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Strafregisterauszug fürs Auslandspraktikum: Privatauszug oder Sonderprivatauszug, Kosten in Franken, Beglaubigung und Vorlauf. Jetzt richtig vorbereiten.

Celina Köhsl
17. September 2026

Die Grippeimpfung ist eine jährlich neu angepasste Impfung mit einem Totimpfstoff gegen Influenzaviren, und sie gehört in deine Herbstplanung, wenn du im Januar mit einem Unterassistenz-Block oder einem Pflegepraktikum im Ausland startest. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nennt als Impfzeit Mitte Oktober bis zum Beginn der Grippewelle. Die Nationale Impfwoche läuft 2026 von Montag, 2. November, bis Samstag, 7. November, und in dieser Woche impfen teilnehmende Arztpraxen und Apotheken auch ohne Voranmeldung. Wer das verpasst, hat eine zweite Chance: eine zusätzliche Aktionswoche folgt vom 23. bis 28. November 2026.
Die Grippeimpfung ist eine jährlich neu angepasste Impfung mit einem Totimpfstoff, die vor einer Erkrankung durch Influenzaviren und vor deren Komplikationen schützen soll. Für dich ist sie kein Alterthema: Du arbeitest als Unterassistentin oder Pflegepraktikantin täglich nah an Menschen, die eine Grippe schlecht wegstecken. Genau diese Nähe ist das Argument.
Das BAG empfiehlt die Impfung Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko und zusätzlich allen, die regelmässig engen Kontakt zu ihnen haben. Gesundheitsfachpersonen sind dort ausdrücklich genannt. Die WHO formuliert es in ihrem Faktenblatt «Influenza (seasonal)» vom 28. Februar 2025 direkter: Gesundheits- und Pflegepersonal trägt wegen des intensiven Patientenkontakts ein hohes Ansteckungsrisiko und gibt die Viren weiter, besonders an gefährdete Personen.
Kurz gesagt: Du impfst nicht nur dich. Du impfst auch die Station.

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Weil ein Ausfall im Ausland teurer ist als ein Ausfall in Bern. Ein Unterassistenzmonat ist ein voller Kalendermonat, und eine Woche im Bett kannst du in einem Gastspital nicht einfach nachholen. Die Grippeimpfung ist damit weniger eine medizinische Grundsatzfrage als eine Planungsfrage für deinen Block.
Dazu kommt die Grössenordnung der Krankheit selbst. Laut BAG und dem Impfportal impfen-schweiz.ch führt die saisonale Grippe in der Schweiz pro Jahr schätzungsweise zu 50'000 bis 250'000 Arztbesuchen, mehreren Tausend Spitalaufenthalten und mehreren Hundert Todesfällen. 90 Prozent der Todesfälle betreffen Menschen über 65.
Global ist das Bild noch deutlicher. Die WHO rechnet mit rund einer Milliarde Grippefällen pro Jahr, davon 3 bis 5 Millionen schwere Verläufe und 290'000 bis 650'000 Todesfälle durch Atemwegskomplikationen.
Die erste Nationale Impfwoche läuft von Montag, 2. November, bis Samstag, 7. November 2026. Die zweite folgt vom 23. bis 28. November 2026. Beide Wochen sind bewusst niederschwellig: Du kannst in teilnehmenden Praxen und Impfapotheken ohne Termin vorbeigehen und dich gegen Grippe, Covid-19 und RSV impfen lassen.
| Datum | Was passiert | Quelle |
|---|---|---|
| ab Mitte Oktober 2026 | Start der empfohlenen Grippeimpfzeit | BAG |
| 2. bis 7. November 2026 | Erste Nationale Impfwoche, Impfung ohne Voranmeldung | BAG, impfen-schweiz.ch |
| 23. bis 28. November 2026 | Zweite Aktionswoche in Praxen und Apotheken | Kollegium für Hausarztmedizin |
| Dezember 2026 bis März 2027 | Übliches Zeitfenster der Grippewelle, Höhepunkt meist im Januar | BAG |
| 1. Februar 2027 | Typischer Start eines Wahlstudienjahr-Blocks | travel4med, Planungserfahrung |
Das BAG hält ausserdem fest, dass eine Impfung im November oder Anfang Dezember in der Regel noch genügend Zeit lässt, damit das Immunsystem einen Schutz aufbaut. Du bist also nicht zu spät, wenn du die erste Woche verpasst.
Eine Pauschale in Franken gibt es nicht, weil Praxen und Apotheken unterschiedlich abrechnen. Was sich seit Anfang 2026 geändert hat, ist die Franchise: Das BAG hält fest, dass auf Impfungen und Impfberatungen, die in Artikel 12a der Krankenpflege-Leistungsverordnung geregelt sind, ab dem 1. Januar 2026 keine Franchise mehr erhoben wird.
Zwei Dinge musst du trennen. Die Impfberatung, also Impfanamnese, Prüfung von Indikationen und Aufklärung, wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen und ist seit dem 1. Januar 2026 franchisebefreit, auch wenn am Ende gar nicht geimpft wird. Die Impfung selbst wird nur übernommen, wenn der verwendete Impfstoff für deine Indikation und Altersgruppe in der Spezialitätenliste steht.
Ob deine persönliche Situation als Indikation gilt, entscheidet nicht dieser Blog, sondern die Person, die dich impft. Frag also vorher nach dem Betrag in Franken und danach, ob abgerechnet wird oder nicht. Für die Reiseimpfungen gilt ohnehin eine eigene Logik, die wir in unserem Guide zu den Reiseimpfungen fürs Wahlstudienjahr aufschlüsseln.
Wenn du für den Auslandsblock deine Versicherungslage sowieso anschauen musst, erledige es in einem Zug: Wir haben die Punkte zu Wohnsitz, Krankenkasse und AHV und zur Auslandskrankenversicherung getrennt aufgeschrieben.
Ja, der Impfstoff wirkt nicht an der Landesgrenze anders. Wichtig ist der Kalender: Laut BAG zirkulieren Influenzaviren in den gemässigten Zonen vor allem im Winter, in den Tropen kommt die Grippe dagegen ganzjährig sporadisch vor. An unseren vier Standorten gibt es also kein sauberes Ende der Saison.
Praktisch heisst das zwei Dinge. Erstens: Der in der Schweiz verfügbare Impfstoff ist an die Viren der Nordhalbkugel angepasst, du nimmst deinen Schutz aus der Herbstimpfung also mit. Zweitens: Ein fieberhafter Atemwegsinfekt in Galle oder Pokhara ist nicht automatisch Grippe. In Malariagebieten ist Fieber zuerst ein Notfall und keine Erkältung, wie wir es im Beitrag Krank im Auslandspraktikum beschreiben.


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Du planst sie in einem Termin, nicht in zwei. Reiseimpfungen brauchen Vorlauf, weil manche Schemata mehrere Dosen über Wochen verlangen. Die Grippeimpfung ist dagegen eine einzelne Dosis und lässt sich gleichzeitig mit, vor oder nach einer Covid-19- oder RSV-Impfung geben. Nutze die Beratung für alles auf einmal.
Für die Reihenfolge der übrigen Vorbereitungsschritte hilft unser Überblick zum klinischen Wahlstudienjahr im Ausland. Und weil im Gastspital nicht jedes Medikament greifbar ist, lohnt der Blick in die Reiseapotheke.
| Kriterium | Grippeimpfung | Reiseimpfungen |
|---|---|---|
| Vorlauf | wenige Wochen, Impfzeit ab Mitte Oktober | oft mehrere Monate wegen mehrteiliger Schemata |
| Dosen | eine pro Saison | je Impfung unterschiedlich |
| Wo | Praxis oder Impfapotheke, in der Impfwoche ohne Termin | reisemedizinische Beratung |
| Gültigkeit | eine Saison, jährlich neu | je Impfung unterschiedlich |
| Kostenlogik | Artikel 12a KLV, seit 1.1.2026 ohne Franchise | häufig Selbstzahlung, je nach Impfung |
Sie verlangen, dass du selbst dafür sorgst. Die Medizinische Fakultät der Universität Zürich schreibt in ihren Richtlinien zum Wahlstudienjahr unter Ziffer 6.2 knapp: «Die Studierenden sind selbst für ihren Impfschutz verantwortlich. Es wird empfohlen, die aktuellen Impfempfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu beachten.»
Das ist eine UZH-Regel, keine nationale Vorschrift. Bern, Basel, Genf und Lausanne haben je eigene Richtlinien, und deine Fakultät kann strenger sein. Prüfe deine eigene Wegleitung und frag im Zweifel dein Studiendekanat, bevor du planst.
Unabhängig von der Fakultät kann das Gastspital eigene Anforderungen stellen. Hepatitis B und Tuberkulose-Screening sind dort die häufigeren Themen als die Grippe. Wir haben beides in den Beiträgen zur Tuberkulose im Auslandspraktikum und zur Nadelstichverletzung im Ausland beschrieben.
Unsicher, welche Impfungen dein Gastspital tatsächlich sehen will? Wir klären das für dich ab, bevor du buchst. Schau dir unsere Standorte an und melde dich zur kostenlosen Beratung.
«Ich bin jung und gesund, ich brauche das nicht.» Die Empfehlung des BAG richtet sich nicht nur an Risikogruppen, sondern ausdrücklich auch an Personen mit regelmässigem, nahem Kontakt zu ihnen. Als Unterassistentin bist du genau das.
«Die Impfung wirkt ja kaum.» Der Schutz liegt laut BAG je nach Saison und Personengruppe zwischen 20 und 80 Prozent. Tritt die Grippe trotzdem auf, verlaufen die Symptome oft milder und schwere Komplikationen sind seltener.
«In den Tropen gibt es keine Grippe.» Das Gegenteil steht auf der BAG-Seite: Dort tritt Grippe ganzjährig sporadisch auf. Dein Winterkalender gilt auf Sri Lanka nicht.
Ein Wort zur Abgrenzung von Deutschland und Österreich, weil unsere Leserinnen oft deutsche Quellen finden: Dort ist die STIKO bzw. das Nationale Impfgremium zuständig, und die Kostenlogik hängt an anderen Gesetzen. Für dich gelten BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen, und die Franchisenbefreiung nach Artikel 12a KLV ist eine rein schweizerische Regelung.
Fachlich geprüft von MUDr. Amandeep Grewal. Redaktionell geprüft von Nils-Andre Stritt, travel4med.

Weitere Beiträge aus dieser Rubrik findest du im Archiv Allgemein, und unser Serviceüberblick steht auf der Seite klinisches Praktikum im Ausland.
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