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Kinderheilkunde-Praktikum im Ausland: Schweizer Guide

MUDr. Amandeep Grewal
MUDr. Amandeep GrewalArzt, Co-Founder von travel4med
  • 1. September 2026
  • 13 Minuten
Kinderheilkunde-Praktikum im Ausland: Schweizer Guide

Kinderheilkunde-Praktikum im Ausland: Schweizer Guide

Ein Kinderheilkunde-Praktikum im Ausland ist ein klinischer Einsatz auf einer Kinderabteilung ausserhalb der Schweiz, den du als Famulatur, als Pflegepraktikum oder als Unterassistenzmonat im Wahlstudienjahr absolvierst. Ob der Einsatz angerechnet wird, entscheidet nicht das Gastspital, sondern deine eigene Fakultät. An der Universität Zürich gehört Kinder- und Jugendmedizin zum Pflichtbereich A, und höchstens einer deiner drei Auslandsmonate darf an einem Spital liegen, das weder Universitäts- noch Lehrspital ist. Genau diese eine Zeile entscheidet über deine Planung.

Key Takeaways

  • Die Anrechnung hängt an deiner Fakultät, nicht am Gastspital. Die UZH-Richtlinien zum Wahlstudienjahr (Kohorte FS und HS 2028) erlauben bis zu 3 Monate im Ausland, grundsätzlich nur an einem Universitätsspital oder Lehrspital. Maximal einer dieser Monate darf an einem anderen Spital sein.
  • Kinder- und Jugendmedizin ist an der UZH ein Bereich-A-Fach. Laut Anhang zählen Neonatologie, Neuropädiatrie und Kindernotfallmedizin dazu; Kinderchirurgie steht in Bereich B. Zugeordnet wird die Stelle von der Ausbildungsstätte.
  • Ein angefangener Monat zählt nicht. Nach Ziffer 3.3 muss eine Unterassistenz mindestens einen vollen Kalendermonat dauern. Kürzere Einsätze werden auch auf Antrag nicht angerechnet.
  • Das Krankheitsspektrum ist ein anderes. Laut WHO starben 2024 weltweit 4,9 Millionen Kinder unter fünf Jahren, 2,3 Millionen davon in den ersten 28 Lebenstagen. Häufigste Ursachen: Frühgeburtskomplikationen, Ereignisse unter der Geburt, Lungenentzündung, Durchfall und Malaria.
  • Der Sonderprivatauszug ist ein Schweizer Instrument. Er kann laut Bund nur verlangt werden, wenn eine Stelle vorher schriftlich bestätigt, dass sie ihn braucht. Ein Gastspital im Ausland kann das nicht auslösen; dort zählt der Privatauszug für 17 Franken.
  • Bali ist buchbar. Für das Wahlstudienjahr und die Unterassistenz stehen dir alle vier travel4med-Standorte offen: Bali, Sansibar, Galle auf Sri Lanka und Pokhara in Nepal.

Was ist ein Kinderheilkunde-Praktikum im Ausland?

Ein Kinderheilkunde-Praktikum im Ausland ist jeder betreute klinische Einsatz auf einer pädiatrischen Abteilung, einer Neugeborenenstation oder in einer Kindersprechstunde ausserhalb der Schweiz. Pädiatrie ist nur das Fremdwort für Kinderheilkunde. Das Format bestimmt, was du tun darfst; die Anrechnung regelt deine Fakultät.

Der Unterschied zu einem Einsatz in Zürich, Bern oder Basel liegt im Alltag. Auf einer Schweizer Kinderabteilung ist die Diagnostik praktisch immer verfügbar. In Pokhara oder auf Sansibar entscheidet die klinische Untersuchung viel häufiger allein, weil Labor und Bildgebung nicht rund um die Uhr bereitstehen.

Ein Kinderheilkunde-Praktikum ersetzt keine Facharztweiterbildung. Es ist ein Praxisblock, in dem du Kinder untersuchst und lernst, mit Eltern zu sprechen, die kein Deutsch sprechen.

Kinderarzt hört mit dem Stethoskop den Brustkorb eines Säuglings ab

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Warum siehst du in der Kinderheilkunde im Ausland andere Krankheitsbilder?

Weil sich das Sterbe- und Krankheitsrisiko von Kindern zwischen der Schweiz und unseren Standortländern um ein Vielfaches unterscheidet. Laut Weltbank-Datenreihe SH.DYN.MORT, die auf Schätzungen der UN-Gruppe UN IGME beruht, lag die Sterblichkeit unter fünf Jahren 2024 in der Schweiz bei 3,9 pro 1'000 Lebendgeburten und in Tansania bei 37,0.

Diese Zahlen sind Landeswerte. Für Sansibar, Bali oder die Region Galle gibt es darin keinen eigenen Wert. Lies die Tabelle als Grössenordnung, nicht als Beschreibung deiner künftigen Station.

Land (Standort)Sterblichkeit unter 5 Jahren, 2024Verhältnis zur Schweiz
Schweiz3,9 pro 1'000 LebendgeburtenReferenz
Sri Lanka (Galle)5,9 pro 1'000 Lebendgeburtenrund 1,5-mal
Indonesien (Bali)17,7 pro 1'000 Lebendgeburtenrund 4,5-mal
Nepal (Pokhara)25,1 pro 1'000 Lebendgeburtenrund 6,4-mal
Tansania (Sansibar)37,0 pro 1'000 Lebendgeburtenrund 9,5-mal
Sterblichkeit unter fuenf Jahren 2024 im Vergleich Todesfaelle pro 1000 Lebendgeburten 2024: Schweiz 3,9, Sri Lanka 5,9, Indonesien 17,7, Nepal 25,1, Tansania 37,0. Todesfaelle unter 5 Jahren je 1000 Lebendgeburten (2024) 3,9 Schweiz 5,9 Sri Lanka 17,7 Indonesien 25,1 Nepal 37,0 Tansania Landeswerte, keine Werte fuer einzelne Regionen oder Spitaeler
Sterblichkeit von Kindern unter fünf Jahren, 2024. Quelle: Weltbank, Indikator SH.DYN.MORT (Datenreihe der UN Inter-agency Group for Child Mortality Estimation), abgerufen am 01.09.2026.

Global gilt laut der WHO-Faktenblattfassung vom 1. Mai 2026: 2024 starben 4,9 Millionen Kinder unter fünf Jahren, rechnerisch alle sechs Sekunden eines. 2,3 Millionen davon starben in den ersten 28 Lebenstagen, das sind 47 Prozent. Als führende Ursachen nennt die WHO Frühgeburtskomplikationen, Ereignisse unter der Geburt wie Asphyxie und Trauma, Lungenentzündung, Durchfall und Malaria, alle weitgehend vermeidbar oder behandelbar.

Für dich heisst das: Ein Kinderheilkunde-Praktikum im Ausland führt dich an Krankheitsbilder heran, die du in der Schweiz kaum in dieser Häufigkeit siehst. Es heisst nicht, dass du sie behandeln sollst.

Anteil der Neugeborenen an allen Todesfaellen unter fuenf Jahren, 2024 Von 4,9 Millionen Todesfaellen unter fuenf Jahren entfallen 2,3 Millionen auf die ersten 28 Lebenstage (47 Prozent). Quelle WHO, 1. Mai 2026. 4,9 Millionen Todesfaelle unter 5 Jahren (2024) 2,3 Mio (47%) 2,6 Mio (53%) erste 28 Lebenstage 1 Monat bis unter 5 Jahre Fast die Haelfte aller Todesfaelle faellt in den ersten Lebensmonat. Weltweite Schaetzung, kein Wert fuer ein einzelnes Land
Verteilung der weltweiten Todesfälle bei Kindern unter fünf Jahren, 2024. Quelle: WHO, Faktenblatt «Child mortality (under 5 years)», Stand 1. Mai 2026.

Rechnet deine Fakultät ein Kinderheilkunde-Praktikum ans Wahlstudienjahr an?

Das entscheidet allein deine eigene Fakultät. Die Universität Zürich hat es schriftlich geregelt: bis zu drei Monate Unterassistenz im Ausland, grundsätzlich an einem Universitätsspital oder einem angeschlossenen Lehrspital. Maximal einer dieser drei Monate darf an einem Haus liegen, das weder Universitäts- noch Lehrspital ist.

Ziffer 4.5.2 ist der Grund, warum du ein Kinderheilkunde-Praktikum früh planen musst. Unsere Partnerspitäler in Pokhara, Galle, auf Sansibar und auf Bali sind Regional- und Distriktspitäler. Ohne Lehrspitalstatus kannst du dort nach der UZH-Regel höchstens einen der drei Auslandsmonate verbringen. Eine Verlängerung ist nur auf schriftlichen Antrag bis zum 31. Januar und nur an einem Universitätsspital möglich.

Hilfreich ist der Anhang: «Kinder- und Jugendmedizin» inklusive Neonatologie, Neuropädiatrie und Kindernotfallmedizin steht in Bereich A, «Kinderchirurgie» in Bereich B. Wer nach Ziffer 4.4 je zwei Monate in beiden Bereichen braucht, kann ein Kinderheilkunde-Praktikum also je nach Station auf zwei Arten einsetzen. Zugeordnet wird die Stelle von der Ausbildungsstätte.

UZH-Vorgabe (Richtlinien WSJ, Kohorte FS/HS 2028)Was dort steht
Ziffer 3.3, MindestdauerMindestens ein voller Kalendermonat oder ein ganzzahliges Vielfaches; kürzere Anstellungen werden nicht angerechnet
Ziffer 4.3, GesamtumfangMindestens 9 Kalendermonate Unterassistenz in Vollzeit, zwischen 1. Februar und 31. Januar
Ziffer 4.4, PflichtbereicheMindestens 2 Monate Bereich A und mindestens 2 Monate Bereich B; 3 bis 5 Stellen insgesamt
Anhang, ZuordnungKinder- und Jugendmedizin in Bereich A, Kinderchirurgie in Bereich B
Ziffer 4.5.2, AuslandBis zu 3 Monate, grundsätzlich Universitätsspital oder Lehrspital; höchstens 1 Monat an einem anderen Spital
Ziffer 6.1, VersicherungIm Ausland bist du selbst für Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung verantwortlich

Wichtig: Das sind Regeln der Universität Zürich, keine Schweizer Regel. Bern, Basel, Freiburg, Lausanne und Genf regeln Dauer, Pflichtfächer und Auslandsanteil unterschiedlich, und die Vorgaben ändern sich pro Kohorte. Hol dir die Bestätigung schriftlich bei deinem eigenen Studiendekanat, bevor du buchst. Wie du dieses Gespräch führst, steht im Beitrag zum klinischen Wahlstudienjahr im Ausland; das Zusammenspiel mit der Eidgenössischen Prüfung klärt der entsprechende Beitrag.

Welches Format passt zu dir: Famulatur, Unterassistenz oder Pflegepraktikum?

Das hängt vom Studienstand ab. Ein Pflegepraktikum ist pflegerisch geprägt und für Pflegestudierende sowie Medizinstudierende in frühen Semestern gedacht. Eine Famulatur ist ein ärztlich begleiteter Kurzeinsatz. Die Unterassistenz ist der längste Block, und nur für sie gilt die Monatsregel. Ein Kinderheilkunde-Praktikum ist in jedem Format möglich.

FormatTypische DauerWas du in der Kinderheilkunde machst
Pflegepraktikumab wenigen WochenGrundpflege, Vitalzeichen, Mithilfe bei Ernährung und Lagerung von Kindern
Famulaturmeist 4 WochenVisite, Anamnese mit Dolmetschung, Untersuchung unter Aufsicht
Unterassistenz im Wahlstudienjahrvolle KalendermonateEigene Patientenverläufe unter Supervision, Eintritts- und Austrittsdokumentation
HospitationflexibelReines Beobachten, kein eigenständiges Handeln am Kind

Unschlüssig? Der Vergleich Famulatur oder Wahlstudienjahr im Ausland hilft weiter. Wer ein Kinderheilkunde-Praktikum mit einem zweiten Fach kombinieren will, findet Anschlussstellen im Geburtshilfe-Praktikum, im Chirurgie-Praktikum und in der Notfallmedizin.

Wo kannst du mit travel4med in die Kinderheilkunde?

An allen vier Standorten. travel4med vermittelt ein Kinderheilkunde-Praktikum in Regional- und Distriktspitälern in Galle auf Sri Lanka, in Pokhara in Nepal, auf Sansibar und auf Bali. Für Wahlstudienjahr und Unterassistenz sind alle vier buchbar, Bali eingeschlossen. Welche Abteilung dich aufnimmt, klärt sich in der Platzierung.

StandortWas die Kinderheilkunde dort prägt
Galle, Sri LankaAusgebautes öffentliches Gesundheitswesen, viele ambulante Vorstellungen
Pokhara, NepalLange Anfahrten aus Bergregionen, dadurch spätere Vorstellungen und ausgeprägte Befunde
Sansibar, TansaniaInfektiologisch geprägter Alltag, viel Arbeit mit Familien
Bali, IndonesienStädtische Kinderabteilungen, gemischtes Spektrum aus Infekten und Unfällen

Diese Zuordnungen sind Erfahrungswerte aus unserer Beratung und tragen bewusst keine Zahl. Ein Blick in die Erfahrungsberichte lohnt sich: Bali, Sansibar, Nepal und Sri Lanka. Alle Häuser stehen unter Standorte.

Unklar, ob dein Kinderheilkunde-Praktikum an deiner Fakultät zählt? Schick uns deine Wunschmonate und den Namen deiner Fakultät. Wir sagen dir, welches Haus welche Abteilung führt, damit du mit konkreten Angaben ins Studiendekanat gehst. Zur kostenlosen Beratung

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Brauchst du für ein Kinderheilkunde-Praktikum einen Sonderprivatauszug?

In aller Regel nein. Der Sonderprivatauszug ist ein Schweizer Dokument. Laut ch.ch, dem Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden, kann er nur verlangt werden, wenn du eine organisierte Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen ausüben willst, und die Stelle muss vorher eine unterzeichnete Arbeitgeberbestätigung liefern.

Ein Gastspital in Nepal oder auf Sansibar ist keine Schweizer Stelle und kann diese Bestätigung nicht ausstellen. Einzelne Häuser verlangen dagegen einen normalen Privatauszug aus dem Strafregister, oft beglaubigt. Die Kosten stehen fest: 17 Franken pro Auszug, plus 20 Franken für die Beglaubigung, wenn der Auszug für eine ausländische Behörde oder eine konsularische Stelle bestimmt ist.

Bestell den Auszug nur über die Website des Bundesamts für Justiz. Der Bund warnt dort vor betrügerischen Seiten, die Strafregisterauszüge zu vermitteln vorgeben.

So planst du dein Kinderheilkunde-Praktikum Schritt für Schritt

  1. Zeitfenster festlegen. Prüfe, in welchen Kalendermonaten dein Wahlstudienjahr oder deine Famulaturzeit liegt. An der UZH ist das Fenster 1. Februar bis 31. Januar, und angefangene Monate zählen nicht.
  2. Schriftliche Auskunft einholen. Frag dein Studiendekanat per E-Mail, ob ein Monat Kinder- und Jugendmedizin an einem Regional- oder Distriktspital angerechnet wird.
  3. Standort und Haus wählen. Sag uns Fach, Zeitraum und Sprachniveau. Wir prüfen, welches Partnerspital eine betreute Kinderabteilung führt.
  4. Bewerbung vorbereiten. Lebenslauf, Immatrikulationsbestätigung, Impfnachweis und ein kurzes Motivationsschreiben reichen meist.
  5. Papiere klären. Frag beim Haus nach, ob ein Privatauszug, eine Beglaubigung oder ein Sprachnachweis nötig ist.
  6. Reisemedizin und Versicherung regeln. Vereinbare zwei bis drei Monate vor Abflug eine reisemedizinische Sprechstunde und schliesse eine Auslandskrankenversicherung ab, die klinische Tätigkeit deckt.
  7. Dokumentation vorbereiten. Kläre, welches Formular deine Fakultät unterschrieben zurückhaben will; Hinweise dazu im Praktikumsbericht.

Ärztin und Pflegefachfrau untersuchen gemeinsam ein Baby auf einer Kinderstation

Was darfst du am Kinderbett wirklich tun?

Nur das, was die betreuende Ärztin oder der betreuende Arzt dir ausdrücklich überträgt und beaufsichtigt. Kinder sind besonders schutzbedürftig, Dosierungen sind gewichtsabhängig, Zugänge schwieriger und Verschlechterungen schneller. Ein Kinderheilkunde-Praktikum ist eine Lernsituation, keine Personallücke.

Drei Grundsätze für den Alltag. Erstens: Frag vor jeder Massnahme, ob du sie durchführen darfst, auch wenn du sie in der Schweiz schon geübt hast. Zweitens: Führe nichts allein durch, für das dir niemand ausdrücklich die Aufsicht zugesagt hat. Drittens: Keine Fotos von Kindern und keine Fallschilderungen mit erkennbaren Details in sozialen Medien.

Sprache ist der zweite grosse Punkt. Anamnesen mit Eltern laufen häufig über Dolmetschung durch Pflegende. Plane das ein, statt dich darauf zu verlassen, dass jemand Englisch spricht. Der Beitrag zu Sprachbarrieren im Praktikum sammelt konkrete Formulierungen.

Impfschutz, Hygiene und dein eigener Schutz

Für den Impfschutz bist du selbst verantwortlich. Die UZH-Richtlinien halten das in Ziffer 6.2 fest und verweisen auf die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit. Vor einem Kinderheilkunde-Praktikum ist das kein Formalismus: Masern, Varizellen, Keuchhusten und Röteln sind genau die Krankheiten, bei denen du selbst zur Gefahr für deine Patientinnen und Patienten wirst, wenn dein Schutz Lücken hat.

Plane die reisemedizinische Sprechstunde früh, weil manche Impfserien Wochen brauchen. Details stehen bei den Reiseimpfungen fürs Wahlstudienjahr. Zwei Themen betreffen dich hier besonders: die Tuberkulose-Abklärung vor Antritt und ein Plan für eine Nadelstichverletzung. Was sonst ins Gepäck gehört, steht in der Packliste.

Zur Versicherung: Ziffer 6.1 der UZH-Richtlinien sagt, dass Studierende im Ausland selbst dafür verantwortlich sind, sich über Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung zu informieren und diese gegebenenfalls selbst abzuschliessen. Wörtlich heisst es dort: «Die Universität Zürich übernimmt in keinem Fall Versicherungsleistungen oder Haftung.»

Fachlich geprüft von MUDr. Amandeep Grewal. Redaktionell geprüft von Nils-Andre Stritt, travel4med. Dieser Beitrag ersetzt weder eine reisemedizinische Beratung noch eine verbindliche Auskunft deiner Fakultät.

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Quellen