
Arbeitszeugnis nach dem Auslandspraktikum: der Fahrplan
Arbeitszeugnis nach dem Auslandspraktikum: Was Art. 330a OR regelt, was im Gastspital wirklich gilt und wie du dein Zeugnis noch vor der Heimreise sicherst.

Celina Köhsl
24. August 2026

Der wichtigste Test auf Tuberkulose ist nicht der nach deiner Rückkehr, sondern der vor dem Abflug. Der nationale Leitfaden von BAG und Lungenliga Schweiz nennt einen Bluttest als Eintrittstest, bevor du eine Tätigkeit mit erhöhtem Expositionsrisiko antrittst. Genau das ist eine Famulatur, eine Unterassistenz oder ein Pflegepraktikum in einem Spital mit vielen Fällen. Fehlt dieser Ausgangswert, lässt sich ein positives Resultat nach der Heimreise kaum noch einordnen. Hier steht, wie du das sauber planst.
Weil du im Gastspital genau dort stehst, wo die Krankheit diagnostiziert wird. Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die über die Raumluft übertragen wird, wenn eine erkrankte Person hustet. Laut BAG braucht es für eine Ansteckung meist einen Aufenthalt über Stunden im gleichen Raum. Eine Ambulanz, eine Notfallstation oder ein Mehrbettzimmer erfüllen das leicht.
Dazu kommt: In der Schweiz siehst du im ganzen Studium vielleicht eine Handvoll Fälle. In einem Spital in Nepal, auf Sansibar oder in Sri Lanka kann eine offene Lungentuberkulose zum Wochenalltag gehören, und das Isolationszimmer, das du aus Zürich oder Bern kennst, ist dort nicht selbstverständlich. Wer sich vorher nie mit dem Thema befasst hat, merkt oft erst im Nachhinein, dass er wochenlang ohne Atemschutz in einem Risikoraum stand.
Das ist kein Grund, ein Praktikum abzusagen. Es ist ein Grund, drei Dinge vorher zu regeln: einen dokumentierten Ausgangstest, Schutz vor Ort und einen Plan für die Zeit danach.

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Eine tuberkulöse Infektion ist der Nachweis, dass dein Immunsystem Kontakt mit dem Bakterium hatte, und keine Erkrankung. Du hast keine Symptome, du bist nicht ansteckend, und laut BAG erkranken nur fünf bis zehn Prozent der frisch Angesteckten später überhaupt, am ehesten innerhalb von zwei Jahren. Die Erkrankung selbst betrifft in rund 80 Prozent der Fälle die Lunge.
Deshalb ist ein positiver Test allein kein Drama. Entscheidend ist nicht der einzelne Wert, sondern ob er neu ist. Und das kannst du nur beantworten, wenn du einen früheren Wert zum Vergleich hast.
Die Schweiz ist ein Niedriginzidenzland: 2022 wurden 365 Fälle gemeldet, was einer Inzidenz von 4,16 Fällen pro 100'000 Einwohner entspricht (Leitfaden V1.2024). 73 Prozent der Betroffenen waren nicht schweizerischer Herkunft. Die Zahlen steigen aber wieder, wie das BAG-Bulletin vom 30. Juni 2025 zeigt.
Weltweit sieht es anders aus. Die WHO zählt für 2024 rund 10,7 Millionen Erkrankungen und 1,23 Millionen Todesfälle und geht davon aus, dass etwa ein Viertel der Weltbevölkerung schon einmal infiziert war. Der Schweizer Leitfaden nennt dazu klare Grössenordnungen: In den meisten hoch entwickelten Ländern liegt die Inzidenz unter 10, in einigen Ländern des südlichen Afrikas und Asiens dagegen über 500 und bis zu 665. Indonesien, zu dem Bali gehört, ist eines von acht Ländern, in denen zwei Drittel aller Neuerkrankungen gemeldet werden.
Der Leitfaden nennt drei Situationen, in denen ein Test auf eine Infektion angezeigt ist. Eine davon betrifft dich direkt: Personen mit erhöhtem Risiko einer beruflichen Exposition, also Beschäftigte im Gesundheits- oder Sozialwesen und Laborpersonal, nach einer Risikobewertung als Eingangstest vor Antritt einer Beschäftigung in einer solchen Umgebung.
| Situation | Wen es betrifft | Was der Leitfaden dazu sagt |
|---|---|---|
| Umgebungsuntersuchung | Personen mit kürzlichem Kontakt zu einer ansteckenden Lungentuberkulose | Test angezeigt; ein relevantes Risiko wird ab insgesamt über acht Stunden im gleichen Raum mit einer ausstrichpositiven Person angenommen |
| Immunschwäche | HIV-Infektion, vor immunsuppressiver Therapie, vor Organtransplantation | Test als Ausgangsuntersuchung angezeigt |
| Berufliche Exposition | Gesundheits- und Sozialwesen, Laborpersonal | Test nach Risikobewertung als Eingangstest vor Antritt der Tätigkeit |
| Reihenuntersuchung ohne Anlass | alle übrigen Situationen | umstritten und nicht generell empfohlen, weil der Vorhersagewert eines positiven Resultats bei ungezieltem Screening schlecht ist |
Der zweite Teil ist genauso wichtig und wird oft überlesen: Routinemässige Kontrolltests werden bei Beschäftigten im Gesundheitswesen nicht empfohlen. Getestet wird nach einem Kontakt mit einem potenziell infektiösen Fall, und zwar nur bei Personen mit negativem Antrittstest. Übersetzt heisst das: Der Antrittstest ist die Eintrittskarte für alles, was danach kommt. Ohne ihn hast du nach dem Praktikum keinen Vergleichswert, und ein positives Resultat bleibt unklar.
Deine Ausbildungsstelle, nicht das Gastspital. Die Suva-Publikation zur Tuberkulose am Arbeitsplatz sagt es sehr direkt: Bei Lernenden, die nur ein kurzes Praktikum absolvieren, sollten die Testungen von den Ausbildungsstellen veranlasst werden, weil die Einrichtungen des Gesundheitsdienstes das im Rahmen von kurzen Praktika nicht sicherstellen können.
Praktisch heisst das: Frag im Dekanat, im Studiengangssekretariat oder bei der Personalärztin deines Heimspitals, wer den Eintrittstest bezahlt und dokumentiert. Erwarte das nicht von einer Klinik in Pokhara oder Stone Town. Lass dir Datum, Testmethode und Befund schriftlich geben. Dasselbe Prinzip gilt für den Umgang mit Biostoffen im Gesundheitswesen generell.
Wenn du deine Unterlagen ohnehin zusammenstellst: In der Packliste fürs Auslandspraktikum steht, was sonst noch in den Dokumentenordner gehört, und der Guide zur Auslandskrankenversicherung fürs Praktikum klärt, welche Police überhaupt greift.

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Der Ablauf ist kein Hexenwerk, er braucht nur Vorlauf. Sieben Schritte, die du in dieser Reihenfolge abarbeitest:
| Zeitpunkt | Was zu tun ist | Warum |
|---|---|---|
| 6 bis 8 Wochen vor Abflug | Eintrittstest bei der Ausbildungsstelle veranlassen | Leitfaden: Eingangstest vor Antritt einer Tätigkeit mit erhöhtem Expositionsrisiko |
| Während des Einsatzes | FFP2 in Risikosituationen, Expositionen notieren | Leitfaden: FFP2 nach EN 149 oder höher beim Betreten des Isolationsraums |
| Direkt nach der Rückkehr | noch kein Test, nur Symptomkontrolle | BAG: Ansteckung erst nach rund zwei Monaten nachweisbar |
| Ab etwa 8 Wochen danach | Kontrolltest, wenn eine relevante Exposition vorlag | Leitfaden: Test nach Kontakt, nur bei negativem Antrittstest |
| Bis zwei Jahre danach | wachsam bleiben bei Husten und Fieber | BAG: Erkrankung am ehesten in den ersten zwei Jahren |

Mit Luft, Abstand und Maske, in dieser Reihenfolge. Der Leitfaden empfiehlt beim Betreten eines Isolationszimmers eine N95-Maske oder eine partikelfiltrierende Halbmaske der Schutzklasse FFP2 nach EN 149 oder höher, und die Maske muss vor dem Betreten des Raums aufgesetzt sein. Eine gewöhnliche Operationsmaske schützt dich selbst nicht.
Genauso wichtig ist alles, was vor der Maske kommt: gut gelüftete Räume, Abstand bei Hustenanfällen, und der Verzicht darauf, bei einer Bronchoskopie oder Sputumgewinnung «einfach mal zuzuschauen», wenn kein passender Atemschutz da ist. Das ist kein Mangel an Engagement, sondern Arbeitsschutz. Welche Rolle du überhaupt übernimmst, klärt der Beitrag zum klinischen Wahlstudienjahr im Ausland.
Die Reisemedizin drumherum deckst du mit den Reiseimpfungen fürs Wahlstudienjahr und der Malariaprophylaxe ab, für den Zwischenfall mit Blut gibt es den Plan bei einer Nadelstichverletzung im Ausland.
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An einem Husten, der nicht aufhört. Die WHO nennt als typische Zeichen langanhaltenden Husten, teils mit Blut, Brustschmerz, Schwäche, Müdigkeit, Gewichtsverlust, Fieber und Nachtschweiss. Das BAG beschreibt Fieber über 38 Grad mit Husten und Gewichtsabnahme als klassische Kombination. Wichtig: Symptome können Monate lang mild bleiben.
Deshalb gilt eine einfache Regel: Wenn du nach einem Praktikum in einem Land mit hoher Inzidenz länger als drei Wochen hustest, sag deiner Ärztin von Anfang an, wo du warst und was du dort gemacht hast. Diese eine Information verkürzt den Weg zur richtigen Diagnostik erheblich. Das gilt übrigens genauso für Fieber nach einem Tropenaufenthalt, wie es der Beitrag zur Malariaprophylaxe beschreibt.
Die gute Nachricht: Behandelbar ist die Erkrankung gut. Die WHO nennt eine Antibiotikatherapie über vier bis sechs Monate, und laut BAG verhindert die korrekte Behandlung über mindestens sechs Monate Rückfälle und die Entstehung von Resistenzen.
Eine Impfung ist für dich keine Option. Der Schweizerische Impfplan empfiehlt die BCG-Impfung nur für Neugeborene und Säuglinge unter zwölf Monaten, die dauerhaft in einem Land mit einer Inzidenz über 50 pro 100'000 leben werden. Das BAG hält zudem fest, dass der Impfstoff in der Schweiz nicht verfügbar ist. Aufenthalte von beschränkter Dauer sind laut Impfplan ausdrücklich keine Impfindikation, und ein Praktikum von einigen Wochen oder Monaten fällt genau darunter.
Bei den Kosten wird es konkret. Der Leitfaden hält für das Screening im Asylbereich fest, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Ob das für deinen Eintrittstest gleich läuft, hängt davon ab, wer ihn anordnet. Kläre das vorher schriftlich. Zur Versicherungslage während des Aufenthalts hilft der Beitrag zu Wohnsitz, Krankenkasse und AHV.

Erst einmal wenig, ausser einer Abklärung. Ein positiver Bluttest zeigt eine Infektion, keine Erkrankung. Der nächste Schritt ist ein Thorax-Röntgenbild und die Beurteilung, ob eine vorbeugende Behandlung sinnvoll ist. Der Leitfaden weist darauf hin, dass ein einmal dokumentierter positiver Bluttest später nicht wiederholt werden muss.
Praktisch wichtig wird das beim Stellenantritt als Assistenzärztin oder Assistenzarzt, weil dort ein Antrittstest üblich ist. Wer den Verlauf sauber dokumentiert hat, spart sich die Diskussion, woher die Infektion stammt. Für die Anerkennung deiner Praktika spielt der Befund keine Rolle, wie der Überblick zur Weiterbildung im Ausland und zum Facharzttitel zeigt.
Fachlich geprüft von MUDr. Andreas Zehetner, der Schweizer Medizin- und Pflegestudierende vor Praktika in Sri Lanka, Nepal, auf Bali und Sansibar reisemedizinisch vorbereitet. Dieser Text ersetzt keine persönliche ärztliche Beratung.
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