
Reiseapotheke fürs Auslandspraktikum: Checkliste Schweiz
Reiseapotheke fürs Auslandspraktikum: Was Schweizer Studierende für Bali, Sansibar, Sri Lanka und Nepal einpacken, welche Regeln gelten und was es kostet.

MUDr. Amandeep Grewal
31. August 2026

Ein Kinderheilkunde-Praktikum im Ausland ist ein klinischer Einsatz auf einer Kinderabteilung ausserhalb der Schweiz, den du als Famulatur, als Pflegepraktikum oder als Unterassistenzmonat im Wahlstudienjahr absolvierst. Ob der Einsatz angerechnet wird, entscheidet nicht das Gastspital, sondern deine eigene Fakultät. An der Universität Zürich gehört Kinder- und Jugendmedizin zum Pflichtbereich A, und höchstens einer deiner drei Auslandsmonate darf an einem Spital liegen, das weder Universitäts- noch Lehrspital ist. Genau diese eine Zeile entscheidet über deine Planung.
Ein Kinderheilkunde-Praktikum im Ausland ist jeder betreute klinische Einsatz auf einer pädiatrischen Abteilung, einer Neugeborenenstation oder in einer Kindersprechstunde ausserhalb der Schweiz. Pädiatrie ist nur das Fremdwort für Kinderheilkunde. Das Format bestimmt, was du tun darfst; die Anrechnung regelt deine Fakultät.
Der Unterschied zu einem Einsatz in Zürich, Bern oder Basel liegt im Alltag. Auf einer Schweizer Kinderabteilung ist die Diagnostik praktisch immer verfügbar. In Pokhara oder auf Sansibar entscheidet die klinische Untersuchung viel häufiger allein, weil Labor und Bildgebung nicht rund um die Uhr bereitstehen.
Ein Kinderheilkunde-Praktikum ersetzt keine Facharztweiterbildung. Es ist ein Praxisblock, in dem du Kinder untersuchst und lernst, mit Eltern zu sprechen, die kein Deutsch sprechen.


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Weil sich das Sterbe- und Krankheitsrisiko von Kindern zwischen der Schweiz und unseren Standortländern um ein Vielfaches unterscheidet. Laut Weltbank-Datenreihe SH.DYN.MORT, die auf Schätzungen der UN-Gruppe UN IGME beruht, lag die Sterblichkeit unter fünf Jahren 2024 in der Schweiz bei 3,9 pro 1'000 Lebendgeburten und in Tansania bei 37,0.
Diese Zahlen sind Landeswerte. Für Sansibar, Bali oder die Region Galle gibt es darin keinen eigenen Wert. Lies die Tabelle als Grössenordnung, nicht als Beschreibung deiner künftigen Station.
| Land (Standort) | Sterblichkeit unter 5 Jahren, 2024 | Verhältnis zur Schweiz |
|---|---|---|
| Schweiz | 3,9 pro 1'000 Lebendgeburten | Referenz |
| Sri Lanka (Galle) | 5,9 pro 1'000 Lebendgeburten | rund 1,5-mal |
| Indonesien (Bali) | 17,7 pro 1'000 Lebendgeburten | rund 4,5-mal |
| Nepal (Pokhara) | 25,1 pro 1'000 Lebendgeburten | rund 6,4-mal |
| Tansania (Sansibar) | 37,0 pro 1'000 Lebendgeburten | rund 9,5-mal |
Global gilt laut der WHO-Faktenblattfassung vom 1. Mai 2026: 2024 starben 4,9 Millionen Kinder unter fünf Jahren, rechnerisch alle sechs Sekunden eines. 2,3 Millionen davon starben in den ersten 28 Lebenstagen, das sind 47 Prozent. Als führende Ursachen nennt die WHO Frühgeburtskomplikationen, Ereignisse unter der Geburt wie Asphyxie und Trauma, Lungenentzündung, Durchfall und Malaria, alle weitgehend vermeidbar oder behandelbar.
Für dich heisst das: Ein Kinderheilkunde-Praktikum im Ausland führt dich an Krankheitsbilder heran, die du in der Schweiz kaum in dieser Häufigkeit siehst. Es heisst nicht, dass du sie behandeln sollst.
Das entscheidet allein deine eigene Fakultät. Die Universität Zürich hat es schriftlich geregelt: bis zu drei Monate Unterassistenz im Ausland, grundsätzlich an einem Universitätsspital oder einem angeschlossenen Lehrspital. Maximal einer dieser drei Monate darf an einem Haus liegen, das weder Universitäts- noch Lehrspital ist.
Ziffer 4.5.2 ist der Grund, warum du ein Kinderheilkunde-Praktikum früh planen musst. Unsere Partnerspitäler in Pokhara, Galle, auf Sansibar und auf Bali sind Regional- und Distriktspitäler. Ohne Lehrspitalstatus kannst du dort nach der UZH-Regel höchstens einen der drei Auslandsmonate verbringen. Eine Verlängerung ist nur auf schriftlichen Antrag bis zum 31. Januar und nur an einem Universitätsspital möglich.
Hilfreich ist der Anhang: «Kinder- und Jugendmedizin» inklusive Neonatologie, Neuropädiatrie und Kindernotfallmedizin steht in Bereich A, «Kinderchirurgie» in Bereich B. Wer nach Ziffer 4.4 je zwei Monate in beiden Bereichen braucht, kann ein Kinderheilkunde-Praktikum also je nach Station auf zwei Arten einsetzen. Zugeordnet wird die Stelle von der Ausbildungsstätte.
| UZH-Vorgabe (Richtlinien WSJ, Kohorte FS/HS 2028) | Was dort steht |
|---|---|
| Ziffer 3.3, Mindestdauer | Mindestens ein voller Kalendermonat oder ein ganzzahliges Vielfaches; kürzere Anstellungen werden nicht angerechnet |
| Ziffer 4.3, Gesamtumfang | Mindestens 9 Kalendermonate Unterassistenz in Vollzeit, zwischen 1. Februar und 31. Januar |
| Ziffer 4.4, Pflichtbereiche | Mindestens 2 Monate Bereich A und mindestens 2 Monate Bereich B; 3 bis 5 Stellen insgesamt |
| Anhang, Zuordnung | Kinder- und Jugendmedizin in Bereich A, Kinderchirurgie in Bereich B |
| Ziffer 4.5.2, Ausland | Bis zu 3 Monate, grundsätzlich Universitätsspital oder Lehrspital; höchstens 1 Monat an einem anderen Spital |
| Ziffer 6.1, Versicherung | Im Ausland bist du selbst für Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung verantwortlich |
Wichtig: Das sind Regeln der Universität Zürich, keine Schweizer Regel. Bern, Basel, Freiburg, Lausanne und Genf regeln Dauer, Pflichtfächer und Auslandsanteil unterschiedlich, und die Vorgaben ändern sich pro Kohorte. Hol dir die Bestätigung schriftlich bei deinem eigenen Studiendekanat, bevor du buchst. Wie du dieses Gespräch führst, steht im Beitrag zum klinischen Wahlstudienjahr im Ausland; das Zusammenspiel mit der Eidgenössischen Prüfung klärt der entsprechende Beitrag.
Das hängt vom Studienstand ab. Ein Pflegepraktikum ist pflegerisch geprägt und für Pflegestudierende sowie Medizinstudierende in frühen Semestern gedacht. Eine Famulatur ist ein ärztlich begleiteter Kurzeinsatz. Die Unterassistenz ist der längste Block, und nur für sie gilt die Monatsregel. Ein Kinderheilkunde-Praktikum ist in jedem Format möglich.
| Format | Typische Dauer | Was du in der Kinderheilkunde machst |
|---|---|---|
| Pflegepraktikum | ab wenigen Wochen | Grundpflege, Vitalzeichen, Mithilfe bei Ernährung und Lagerung von Kindern |
| Famulatur | meist 4 Wochen | Visite, Anamnese mit Dolmetschung, Untersuchung unter Aufsicht |
| Unterassistenz im Wahlstudienjahr | volle Kalendermonate | Eigene Patientenverläufe unter Supervision, Eintritts- und Austrittsdokumentation |
| Hospitation | flexibel | Reines Beobachten, kein eigenständiges Handeln am Kind |
Unschlüssig? Der Vergleich Famulatur oder Wahlstudienjahr im Ausland hilft weiter. Wer ein Kinderheilkunde-Praktikum mit einem zweiten Fach kombinieren will, findet Anschlussstellen im Geburtshilfe-Praktikum, im Chirurgie-Praktikum und in der Notfallmedizin.
An allen vier Standorten. travel4med vermittelt ein Kinderheilkunde-Praktikum in Regional- und Distriktspitälern in Galle auf Sri Lanka, in Pokhara in Nepal, auf Sansibar und auf Bali. Für Wahlstudienjahr und Unterassistenz sind alle vier buchbar, Bali eingeschlossen. Welche Abteilung dich aufnimmt, klärt sich in der Platzierung.
| Standort | Was die Kinderheilkunde dort prägt |
|---|---|
| Galle, Sri Lanka | Ausgebautes öffentliches Gesundheitswesen, viele ambulante Vorstellungen |
| Pokhara, Nepal | Lange Anfahrten aus Bergregionen, dadurch spätere Vorstellungen und ausgeprägte Befunde |
| Sansibar, Tansania | Infektiologisch geprägter Alltag, viel Arbeit mit Familien |
| Bali, Indonesien | Städtische Kinderabteilungen, gemischtes Spektrum aus Infekten und Unfällen |
Diese Zuordnungen sind Erfahrungswerte aus unserer Beratung und tragen bewusst keine Zahl. Ein Blick in die Erfahrungsberichte lohnt sich: Bali, Sansibar, Nepal und Sri Lanka. Alle Häuser stehen unter Standorte.
Unklar, ob dein Kinderheilkunde-Praktikum an deiner Fakultät zählt? Schick uns deine Wunschmonate und den Namen deiner Fakultät. Wir sagen dir, welches Haus welche Abteilung führt, damit du mit konkreten Angaben ins Studiendekanat gehst. Zur kostenlosen Beratung

Fordere kostenlos und unverbindlich alle wichtigen Infos an.
In aller Regel nein. Der Sonderprivatauszug ist ein Schweizer Dokument. Laut ch.ch, dem Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden, kann er nur verlangt werden, wenn du eine organisierte Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen ausüben willst, und die Stelle muss vorher eine unterzeichnete Arbeitgeberbestätigung liefern.
Ein Gastspital in Nepal oder auf Sansibar ist keine Schweizer Stelle und kann diese Bestätigung nicht ausstellen. Einzelne Häuser verlangen dagegen einen normalen Privatauszug aus dem Strafregister, oft beglaubigt. Die Kosten stehen fest: 17 Franken pro Auszug, plus 20 Franken für die Beglaubigung, wenn der Auszug für eine ausländische Behörde oder eine konsularische Stelle bestimmt ist.
Bestell den Auszug nur über die Website des Bundesamts für Justiz. Der Bund warnt dort vor betrügerischen Seiten, die Strafregisterauszüge zu vermitteln vorgeben.

Nur das, was die betreuende Ärztin oder der betreuende Arzt dir ausdrücklich überträgt und beaufsichtigt. Kinder sind besonders schutzbedürftig, Dosierungen sind gewichtsabhängig, Zugänge schwieriger und Verschlechterungen schneller. Ein Kinderheilkunde-Praktikum ist eine Lernsituation, keine Personallücke.
Drei Grundsätze für den Alltag. Erstens: Frag vor jeder Massnahme, ob du sie durchführen darfst, auch wenn du sie in der Schweiz schon geübt hast. Zweitens: Führe nichts allein durch, für das dir niemand ausdrücklich die Aufsicht zugesagt hat. Drittens: Keine Fotos von Kindern und keine Fallschilderungen mit erkennbaren Details in sozialen Medien.
Sprache ist der zweite grosse Punkt. Anamnesen mit Eltern laufen häufig über Dolmetschung durch Pflegende. Plane das ein, statt dich darauf zu verlassen, dass jemand Englisch spricht. Der Beitrag zu Sprachbarrieren im Praktikum sammelt konkrete Formulierungen.
Für den Impfschutz bist du selbst verantwortlich. Die UZH-Richtlinien halten das in Ziffer 6.2 fest und verweisen auf die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit. Vor einem Kinderheilkunde-Praktikum ist das kein Formalismus: Masern, Varizellen, Keuchhusten und Röteln sind genau die Krankheiten, bei denen du selbst zur Gefahr für deine Patientinnen und Patienten wirst, wenn dein Schutz Lücken hat.
Plane die reisemedizinische Sprechstunde früh, weil manche Impfserien Wochen brauchen. Details stehen bei den Reiseimpfungen fürs Wahlstudienjahr. Zwei Themen betreffen dich hier besonders: die Tuberkulose-Abklärung vor Antritt und ein Plan für eine Nadelstichverletzung. Was sonst ins Gepäck gehört, steht in der Packliste.
Zur Versicherung: Ziffer 6.1 der UZH-Richtlinien sagt, dass Studierende im Ausland selbst dafür verantwortlich sind, sich über Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung zu informieren und diese gegebenenfalls selbst abzuschliessen. Wörtlich heisst es dort: «Die Universität Zürich übernimmt in keinem Fall Versicherungsleistungen oder Haftung.»
Fachlich geprüft von MUDr. Amandeep Grewal. Redaktionell geprüft von Nils-Andre Stritt, travel4med. Dieser Beitrag ersetzt weder eine reisemedizinische Beratung noch eine verbindliche Auskunft deiner Fakultät.

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