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Keuchhusten-Impfung fürs Wahlstudienjahr: Wer braucht sie?

Celina Köhsl
Celina KöhslMedizinstudentin, Teammitglied von travel4med
  • 4. November 2026
  • 13 Minuten
Keuchhusten-Impfung fürs Wahlstudienjahr: Wer braucht sie?

Keuchhusten-Impfung fürs Wahlstudienjahr: Wer braucht sie?

Die Keuchhusten-Impfung ist eine Impfung gegen das Bakterium Bordetella pertussis, die Erwachsene in der Schweiz nur als Kombinationsimpfstoff mit Diphtherie und Tetanus (dTpa) erhalten. Für dein Wahlstudienjahr gilt: Mit 25 ist eine Dosis fällig. Arbeitest du regelmässig mit Säuglingen unter sechs Monaten, empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Dosis alle 10 Jahre.

Key Takeaways

  • Mit 25 einmal: Der Schweizerische Impfplan 2026 empfiehlt allen mit 25 Jahren eine Dosis gegen Keuchhusten, kombiniert als dTpa. Ab 26 sind sonst keine regulären Auffrischungen mehr vorgesehen.
  • Säuglingskontakt ändert alles: Wer im Gesundheitswesen regelmässig Säuglinge unter 6 Monaten betreut, soll unabhängig vom Alter alle 10 Jahre eine dTpa-Dosis bekommen.
  • Auch im Ausland: Der Impfplan nennt Einsätze in Entwicklungsländern und Katastrophengebieten ausdrücklich als beruflichen Kontakt. Das betrifft deine Unterassistenz in Pädiatrie, Neonatologie oder Geburtshilfe.
  • Kein Einzelimpfstoff: Die Keuchhusten-Impfung gibt es nur kombiniert, etwa als dTpa oder mit Kinderlähmung als dTpa-IPV.
  • Kosten: Am Swiss TPH kostet eine dTpa-Dosis CHF 35.25 plus CHF 15.00 pro Termin. Impfungen nach dem Impfplan übernimmt die Grundversicherung laut Swiss TPH in der Regel.

Fachlich geprüft von MUDr. Amandeep Grewal. Das Profil findest du auf der Autorenseite von MUDr. Amandeep Grewal. Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche oder reisemedizinische Beratung.

Was ist Keuchhusten, und warum zählt die Keuchhusten-Impfung im Spital?

Keuchhusten ist eine sehr ansteckende Atemwegsinfektion, die laut BAG vor allem für Säuglinge gefährlich ist: Die meisten Todesfälle betreffen Säuglinge. Bei gesunden Erwachsenen verursacht Keuchhusten laut Reisemedizin der Universität Zürich selten Komplikationen, aber du kannst die Bakterien an Neugeborene weitergeben. Genau deshalb ist die Keuchhusten-Impfung im Spital vor allem Schutz für andere.

Ausgelöst wird die Krankheit laut BAG vor allem durch Bordetella pertussis, seltener durch Bordetella parapertussis. Die Übertragung läuft über Tröpfchen beim Niesen, Sprechen oder Husten. Ein bis drei Wochen nach der Ansteckung beginnt es wie eine Erkältung, mit einem unauffälligen Husten. Ein bis zwei Wochen später folgt der typische stakkatoartige Husten, der bis zu sechs Wochen dauern kann. Bei den Anfällen wird zäher Schleim hochgehustet, oft folgt Erbrechen.

Bei Säuglingen und Kleinkindern nennt das BAG als schwere Komplikationen Lungenentzündung, Krampfanfälle und Hirnschäden. Und das Heikle für dich im Spitalalltag: Die ersten Wochen sehen aus wie ein banaler Infekt. Du arbeitest also womöglich schon mit Husten auf der Neugeborenenstation, bevor irgendwer an Pertussis denkt.

Dazu kommt ein Punkt, den viele unterschätzen. Laut BAG-Bulletin vom 25. August 2025 schützt weder die Impfung noch eine durchgemachte Infektion dauerhaft. Deshalb sind Auffrischungen bis ins Erwachsenenalter vorgesehen.

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Wie häufig ist Keuchhusten in der Schweiz?

In der Schweiz verläuft Keuchhusten in Wellen. Laut der EPI-Notiz des BAG vom 25. August 2025 lag die hochgerechnete Inzidenz 2024 bei 68 Fällen pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner, rund 6'200 Fälle. 2021 war mit 6 pro 100'000 ein historisches Minimum erreicht. Für 2025 rechnete das BAG wieder mit rund 1'000 Fällen.

Wichtig für das Verständnis dieser Zahlen: Keuchhusten ist in der Schweiz nicht meldepflichtig. Die Werte stammen aus dem Sentinella-Meldesystem, in dem laut BAG-Bulletin 35/2025 rund 180 Hausärztinnen und Hausärzte freiwillig alle Verdachtsfälle melden. Daraus rechnet das BAG die Zahl für die ganze Schweiz hoch. Seit 1991 läuft diese Überwachung.

Keuchhusten in der Schweiz: hochgerechnete Fälle pro 100'000 Einwohner Fuenf waagerechte Balken. 1994: 370 Faelle pro 100'000 Einwohner. 1995: 280. 2007: 44, Tiefpunkt vor dem erneuten Anstieg. 2021: 6, historisches Minimum waehrend der Pandemie. 2024: 68, erneute Zunahme. Quelle: BAG-Bulletin 35 vom 25. August 2025, EPI-Notiz Pertussis, Hochrechnung aus dem Sentinella-Meldesystem. Keuchhusten in der Schweiz kommt in Wellen Hochgerechnete Faelle pro 100'000 Einwohner (Sentinella, BAG) 1994 370 1995 280 2007 44 2021 6 (historisches Minimum) 2024 68 (rund 6'200 Faelle)
Quelle: BAG-Bulletin 35 vom 25. August 2025, EPI-Notiz Pertussis. Hochrechnung aus dem Sentinella-Meldesystem, keine Meldepflicht. Eigene Darstellung, Massstab 1,2 Pixel je Fall pro 100'000.

Der Blick zurück zeigt, wie stark die Wellen schwanken. 1994 und 1995 gab es eine grosse Epidemie mit hochgerechnet 370 und 280 Fällen pro 100'000. Zwischen 2012 und 2017 lagen die Werte bei 85 bis 124. Im ersten Halbjahr 2025 setzte sich die Zunahme von 2024 laut BAG nicht fort: Für die Wochen 1 bis 30 waren es rund 550 Fälle, im Vorjahr im selben Zeitraum rund 3'470.

Für Spitäler hat das BAG eine eigene Regel. Seit 2013 sollen Ärztinnen und Ärzte bestätigte Pertussis-Fälle in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen, die Säuglinge unter sechs Monaten gefährden, dem kantonsärztlichen Dienst melden. 2024 nahmen solche Meldungen laut Bulletin deutlich zu.

Was empfiehlt das BAG für Medizin- und Pflegestudierende?

Das BAG empfiehlt allen Beschäftigten im Gesundheitswesen, kurz BiG, eine einmalige Keuchhusten-Impfung mit 25 Jahren. Wer regelmässig Säuglinge unter sechs Monaten betreut, soll unabhängig vom Alter alle 10 Jahre eine dTpa-Dosis erhalten. Studierende, die für ein Praktikum in einer Gesundheitseinrichtung angestellt sind, zählt der Impfplan ausdrücklich zu den BiG.

Die Regeln stehen im Schweizerischen Impfplan 2026, im Kapitel zu den Beschäftigten im Gesundheitswesen und bei den Empfehlungen für Personen mit erhöhtem Übertragungsrisiko. Der zweite Teil ist für dich der spannende. Als beruflichen Kontakt zu Säuglingen nennt der Impfplan nicht nur das Gesundheitswesen und die Kinderbetreuung, sondern auch "Einsätze in Entwicklungsländern und Katastrophengebieten". Ein Einsatz im Ausland ist also ausdrücklich mitgedacht.

Deine SituationWas der Impfplan 2026 empfiehlt
Du wirst 25 Jahre alt1 Dosis dTpa, auch wenn du bisher nie gegen Keuchhusten geimpft wurdest
Du bist über 25 und ohne Kontakt zu jungen Säuglingenkeine reguläre Auffrischung gegen Keuchhusten mehr, Tetanus-Auffrischung nach Plan
Regelmässiger beruflicher Kontakt zu Säuglingen unter 6 Monaten1 Dosis dTpa alle 10 Jahre, unabhängig vom Alter
Letzte Tetanus-Impfung erst kurz her, Säuglingskontakt steht andTpa trotzdem möglich, Mindestabstand 4 Wochen
Schwangerschaft1 Dosis in jeder Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche

Quelle der Tabelle: BAG, Schweizerischer Impfplan 2026, Kapitel Pertussis, Beschäftigte im Gesundheitswesen und Tabelle 9.

Zwei Details aus dem Impfplan erleichtern dir die Planung. Erstens empfiehlt er im Allgemeinen keine Blutuntersuchung vor oder nach einer dT(pa)-Nachholimpfung. Zweitens nennt der Impfplan bei Personen mit erhöhtem Übertragungsrisiko neben der letzten Impfung auch eine per PCR oder Kultur bestätigte Pertussis-Infektion in den letzten 10 Jahren. Ein Husten ohne Labornachweis gehört nicht dazu, im Zweifel entscheidet deine Ärztin.

Brauchst du die Keuchhusten-Impfung, wenn du mit 25 schon geimpft wurdest?

Nur wenn du regelmässig mit jungen Säuglingen arbeitest. Ab 26 Jahren sieht der Impfplan 2026 keine regulären Auffrischungen gegen Keuchhusten mehr vor. Für Personen mit regelmässigem Kontakt zu Säuglingen unter sechs Monaten gilt aber eine Ausnahme: Liegt die letzte Dosis 10 Jahre oder länger zurück, ist eine neue fällig.

Rechne das konkret für dich durch. Elena ist 26, studiert in Bern und hat ihre dTpa-Dosis mit 25 bekommen. Plant sie ihre Unterassistenz in der Pädiatrie, braucht sie keine neue Dosis, weil die letzte erst ein Jahr her ist. Noemi aus Basel ist 24 und wurde zuletzt mit 13 geimpft. Für sie liegt die letzte Dosis 11 Jahre zurück, und ein Einsatz in der Geburtshilfe macht die Keuchhusten-Impfung vor der Abreise fällig.

Wann deine letzte Dosis war, siehst du im Impfbüchlein. Die Einträge heissen meist "dTpa", "DTPa" oder tragen einen Handelsnamen mit dem Zusatz gegen Pertussis. Wie du einen alten oder lückenhaften Ausweis liest, erklärt der Beitrag zum Impfausweis vor dem Auslandspraktikum.

Gibt es die Keuchhusten-Impfung ohne Tetanus?

Nein. Die Keuchhusten-Impfung gibt es in der Schweiz laut BAG immer nur in Kombination mit Diphtherie und Tetanus, je nach Alter auch mit Kinderlähmung, Hib oder Hepatitis B. Erwachsene erhalten meist dTpa oder dTpa-IPV mit Kinderlähmung. Das kleine "d" und "pa" stehen für eine geringere Dosis als bei Kindern.

Weil es keinen Einzelimpfstoff gibt, hängt die Keuchhusten-Impfung immer mit deiner Tetanus-Auffrischung zusammen. Das hat Folgen für den Zeitplan. Für Ungeimpfte mit 25 nennt der Impfplan einen Mindestabstand von 2 Jahren zur letzten Tetanus-Dosis, in Risikosituationen weniger. Bei regelmässigem Kontakt zu jungen Säuglingen beträgt der Mindestabstand nur 4 Wochen. Du musst also nicht warten, bis die Tetanus-Impfung wieder fällig wäre.

Wann die nächste Tetanus-Dosis nach Plan ansteht und was nach einer Verletzung im Gastspital gilt, steht im Beitrag zur Tetanus-Impfung fürs Wahlstudienjahr. Gut zu wissen: Laut Impfplan 2026 ist ein reiner dT-Impfstoff derzeit nicht verfügbar. Ersatzweise wird gemäss Ersatzempfehlung des BAG mit dTpa, dTpa-IPV oder dT-IPV geimpft. Frag bei deiner Tetanus-Auffrischung also nach, ob die Keuchhusten-Komponente gleich mit dabei ist.

Schwarz-weiss Aufnahme eines Neugeborenen auf einer digitalen Babywaage, daneben eine Hand, Sinnbild für Säuglinge unter sechs Monaten auf der Neugeborenenstation

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Pädiatrie, Neonatologie, Geburtshilfe: dein Einsatz im Ausland

Hier wird die Keuchhusten-Impfung für dich konkret. Auf einer Neugeborenenstation, in der Kinderklinik oder im Gebärsaal hast du täglich Kontakt mit Säuglingen unter sechs Monaten. Genau diese Gruppe kann sich selbst noch nicht vollständig schützen: Die Basisimpfung beginnt laut Impfplan erst mit 2 Monaten und umfasst Dosen mit 2, 4 und 12 Monaten.

In der Schweiz sind die meisten Kleinkinder geschützt. Laut BAG-Bulletin lag der Anteil der Zweijährigen mit drei Dosen in der Erhebung 2020 bis 2022 bei 96 Prozent. Weltweit sieht es anders aus. Laut WHO erhielten 2025 rund 85 Prozent der Säuglinge drei Dosen eines Impfstoffs gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten. 13,5 Millionen Kinder bekamen gar keine Impfung. Länder mit tiefem Einkommen liegen laut WHO deutlich zurück.

Für dich heisst das: Im Gastspital triffst du womöglich auf mehr ungeschützte Säuglinge als in Bern oder Zürich. Deine eigene Keuchhusten-Impfung schützt sie indirekt, denn du trägst die Bakterien seltener auf die Station. Der zweite Schutz ist konsequente Hygiene, wie im Beitrag zur Handhygiene im Auslandspraktikum beschrieben.

Planst du deine Unterassistenz in diesen Fächern, lies auch die Beiträge zum Kinderheilkunde-Praktikum im Ausland und zum Geburtshilfe-Praktikum im Ausland. Wie der Weg in die Pädiatrie nach dem Studium weitergeht, zeigt unser Schwesterportal im Ratgeber Kinderarzt werden in der Schweiz. Und was Frauenärztinnen und Frauenärzte in der Geburtshilfe genau machen, erklärt der Beitrag Was ist ein Gynäkologe?.

Was kostet die Keuchhusten-Impfung in der Schweiz?

Am Swiss TPH in Basel kostet eine Dosis dTpa laut Preisliste vom 22. April 2026 CHF 35.25, mit Kinderlähmung (dTpa-IPV) CHF 41.30. Pro Termin kommt eine Injektions- und Dokumentationsgebühr von CHF 15.00 dazu. Die Reisemedizin der Universität Zürich nennt CHF 28 bis 75 pro Dosis, zuzüglich Beratung und Injektion.

Posten am Swiss TPH (Stand 22. April 2026)Preis in CHF
Starrkrampf, Diphtherie, Keuchhusten (dTpa), pro Dosis35.25
Starrkrampf, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung (dTpa-IPV), pro Dosis41.30
Injektions- und Dokumentationsgebühr, pro Termin15.00
Impfbuch-Check mit Impfungen aus dem Schweizerischen Impfplan27.95

Quelle der Tabelle: Swiss TPH, Impfpreise des Zentrums für Tropen- und Reisemedizin, Stand 22. April 2026. Die Preisspanne der Universität Zürich steht auf ihrer Seite zum Impfbuch-Check Keuchhusten.

Und wer zahlt? Impfungen, die im Schweizerischen Impfplan empfohlen sind, übernimmt laut Swiss TPH in der Regel die Grundversicherung. Für arbeitsmedizinisch angezeigte Impfungen hält der Impfplan fest, dass der Arbeitgeber die Kosten trägt. Studierende im Praktikum ohne Lohn oder mit einem Lohn unter der AHV-Versicherungsgrenze haben darauf aber keinen Anspruch. Aus ethischen Gründen hält der Impfplan eine Kostenübernahme durch Spital, Universität oder Schule trotzdem für angezeigt. Frag also zuerst bei deiner Fakultät nach.

Wann solltest du die Keuchhusten-Impfung vor der Abreise planen?

Am besten gleich, wenn die Zusage des Gastspitals kommt, und zusammen mit deinen anderen Reiseimpfungen. Die Keuchhusten-Impfung ist zwar nur eine einzelne Dosis, aber sie hängt an deinem Tetanus-Status und oft an Impfungen mit eigenen Abständen. Wer alles in eine Beratung legt, spart Termine und am Swiss TPH jedes Mal CHF 15.00 Gebühr.

So gehst du konkret vor:

  1. Impfbüchlein holen: Such die letzte Dosis mit "pa" oder "Pa" im Namen und notier dir das Datum.
  2. Einsatzort prüfen: Arbeitest du in Pädiatrie, Neonatologie, Geburtshilfe oder auf einer Notfallstation mit Säuglingen? Dann gilt die 10-Jahres-Regel.
  3. Abstand rechnen: Ist die letzte Keuchhusten-Dosis 10 Jahre oder länger her, oder wirst du demnächst 25, brauchst du eine dTpa-Dosis.
  4. Kosten klären: Frag bei deiner Fakultät oder beim Personaldienst, ob sie die Impfung übernehmen.
  5. Termin buchen: Bei deiner Hausärztin oder in einem reisemedizinischen Zentrum, zusammen mit den anderen Reiseimpfungen.
  6. Eintrag sichern: Lass die Dosis mit Datum, Impfstoff und Stempel ins Impfbüchlein eintragen und fotografier die Seite für das Gastspital.

Welche Impfungen für Sri Lanka, Nepal, Bali und Sansibar sonst noch infrage kommen, zeigt der Überblick zu den Reiseimpfungen fürs Wahlstudienjahr. Was eine reisemedizinische Beratung umfasst, erklärt der Beitrag zur reisemedizinischen Beratung vor dem Auslandspraktikum. Und wie du dein klinisches Wahlstudienjahr im Ausland insgesamt planst, steht dort Schritt für Schritt. Für Mitstudierende aus dem Ausland gibt es auf travel4med.com einen englischen Überblick zu den Vaccinations for a Medical Elective Abroad.

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Häufige Fragen zur Keuchhusten-Impfung

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Quellen

  • Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF): "Schweizerischer Impfplan 2026", Februar 2026, Kapitel Pertussis, Beschäftigte im Gesundheitswesen und Tabelle 9, abgerufen am 04.11.2026. bag.admin.ch (PDF)
  • Bundesamt für Gesundheit (BAG): "Keuchhusten (Pertussis)", abgerufen am 04.11.2026. bag.admin.ch
  • Bundesamt für Gesundheit (BAG): "EPI-Notiz Pertussis: Epidemiologische Lage 2025", BAG-Bulletin 35 vom 25. August 2025, abgerufen am 04.11.2026. infovac.ch (PDF)
  • Swiss TPH, Zentrum für Tropen- und Reisemedizin: "Impfpreise", Stand 22. April 2026, abgerufen am 04.11.2026. travelmedicine.swisstph.ch (PDF)
  • Universität Zürich, Reisemedizin: "Impfbuch-Check: Keuchhusten", abgerufen am 04.11.2026. reisemedizin.uzh.ch
  • Weltgesundheitsorganisation (WHO): "Immunization coverage", Faktenblatt, abgerufen am 04.11.2026. who.int