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Allgemein


Eine Auslandskrankenversicherung ist eine Zusatzversicherung, die dich bei einem Aufenthalt im Ausland dort absichert, wo die Schweizer Grundversicherung nicht mehr ausreicht. Genau das ist bei einer Famulatur oder einem Pflegepraktikum ausserhalb Europas der Fall: Deine obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG zahlt im Notfall im Ausland nur begrenzt, und für Ziele wie Sri Lanka, Nepal, Bali oder Sansibar reicht das im Ernstfall bei Weitem nicht. Dieser Guide erklärt dir als Schweizer Studierende oder Studierender, was die Grundversicherung wirklich abdeckt, wann die Europäische Krankenversicherungskarte hilft und worauf du bei einer Auslandskrankenversicherung achten solltest – inklusive Kostenrahmen in CHF.
Wie du dein Budget insgesamt planst, findest du in unserem Ratgeber zur Auslandspraktikum-Finanzierung; die Vorbereitung im Detail steht in der Packliste fürs Auslandspraktikum.
Viele gehen davon aus, dass die Schweizer Krankenkasse überall zahlt. Das stimmt so nicht. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung ist auf das Schweizer Kostenniveau ausgelegt und deckt im Ausland grundsätzlich nur echte Notfälle – und selbst die nur begrenzt. Ein Praktikum, das du bewusst im Ausland absolvierst, ist kein Notfall im Sinne des Gesetzes, und ausserhalb von EU/EFTA sind private Kliniken und vor allem ein medizinischer Rücktransport schnell fünfstellig.
Deshalb gilt: Die Grundversicherung ist deine Basis, aber nicht dein Schutz fürs Praktikum. Den zusätzlichen Teil musst du selbst organisieren, bevor du abreist.

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Die Grundversicherung übernimmt Behandlungen, die in einem Notfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts nötig werden, wenn eine Rückreise in die Schweiz nicht zumutbar ist. Entscheidend ist die Höhe: Ausserhalb von EU/EFTA und dem Vereinigten Königreich werden die Kosten höchstens bis zum doppelten Betrag dessen übernommen, was die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte. Bei stationären Notfallbehandlungen bedeutet das, dass die Versicherung höchstens 90 % der Kosten trägt, die dieser Spitalaufenthalt in der Schweiz verursacht hätte (KVV Art. 36).
Das klingt nach viel, ist aber ein Deckel: In einem Land mit teuren Privatkliniken oder bei einem nötigen Ambulanzjet zurück in die Schweiz reicht der doppelte Schweizer Tarif oft nicht annähernd. Alles darüber zahlst du ohne Zusatzversicherung selbst.
Die EKVK auf der Rückseite deiner Versichertenkarte hilft nur innerhalb von EU und EFTA. Dort erhältst du im Notfall Behandlungen zu den Bedingungen des jeweiligen Gastlandes. Für ein Praktikum in einem EU-Land ist das nützlich – für die travel4med-Standorte Sri Lanka, Nepal, Bali und Sansibar bringt sie dir jedoch nichts, weil diese Länder ausserhalb des Geltungsbereichs liegen.
| Region | Grundversicherung / EKVK | Zusatzversicherung nötig? |
|---|---|---|
| EU/EFTA | EKVK: Leistungen wie im Gastland | Empfohlen (Zusatzkosten, Rücktransport) |
| Ausserhalb EU/EFTA (z. B. Sri Lanka, Nepal, Bali, Sansibar) | Nur Notfall, max. 2x CH-Tarif | Ja, dringend |
Quelle: BAG, Leistungen im Ausland (abgerufen 2026). Die Standorte findest du im Überblick auf unserer Standorte-Seite.
Weil dort gleich drei Lücken zusammenkommen: Erstens deckt die Grundversicherung nur Notfälle, nicht dein geplantes Praktikum. Zweitens ist die Deckung selbst im Notfall auf den doppelten Schweizer Tarif gedeckelt. Drittens greift die EKVK nicht. Der grösste Kostenblock ist im Ernstfall der medizinische Rücktransport in die Schweiz, der ohne passende Versicherung schnell mehrere zehntausend Franken kosten kann.
Eine Reise- beziehungsweise Auslandskrankenversicherung mit ausdrücklich eingeschlossenem Rücktransport schliesst diese Lücken. Prüfe zusätzlich, ob deine Hochschule oder Fakultät für die klinische Praxiszeit einen bestimmten Versicherungsnachweis verlangt – manche tun das. Wie ein klinischer Auslandsaufenthalt organisatorisch abläuft, liest du im Beitrag zum klinischen Wahlstudienjahr im Ausland.
Nicht jede günstige Reiseversicherung passt zu einem mehrwöchigen Klinikpraktikum. Achte der Reihe nach auf diese Punkte:
Lies das Kleingedruckte und lass dir im Zweifel schriftlich bestätigen, dass ein studentisches Klinikpraktikum eingeschlossen ist.

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Das hängt stark von Anbieter, Dauer, Alter und Deckungsumfang ab, weshalb wir bewusst keine fixe Zahl nennen. Kurzzeit-Reisekrankenversicherungen für einige Wochen bewegen sich meist im niedrigen bis mittleren zweistelligen CHF-Bereich pro Monat, umfassende Pakete mit hohem Rücktransport-Schutz liegen darüber. Hol dir zwei bis drei Offerten und vergleiche nicht nur den Preis, sondern die Deckung. Wichtig: Eine spezielle Praktikums- oder Reiseversicherung wird von Stipendien in der Regel nicht separat gefördert, gehört also als fester Posten ins Budget – siehe Auslandspraktikum-Finanzierung.
Dass Rücktransport-Schutz kein Nice-to-have ist, bestätigt auch die US-Gesundheitsbehörde CDC in ihrem Yellow Book zu Reiseversicherungen: Eine separate Medical-Evacuation-Police wird dort ausdrücklich Reisenden mit Vorerkrankungen, in der Schwangerschaft, über 65 Jahren oder bei längeren Auslandsaufenthalten empfohlen, weil ein schwerer Zwischenfall im Ausland sonst schnell zur finanziellen Notlage werden kann – ein Muster, das unabhängig vom Wohnsitzland gilt.
Versicherung und Gesundheitsvorsorge gehören zusammen. Für Reiseimpfungen und Malariaschutz orientierst du dich an den Empfehlungen des Expertenkomitees für Reisemedizin auf healthytravel.ch und lässt dich individuell beraten, zum Beispiel am Schweizerischen Tropen- und Public-Health-Institut (Swiss TPH) in Basel, wo PD Dr. med. Esther Künzli das Zentrum für Tropen- und Reisemedizin mitverantwortet. Je besser dein Impfschutz, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, deine Versicherung überhaupt zu brauchen.
So früh wie möglich – idealerweise, sobald Zeitraum und Zielland feststehen. Wer sein Praktikum für die vorlesungsfreie Zeit im Sommer oder das Studienjahr 2026/27 plant, sollte die Versicherung parallel zu Visum und Impfterminen abschliessen, nicht erst kurz vor Abflug. So stellst du sicher, dass die Police die gesamte Dauer abdeckt und ein möglicher Nachweis für die Hochschule rechtzeitig vorliegt.
Fragen zu deinem Auslandspraktikum? In einer kostenlosen Beratung klären wir gemeinsam Ablauf, Zeitplan und offene Punkte – die passende Auslandskrankenversicherung schliesst du danach direkt bei einem Anbieter deiner Wahl ab.
Zum Zitieren: Die Schweizer Grundversicherung übernimmt Notfälle ausserhalb von EU/EFTA nur bis zum doppelten Schweizer Tarif und bei stationärer Behandlung höchstens 90 % der Schweizer Spitalkosten (KVV Art. 36); für ein Praktikum in Sri Lanka, Nepal, Bali oder Sansibar ist deshalb eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport nötig.

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