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Strafregisterauszug fürs Auslandspraktikum bestellen

Celina Köhsl
Celina KöhslMedizinstudentin, Teammitglied von travel4med
  • 17. September 2026
  • 12 Minuten
Strafregisterauszug fürs Auslandspraktikum bestellen

Strafregisterauszug fürs Auslandspraktikum: Schritt für Schritt

Ein Strafregisterauszug ist ein amtliches Dokument aus dem Schweizerischen Strafregister, das deine eingetragenen Verurteilungen wiedergibt. Verlangt dein Gastspital oder eine Visumsstelle einen Strafregisterauszug, brauchst du die Variante für Privatpersonen: den Privatauszug. Er kostet 17 Franken, du bestellst ihn beim Bundesamt für Justiz oder am Postschalter, und die Bearbeitung dauert ab Postaufgabe rund zwei Arbeitswochen. Für eine ausländische Behörde kommt meist eine Beglaubigung für 20 Franken dazu. Hier findest du den ganzen Ablauf, die Kosten in Franken und die Fallstricke.

Recherchiert und redaktionell geprüft von Celina Köhsl, Medizinstudentin und Teammitglied von travel4med.

Key Takeaways

  • Der Privatauszug ist der richtige Auszug. Er listet Urteile wegen Verbrechen und Vergehen auf und wird zum Beispiel bei Bewerbungen, für ein Visum oder für eine Einbürgerung verlangt (Bundesamt für Justiz).

  • 17 Franken pro Auszug. Brauchst du zwei Exemplare, zahlst du zweimal 17 Franken. Für jede Beglaubigung kommen 20 Franken dazu (ch.ch und Bundesamt für Justiz).

  • Rund zwei Arbeitswochen Bearbeitung ab Übergabe des unterschriebenen Formulars an die Post. Mit Beglaubigung dauert es länger.

  • Der Sonderprivatauszug ist nicht die Standardvariante. Du kannst ihn nur bestellen, wenn dir die Stelle vorher eine unterschriebene Bestätigung des Arbeitgebers zustellt.

  • Digital signierte Auszüge können nicht beglaubigt werden. Wenn eine Botschaft die Apostille verlangt, brauchst du zwingend den Papierauszug.

  • Bestelle nur über die Website des Bundesamts für Justiz. Es gibt betrügerische Seiten, die vorgeben, Auszüge zu vermitteln (ch.ch).

Person schreibt mit einem Kugelschreiber auf ein weisses Blatt Papier auf einem Tisch

Das Bestellformular musst du ausdrucken und von Hand unterschreiben. Ohne Unterschrift und Ausweiskopie läuft nichts.

Was ist ein Strafregisterauszug überhaupt?

Ein Strafregisterauszug ist ein amtliches Dokument, das aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA erzeugt wird und die dort eingetragenen Verurteilungen einer Person wiedergibt. Für Privatpersonen heisst diese Variante Privatauszug. Er enthält laut Bundesamt für Justiz hauptsächlich Urteile wegen Verbrechen und Vergehen von erwachsenen Personen sowie die dazugehörigen nachträglichen Entscheide. Was genau eingetragen wird, regeln Art. 18, Art. 19 und Art. 21 des Strafregistergesetzes.

Wichtig für dich: Ein leerer Auszug ist kein Zufallsprodukt und auch nichts, das du beeinflussen kannst. Nach Ablauf bestimmter Fristen werden Urteile von Amtes wegen automatisch aus VOSTRA gelöscht. Diese Entfernungsfristen hat das Parlament in Art. 30 des Strafregistergesetzes festgelegt, und sie können nicht verkürzt werden.

Du bekommst den Auszug in zwei Formen: als Papierauszug auf Spezialpapier per Post oder als digital signiertes PDF. Im Bestellprozess wählst du eine Hauptsprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) und optional eine Zusatzsprache, darunter Englisch. Für ein Gastspital auf Sri Lanka oder in Nepal ist die englische Zusatzsprache oft genau das, was dir Rückfragen erspart.

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Wer verlangt den Auszug vor einem Praktikum im Ausland?

Es gibt keine nationale Regel, die für jedes Auslandspraktikum einen Strafregisterauszug vorschreibt. Verlangt wird er von drei Seiten, und zwar je nach Einzelfall: vom Gastspital als Teil der Bewerbungsunterlagen, von der Visumsstelle des Ziellandes, oder von deiner eigenen Fakultät, wenn sie den Aufenthalt als Teil des Wahlstudienjahres bewilligt. Welche dieser drei Stellen bei dir etwas will, steht in deinem Bewilligungsschreiben oder im Merkblatt des Hosts, nicht in einem Bundesgesetz.

Die Regeln zum Wahlstudienjahr unterscheiden sich in Bern, Basel, Zürich, Genf und Lausanne. Frag deshalb dein Dekanat direkt, ob ein Auszug Teil des Dossiers ist, statt die Vorgaben einer anderen Fakultät zu übernehmen. Mehr zur Planung findest du im Beitrag zum klinischen Wahlstudienjahr im Ausland.

Und beim Visum gilt: Ein Auszug ersetzt kein Visum. Was du für Sri Lanka und Nepal wirklich beantragen musst, steht im Beitrag zum Visum für Sri Lanka und Nepal.

Privatauszug oder Sonderprivatauszug: was brauchst du?

Fast immer den Privatauszug. Der Sonderprivatauszug ist ein anderes Dokument mit einem sehr engen Zweck: Er zeigt nur Verurteilungen, aufgrund derer dir verboten ist, einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, mit bestimmten Personen in Kontakt zu treten oder ein bestimmtes Gebiet zu betreten oder zu verlassen. Es geht dabei um den Schutz von Minderjährigen und anderen besonders schutzbedürftigen Personen.

Du kannst ihn nicht einfach so bestellen. Laut ch.ch darf ein Sonderprivatauszug nur von dir verlangt werden, wenn du eine organisierte Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen ausüben möchtest. Und die Stelle, die deine Dienste in Anspruch nehmen will, muss vorher die Bestätigung des Arbeitgebers ausfüllen und dir unterschrieben zustellen. Ohne dieses Papier kommst du im Bestellprozess nicht weiter.

Privatauszug

Sonderprivatauszug

Inhalt

Urteile wegen Verbrechen und Vergehen

nur Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote

Typischer Anlass

Bewerbung, Visum, Einbürgerung

Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen

Voraussetzung

keine, du bestellst über dich selbst

unterschriebene Bestätigung des Arbeitgebers nötig

Kosten

CHF 17 pro Auszug

CHF 17 pro Auszug

Beglaubigung

CHF 20 zusätzlich pro Auszug

CHF 20 zusätzlich pro Auszug

Quelle: ch.ch und Bundesamt für Justiz, abgerufen am 17.09.2026.

Was kostet der Strafregisterauszug in Franken?

Jeder Strafregisterauszug kostet 17 Franken. Werden über dieselbe Person mehrere Auszüge verlangt, wird für jeden Auszug eine Gebühr von 17 Franken erhoben. Ist der Auszug für eine ausländische Behörde oder eine konsularische Stelle bestimmt, zum Beispiel für ein Visum, zahlst du für die Beglaubigung zusätzlich 20 Franken pro Auszug. Das Bundesamt für Justiz organisiert diese Beglaubigung auf Wunsch direkt mit.

Gebühren für den Strafregisterauszug in FrankenDrei waagrechte Balken. Ein Privatauszug kostet 17 Franken. Ein Privatauszug mit Beglaubigung durch die Bundeskanzlei kostet 37 Franken. Zwei beglaubigte Auszüge kosten 74 Franken.Was du effektiv bezahlst (CHF)1 Privatauszug171 Auszug + Beglaubigung372 Auszüge + 2 Beglaubigungen7404080

Quelle: ch.ch, Strafregisterauszug, und Bundesamt für Justiz, Der Privatauszug, abgerufen am 17.09.2026. Die Werte 37 und 74 sind aus den beiden amtlichen Gebühren (CHF 17 und CHF 20) zusammengerechnet.

Rechne also nicht mit 17 Franken, wenn deine Botschaft ein beglaubigtes Dokument will. Und bestell lieber gleich zwei Exemplare, falls Gastspital und Visumsstelle je eines behalten. Zwei beglaubigte Auszüge kosten dich 74 Franken. Das ist immer noch weniger als eine verpasste Frist.

Wie bestellst du den Auszug Schritt für Schritt?

Der Ablauf ist kurz, hat aber eine analoge Stelle, die viele überrascht: Du musst Papier per Post schicken.

  1. Geh auf die Bestellseite des Bundesamts für Justiz und erfasse Personalien, Adresse sowie Bestell- und Zahlungsdetails online.

  2. Bezahle direkt online. Möglich sind Debitkarte, Kreditkarte, PostFinance Card und TWINT.

  3. Wähle die Hauptsprache und, falls dein Gastspital englischsprachig ist, Englisch als Zusatzsprache.

  4. Entscheide jetzt schon, ob du eine Beglaubigung brauchst, und bestelle sie gleich mit.

  5. Drucke das Bestellformular aus und unterschreibe es von Hand.

  6. Sende das Formular zusammen mit einer Kopie deines Ausweises per Post ein. Ohne Unterschrift und Ausweiskopie wird die Bestellung nicht ausgeführt, weil damit deine Identität nachgewiesen wird.

  7. Warte rund zwei Arbeitswochen ab Übergabe an die Post. Kommt danach nichts an, wende dich an das Schweizerische Strafregister, Dienst für Private.

Die Alternative ohne Drucker: Du gehst persönlich an einen Postschalter der Schweizerischen Post, zeigst einen gültigen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) vor und bezahlst vor Ort. Das spart dir den Postversand des Formulars.

Ein Hinweis, der wirklich zählt: Laut ch.ch gibt es betrügerische Internetseiten, die vorgeben, dass man über sie Auszüge aus dem Strafregister bestellen kann. Bestelle den Auszug nur über die Website des Bundesamts für Justiz oder am Postschalter.

Du weisst noch nicht, welche Unterlagen dein Gastspital in Sri Lanka, Nepal, auf Bali oder auf Sansibar überhaupt sehen will? Sag uns, wohin und wann du willst, und wir gehen die Dokumentenliste mit dir durch: kostenlose Beratung buchen oder zuerst die Standorte anschauen.

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Wann brauchst du eine Beglaubigung oder Apostille?

Immer dann, wenn der Auszug von einer ausländischen Behörde oder Botschaft verlangt wird, etwa für ein Visum. Zuständig für die Beglaubigung ist die Schweizerische Bundeskanzlei. Das Bundesamt für Justiz schreibt dazu klar: Erkundige dich vorgängig bei der entsprechenden Behörde, ob eine Beglaubigung zwingend nötig ist. Diese Frage gehört in dein erstes Mail an den Host, nicht in die Woche vor dem Abflug.

Es gibt zwei Wege. Bestellst du den Auszug neu, buchst du die Beglaubigung gegen Aufpreis gleich mit. Hast du bereits einen Auszug, nimmst du selbst Kontakt mit der Bundeskanzlei auf. Sie braucht laut Bundesamt für Justiz zusätzlich zum Auszug vier Dinge: das Land, für welches das Dokument bestimmt ist, den Beleg der Vorauszahlung von 20 Franken pro Beglaubigung, ein frankiertes und adressiertes Rückantwortcouvert sowie eine Telefonnummer für Rückmeldungen.

Und jetzt der Punkt, an dem eine sonst schlaue Abkürzung zur Sackgasse wird: Digital signierte Strafregisterauszüge können nicht beglaubigt werden. Wenn die Botschaft eine Apostille will, bestellst du den Papierauszug. Punkt.

Vorlauf für den StrafregisterauszugEin Zeitstrahl über acht Wochen. Die Bearbeitung des Privatauszugs dauert laut Bundesamt für Justiz rund zwei Arbeitswochen ab Postaufgabe. Die Beglaubigung durch die Bundeskanzlei und der Versand an den Host brauchen zusätzliche Zeit, die travel4med als Planungspuffer empfiehlt.Vorlauf bis zum beglaubigten AuszugBearbeitung ca. 2 ArbeitswochenBeglaubigung (Puffer)Versand und Rückfragen (Puffer)Woche 0Woche 2Woche 4Woche 8Nur der erste Balken ist eine amtliche Angabe. Die beiden helleren Balken sind Planungswerte.

Quelle für die rund zwei Arbeitswochen: Bundesamt für Justiz, FAQ zum Privatauszug, abgerufen am 17.09.2026. Die beiden helleren Balken sind keine amtlichen Fristen, sondern der Planungspuffer, den wir Studierenden empfehlen.

Der Unterschied zum deutschen Führungszeugnis

Kurz, weil es immer wieder für Verwirrung sorgt: In Deutschland heisst das Dokument Führungszeugnis, und es gibt dort ein erweitertes Führungszeugnis nach deutschem Recht. Beides existiert in der Schweiz nicht. Wenn ein deutsches Merkblatt oder eine deutsche Vorlage von einem erweiterten Führungszeugnis spricht, ist das für dich als Studentin oder Student in Bern, Basel, Zürich oder Genf schlicht das falsche Dokument.

Dein Gegenstück ist der Privatauszug aus dem Schweizerischen Strafregister. Das dem erweiterten Führungszeugnis am nächsten stehende Schweizer Dokument ist der Sonderprivatauszug, und den bekommst du eben nur mit der unterschriebenen Bestätigung des Arbeitgebers. Wer ohne diese Bestätigung einen Sonderprivatauszug verspricht, hat das Verfahren nicht gelesen.

Schick deinem Host im Zweifel eine kurze Zeile: welche Dokumente er genau braucht, in welcher Sprache und ob beglaubigt. Das hat denselben Effekt wie eine gute Vorbereitung deiner Bewerbung fürs Auslandspraktikum. Wie so eine Anfrage aufgebaut ist, zeigt der Beitrag zur Bewerbung für die Famulatur.

Wie ordnest du den Auszug in deine Vorbereitung ein?

Der Auszug ist ein kleines Puzzleteil in einer längeren Liste. Realistisch sortiert sieht die so aus: zuerst die Zusage des Gastspitals, dann Visum und Versicherungen, dann die Dokumente, die vor Ort verlangt werden, und zuletzt der Koffer. Der Strafregisterauszug gehört in die dritte Gruppe, sollte aber früh angestossen werden, weil er als einziges dieser Dokumente von einer Bundesstelle produziert wird und du auf den Postweg keinen Einfluss hast.

Was parallel läuft und in unseren Guides steht: die Haftpflichtversicherung fürs Auslandspraktikum, die Reiseregistrierung beim EDA und ganz am Schluss die Packliste. Welche Praktikumsform du überhaupt planst, findest du auf den Seiten zum klinischen Praktikum im Ausland, zum Praktikum in der Krankenpflege und zur Unterassistenz im Ausland.

Ein letzter praktischer Tipp: Scanne den Auszug, sobald er da ist, und leg die Datei zu deinen übrigen Reisedokumenten. Der beglaubigte Papierauszug bleibt zwar das Original, aber eine Kopie in der Cloud hat schon manche Rückfrage in der Aufnahmewoche entschärft.

Fachlich geprüft von MUDr. Amandeep Grewal. Redaktionell geprüft von Nils-Andre Stritt, travel4med, der Organisation und Ablauf der Praktika betreut.

Häufige Fragen zum Strafregisterauszug

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Quellen

  • ch.ch (Bundeskanzlei, Kantone und Gemeinden): Strafregisterauszug. Gebühr von 17 Franken, Beglaubigung 20 Franken, Definition Privatauszug und Sonderprivatauszug, Warnung vor betrügerischen Internetseiten. Abgerufen am 17.09.2026.

  • Bundesamt für Justiz, Schweizerisches Strafregister: Der Privatauszug. Kosten, Zahlungsmittel, Bestellung in drei Schritten, Beglaubigung durch die Bundeskanzlei für 20 Franken, Hinweis zu digital signierten Auszügen. Abgerufen am 17.09.2026.

  • Bundesamt für Justiz, Schweizerisches Strafregister: FAQ zum Privatauszug (e-service.admin.ch, Bereich Strafregister). Inhalt nach Art. 18, 19 und 21 StReG, Papier- und Digitalform, Sprachwahl, Bearbeitungsdauer von rund zwei Arbeitswochen, Bestellung nur über sich selbst, Zustelladresse. Abgerufen am 17.09.2026.

  • Bundesamt für Justiz, Schweizerisches Strafregister: Der Sonderprivatauszug. Zweck und Bestellvoraussetzungen. Abgerufen am 17.09.2026.

  • Bundesamt für Justiz, 19.02.2026: Beglaubigung des Strafregisterauszuges durch die Bundeskanzlei. Zuständigkeit der Bundeskanzlei, benötigte Unterlagen, Vorauszahlung von 20 Franken pro Beglaubigung. Abgerufen am 17.09.2026.

  • Bundesamt für Justiz, Schweizerisches Strafregister: Fristeninformationen. Automatische Entfernung von Urteilen aus VOSTRA nach Art. 30 StReG, Fristen vom Parlament festgelegt und nicht verkürzbar. Abgerufen am 17.09.2026.