer wieder auf. Erstens: die Reiseapotheke als Mini-Spitalapotheke. Antibiotika auf Verdacht, ohne Indikation und ohne jemanden, der die Therapie führt, helfen niemandem und fördern Resistenzen. Zweitens: Tabletten aus dem Blister in eine Dosette umfüllen und die Verpackung zu Hause lassen. Ohne Originalverpackung kannst du am Zoll nicht belegen, was du dabeihast. Drittens: alles in den aufgegebenen Koffer. Verspätetes Gepäck ist Alltag, deine Dauermedikation gehört ins Handgepäck. Viertens: die Verwechslung von Reiseapotheke und Arbeitsschutz. Handschuhe, Desinfektionsmittel und das Vorgehen nach einer Nadelstichverletzung sind ein eigenes Thema, ebenso der Schutz vor Tuberkulose und die Reiseimpfungen.
Dazu kommt ein Punkt, der speziell für dich gilt: Die Universität Zürich hält in Ziffer 6.1 ihrer Wahlstudienjahr-Richtlinien fest, dass Studierende im Ausland selbst für Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung verantwortlich sind und die Universität keine Versicherungsleistungen oder Haftung übernimmt. Ziffer 6.2 sagt dasselbe zum Impfschutz. Deine Fakultät nimmt dir die Reiseapotheke also nicht ab.
Redaktionell geprüft von Nils-Andre Stritt, travel4med. Dieser Beitrag ersetzt keine reisemedizinische Beratung und keine verbindliche Auskunft deiner Fakultät oder der zuständigen Behörden.

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