
Reisemedizinische Beratung vor dem Auslandspraktikum
Reisemedizinische Beratung vor dem Auslandspraktikum: wann du buchst, was sie in der Schweiz kostet, was die Kasse zahlt und was du mitbringst. Jetzt planen.

Nils-Andre Stritt
15. Oktober 2026

Eine Famulatur im deutschen Sinn – ein gesetzlich festgelegtes Pflichtpraktikum mit fester Dauer – gibt es im Schweizer Medizinstudium nicht. Deine klinische Praxiszeit regelt deine Fakultät: über Pflegepraktikum, Praktika in Grundversorgung und Klinik und vor allem das Wahlstudienjahr als Unterassistent:in. Hier erfährst du, was wo gilt und wie eine freiwillige Famulatur im Ausland dazupasst.
Zuletzt aktualisiert: 07.10.2026 · Autor: MUDr. Andreas Zehetner, Arzt (MUDr., entspricht dem MD) und Co-Founder von travel4med
Das Wichtigste in Kürze
Definition: „Famulatur“ ist in der Schweiz kein national geregelter Begriff; das Medizinalberufegesetz (MedBG) legt nur Ausbildungsziele fest.
Praxiszeit: Jede Fakultät regelt Pflegepraktikum, klinische Praktika und Wahlstudienjahr selbst.
Wahlstudienjahr: an der Universität Zürich z. B. 9 Monate klinische Tätigkeit als Unterassistent:in.
Vergleich: Deutschland 4 Monate Famulatur, Österreich 12 Wochen (Innsbruck 18).
Ausland: im Wahlstudienjahr an der UZH bis zu 3 Monate; freiwillige Zusatzpraktika jederzeit möglich.
Eine Famulatur ist ein klinisches Praktikum, in dem Medizinstudierende unter ärztlicher Aufsicht im Spital oder in der Praxis mitarbeiten. In Deutschland ist sie mit vier Monaten gesetzlich vorgeschrieben. In der Schweiz gibt es keine vergleichbare Vorschrift: Das MedBG definiert Ausbildungsziele, die Umsetzung überlässt der Bund den Universitäten.
Der Begriff kommt vom lateinischen famulus, „Gehilfe“. Im Schweizer Sprachgebrauch taucht er trotzdem auf – vor allem, weil viele Studierende aus Deutschland in Schweizer Spitälern famulieren. Manche Spitäler führen ihre Stellen deshalb unter „Unterassistenz / Famulatur / Wahlstudienjahr“. Das Universitätsspital Zürich schreibt dagegen offen: „Famulaturen können praktisch keine angeboten werden“ – seine Plätze sind auf Unterassistenzen im Wahlstudienjahr ausgerichtet (USZ).
Für dich heisst das: Entscheidend ist nicht der Begriff, sondern was dein Studienreglement als Pflicht vorsieht – und was freiwillig bleibt.
Eine feste Dauer gibt es nicht, weil die Schweiz keine national geregelte Famulatur kennt. Vergleichbar ist am ehesten die Praxiszeit deiner Fakultät, allen voran das Wahlstudienjahr. An der Universität Zürich umfasst es 9 Monate klinische Tätigkeit in Blöcken von mindestens einem Monat. Zum Vergleich: Deutschland verlangt 4 Monate Famulatur, Österreich 12 Wochen.
Schweiz | Deutschland | Österreich | |
|---|---|---|---|
Famulatur gesetzlich geregelt? | nein | ja, § 7 ÄApprO | ja, im Curriculum jeder Uni |
Dauer | keine feste Famulatur; Wahlstudienjahr z. B. UZH 9 Monate | 4 Monate | 12 Wochen (Innsbruck 18) |
Wer entscheidet über Anrechnung? | deine Fakultät | Landesprüfungsamt | Studienabteilung der Uni |
Ausland | je nach Fakultät, UZH-WSJ bis 3 Monate | ambulant und stationär möglich | je nach Uni, teils begrenzt |

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Die Praxiszeit verteilt sich über das ganze Studium. Je nach Fakultät beginnst du mit einem Pflegepraktikum im Bachelor, sammelst in den klinischen Jahren Erfahrung in Grundversorgung und Spital und arbeitest im Wahlstudienjahr des Masters ganztägig als Unterassistent:in mit.
Pflegepraktikum – an der Universität Basel 4 Wochen, Nachweis bis zum Herbstsemester des 2. Bachelorjahres
Praktika in Grundversorgung und Klinik – während Bachelor und Master, je nach Fakultät
Wahlstudienjahr (WSJ) – im Master, als Unterassistent:in im Spital oder in der Praxis
Eidgenössische Prüfung – Abschluss des Studiums
Die Pflegepraktikum-Regel unterscheidet sich je nach Universität. Prüf deshalb immer das Reglement deiner Fakultät, bevor du planst.
Statt einer einzigen „Famulatur“ kennt das Schweizer Medizinstudium mehrere Bausteine: das Pflegepraktikum, Praktika in Hausarztpraxis und Spital während des Studiums sowie das Wahlstudienjahr mit Unterassistenzen. Dazu kommen freiwillige Praktika im In- oder Ausland, die du zusätzlich planen kannst.
Das Pflegepraktikum ist der Baustein, der dem deutschen Krankenpflegedienst am nächsten kommt. Die Universität Basel verlangt zum Beispiel ein vierwöchiges Pflegepraktikum. Andere Fakultäten regeln das anders – teils gibt es keine Pflicht.
Während Bachelor und Master lernst du in Hausarztpraxen und Spitalabteilungen den klinischen Alltag kennen. Umfang und Form legt deine Fakultät fest.
Das Wahlstudienjahr ist der praxisintensivste Abschnitt. An der UZH umfasst es 9 Monate klinische Tätigkeit: mindestens 3 Monate Innere Medizin, Pädiatrie oder Grundversorgung, mindestens 2 Monate Chirurgie und mindestens 2 Monate in einem Wahlfach. Mehr dazu in unserem Guide zum Wahlstudienjahr im Ausland.
Du arbeitest im ärztlichen Team mit: Du erhebst Anamnesen, untersuchst Patient:innen, nimmst Blut ab, legst Venenzugänge, gehst mit auf Visite und stellst Fälle vor. Alles passiert unter Aufsicht. Als Unterassistent:in im Wahlstudienjahr übernimmst du meist mehr Verantwortung als bei einem kurzen freiwilligen Praktikum.
Morgens: Rapport, Blutentnahmen, Zugänge
Vormittags: Visite, Eintritte, Untersuchungen
Mittags: Fallbesprechung, ggf. OP-Assistenz
Nachmittags: Berichte vorbereiten (zur Kontrolle), Befunde besprechen, Fragen stellen
Mein Tipp aus eigener Erfahrung: Frag am ersten Tag aktiv, welche Aufgaben du übernehmen darfst – so lernst du in wenigen Wochen am meisten.
Das ist unterschiedlich. Ob und wie viel ein Spital für eine Unterassistenz zahlt, entscheidet das Spital – frag direkt bei deiner Wunscheinrichtung nach. Freiwillige Praktika im Ausland sind in der Regel unbezahlt; plan dafür mit Kosten für Reise, Unterkunft, Versicherung und Impfungen.

Fordere kostenlos und unverbindlich alle wichtigen Infos an.
In der Schweiz entscheidet deine Fakultät bzw. dein Studiendekanat auf Basis des Studienreglements – es gibt kein Landesprüfungsamt wie in Deutschland. Das gilt für Pflegepraktikum, klinische Praktika und Wahlstudienjahr. Kläre deshalb jede Auslandsplanung vorab schriftlich mit deiner Fakultät.
Für eine Bestätigung brauchst du in der Regel:
Name der Einrichtung und Abteilung
exakten Zeitraum (von – bis)
Fachgebiet und Tätigkeiten
Unterschrift der verantwortlichen Ärzt:in
Stempel der Einrichtung
Für das Wahlstudienjahr an der UZH gilt: Universitäts- und Lehrspitäler werden ohne vorherigen Antrag anerkannt; andere Einrichtungen brauchen eine schriftliche Genehmigung.
Ja, auf zwei Wegen: als Teil deines Wahlstudienjahrs oder als freiwilliges Zusatzpraktikum. An der UZH sind im Wahlstudienjahr bis zu 3 Monate im Ausland möglich, mit Genehmigung auch mehr; ein Auslandsblock muss mindestens 4 Arbeitswochen dauern. Freiwillige Praktika kannst du flexibel in die Semesterferien legen.
Famulaturen im Ausland werden anerkannt, wenn die Einrichtungen bestimmte Kriterien erfüllen. Das hängt von deiner Fakultät und der Klinik ab – wir helfen dir, das vorab zu klären.
Rechnerisch heisst das für die UZH: 3 von 9 Monaten – also rund 33 % deiner klinischen Wahlstudienjahr-Zeit – kannst du ohne Zusatzantrag im Ausland verbringen.
Warum ins Ausland? Du siehst Krankheitsbilder, die du zu Hause kaum erlebst, arbeitest in einem anderen Gesundheitssystem und trainierst medizinisches Englisch. Dazu kommt das, was diese Wochen unvergesslich macht: Kultur, Land und Leute. Medizin trifft Abenteuer.
Mit travel4med kannst du an vier Standorten Praxiserfahrung sammeln: Bali (RSU Bangli Hospital), Sansibar (Lumumba Regional Hospital), Sri Lanka (Galle) und Nepal (Pokhara). Praktika beginnen immer montags. Reisemedizinische Empfehlungen für die Schweiz findest du bei healthytravel.ch, internationale Infos bei der WHO. Alles zu Ablauf und Leistungen: Klinisches Praktikum im Ausland und Unterassistenz im Ausland.
Die deutsche Famulatur, das Schweizer Wahlstudienjahr und das Pflegepraktikum sind drei unterschiedliche Praxisformate. Das Pflegepraktikum steht am Studienanfang, das Wahlstudienjahr bildet den praxisintensiven Kern des Masters. Eine Famulatur nach deutschem Vorbild ist für Schweizer Studierende vor allem als freiwillige Zusatzerfahrung relevant.
Famulatur (DE-Modell) | Wahlstudienjahr | Pflegepraktikum | |
|---|---|---|---|
Pflicht in der Schweiz? | nein, freiwillig | ja | je nach Fakultät |
Dauer | frei planbar, oft 4 Wochen | z. B. UZH 9 Monate klinisch | z. B. Basel 4 Wochen |
Rolle | Mitarbeit unter Aufsicht | Unterassistent:in mit mehr Eigenständigkeit | Mithilfe in der Pflege |
Ausland | frei planbar | UZH: bis 3 Monate | je nach Fakultät |
Mehr dazu |
Plan rückwärts: erst klären, was dein Reglement verlangt und anerkennt, dann Zeitfenster, Fach und Ort wählen, dann bewerben. Beliebte Plätze sind oft Monate im Voraus vergeben. Diese Checkliste hilft dir.
Studienreglement lesen: Pflichtbausteine, Blocklängen, Auslandsregeln
Mit dem Studiendekanat klären, ob und wie der Auslandsaufenthalt zählt
Zeitfenster wählen: Semesterferien oder Wahlstudienjahr
Einrichtung prüfen: Universitäts- oder Lehrspital? Sonst Genehmigung einholen
Bewerbung mit Motivationsschreiben und CV verschicken
Impfungen, Versicherung und ggf. Visum planen
Bestätigungsformular deiner Fakultät mitnehmen
Bestätigung nach Ende unterschreiben lassen und einreichen, Kopie behalten
Tipps zum Anschreiben findest du in unserem Leitfaden Bewerbung mit Muster und im Beitrag zum Motivationsschreiben fürs Auslandspraktikum.

Über 1.500 Personen haben ihre medizinischen Praktika bereits mit travel4med absolviert. Wir kümmern uns um Klinikplatz, Unterkunft und Vorbereitung – du erlebst das Abenteuer.
Jetzt kostenlos beraten lassen · Kostenloses Infomaterial
Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG) – siwf.ch (PDF) (abgerufen 07.10.2026)
Universität Zürich, Richtlinien Wahlstudienjahr – med.uzh.ch (PDF) (abgerufen 07.10.2026)
Universität Basel, Obligatorisches Pflegepraktikum – medizinstudium.unibas.ch (abgerufen 07.10.2026)
Universitätsspital Zürich, Medizinstudium – usz.ch (abgerufen 07.10.2026)
Approbationsordnung für Ärzte (Deutschland), § 7 – gesetze-im-internet.de (abgerufen 07.10.2026)
MedUni Wien, Studienplan Humanmedizin – meduniwien.ac.at (PDF) (abgerufen 07.10.2026)
Expertenkomitee für Reisemedizin (EKRM) – healthytravel.ch (abgerufen 07.10.2026)
WHO, Travel and health – who.int (abgerufen 07.10.2026)
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