
Blutspende nach dem Auslandspraktikum: Wartefristen
Blutspende nach dem Auslandspraktikum: Nach einem Malariagebiet gilt eine Wartefrist von sechs Monaten. Alle Fristen, der Travelcheck und deine Planung.

MUDr. Amandeep Grewal
8. September 2026

Wer krank im Auslandspraktikum ist, muss vor allem eines schnell klären: wer die Behandlung bezahlt und wen du informierst. Die Kurzantwort für Schweizer Studierende: Die obligatorische Grundversicherung zahlt ausserhalb von EU, EFTA und dem Vereinigten Königreich nur bei einem echten Notfall, und dann höchstens den doppelten Betrag dessen, was die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde. Alles andere trägst du selbst oder deine Zusatzversicherung. Dieser Artikel zeigt dir die vier Anrufe, die zählen, und was mit deinen verpassten Praktikumstagen geschieht.
Krank im Auslandspraktikum ist ein Sammelbegriff für drei sehr unterschiedliche Situationen: die banale Magen-Darm-Sache, die dich zwei Tage flachlegt; die fiebrige Erkrankung, die abgeklärt gehört; und der echte Notfall mit Spitaleintritt. Nur die letzten beiden lösen Versicherungs- und Meldefragen aus. Die erste löst vor allem eine Frage aus: Wem sagst du Bescheid?
Genau da geht am meisten schief. Studierende melden sich im Gastspital nicht ab, weil sie denken, sie seien ja «nur Gast». Das Team plant aber mit dir. Eine kurze Nachricht an die Ansprechperson auf der Abteilung, am selben Morgen, ist das Minimum. Sie kostet dich zwei Minuten und rettet dein Zeugnis.

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Häufiger, als der Semesterplan vorsieht. Die Universität Glasgow hat ihre Medizinstudierenden nach dem Auslandselective jahrelang systematisch befragt. Von 750 Rückmeldungen aus den Jahren 1992 bis 1998 berichteten 45 Prozent über Krankheitssymptome, und bei 77 Prozent der Erkrankten betraf es den Magen-Darm-Trakt. Höhere Erkrankungsraten zeigten sich bei Aufenthalten in tropischem oder heissem Wüstenklima.
Das deckt sich mit dem, was eine systematische Übersichtsarbeit von 2021 aus 16 Studien zusammenträgt: Magen-Darm-Infekte inklusive Reisedurchfall sind die häufigsten Infektionen bei Medizinstudierenden im Ausland, gefolgt von Atemwegs- und Hautinfektionen. Vektorübertragene Fieber und blutübertragene Infektionen wurden dagegen selten berichtet.
Zwei Einordnungen dazu, damit du die Zahl richtig liest. Erstens: Es sind britische und internationale Kohorten, keine Schweizer Erhebung. Zweitens: Die Glasgow-Autoren halten fest, dass die Erkrankungsrate von Studierenden im Elective im Vergleich zu Pauschalreisenden günstig ausfällt. Krank im Auslandspraktikum zu werden ist also normal, nicht alarmierend.
Weniger, als die meisten annehmen. Das Bundesamt für Gesundheit formuliert es klar: Bei einem vorübergehenden Auslandaufenthalt ausserhalb von EU, EFTA und dem Vereinigten Königreich werden Behandlungskosten nur in Notfällen übernommen, also wenn eine Rückreise in die Schweiz aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Gedeckt wird höchstens der doppelte Betrag dessen, was die Behandlung in der Schweiz vergütet würde. Bei stationären Behandlungen entspricht das höchstens 90 Prozent der Schweizer Kosten, weil im Inland die Kantone mindestens 55 Prozent tragen. Übrige Leistungen im Ausland sind grundsätzlich nicht gedeckt.
Und dann gibt es 2026 einen Sonderfall, den fast niemand auf dem Schirm hat. Weil der Kanton Zug in den Jahren 2026 und 2027 bei stationären Spitalbehandlungen 99 Prozent der Kosten übernimmt, sinkt der Anteil des Krankenversicherers entsprechend. Für Notfälle ausserhalb EU, EFTA und UK bedeutet das laut BAG einen Versicherer-Anteil von rund 2 Prozent der Kosten. Bist du in Zug versichert und planst ein Praktikum in Nepal oder auf Sansibar, ist eine Zusatz- oder Reiseversicherung keine Option mehr, sondern Pflicht.
Die Mechanik der Deckung und die Frage, welche Zusatzversicherung sich lohnt, haben wir separat aufgeschrieben: im Ratgeber zur Auslandkrankenversicherung fürs Praktikum. Hier geht es um den Moment danach, wenn du tatsächlich krank im Auslandspraktikum liegst.
Kein Drama, sondern eine Reihenfolge. Wer krank im Auslandspraktikum aufwacht, arbeitet diese sechs Schritte ab, auch wenn er sich elend fühlt.
Ein Sonderfall bleibt aussen vor: Eine Stich- oder Schnittverletzung mit potenziell infektiösem Material ist kein Krankheitsfall, sondern ein Notfall mit eigener Uhr. Wie dieser Ablauf aussieht, steht im Beitrag zur Nadelstichverletzung im Ausland.
Vier Stellen, in dieser Reihenfolge, und keine mehr. Das ist der Teil, den Studierende am häufigsten falsch machen: Sie rufen die Eltern an und sonst niemanden. Wer krank im Auslandspraktikum liegt, spart sich viel Ärger, wenn er diese Tabelle vor der Abreise ausfüllt statt im Fieber.
| Stelle | Wann | Wofür zuständig |
|---|---|---|
| Krankenkasse | Sobald Kosten entstehen | Kostengutsprache, Rückerstattung, Wahl der Klinik |
| Zusatz- oder Reiseversicherung | Vor jedem Spitaleintritt | Assistance, Rücktransport, direkte Kostenübernahme |
| Fakultät oder Studiengangsleitung | Ab dem zweiten Fehltag | Absenzen, Anrechnung, Nachholtermine |
| Helpline EDA | Bei Spitaleintritt, Unfall, Verhaftung | Draht zur Schweizer Vertretung vor Ort |
Die Helpline EDA ist unter +41 800 24-7-365 und +41 58 465 33 33 erreichbar, 365 Tage im Jahr rund um die Uhr. Sie behandelt dich nicht, und sie bezahlt auch nichts. Sie stellt den Kontakt zur zuständigen Schweizer Vertretung her, wenn die eigenen Mittel ausgeschöpft sind. Wer sich vorab über die Reiseregistrierung des EDA angemeldet hat, ist in dieser Situation schneller auffindbar.
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Mit Papier. In allen vier travel4med-Destinationen bezahlst du die Behandlung vor Ort und reichst sie danach in der Schweiz ein. Eine Karte wie die Europäische Krankenversicherungskarte, mit der du im EU- und EFTA-Raum direkt behandelt wirst, greift dort nicht. Das BAG verweist für den EU-, EFTA- und UK-Raum ausdrücklich auf die Gemeinsame Einrichtung KVG, und genau dieser Mechanismus fehlt in Asien und Ostafrika.
Was auf die Rechnung gehört, damit die Kasse sie akzeptiert:
Rechne nicht selbst um. Reich die Rechnung in Landeswährung ein und lass die Kasse den Kurs anwenden, den sie ohnehin verwendet. Und plane mit Wochen, nicht Tagen: Rückerstattungen aus Nicht-EU-Ländern brauchen erfahrungsgemäss länger, weil die Tarifprüfung aufwendiger ist. Wer krank im Auslandspraktikum war und erst nach der Rückkehr einreicht, wartet entsprechend länger auf sein Geld.
Wenn du krank im Auslandspraktikum ausfällst, entscheidet über die Anrechnung deine Fakultät, nicht dein Gastspital. Und es ist eine der Regeln, die in der Schweiz je nach Universität unterschiedlich ausfällt: Bern, Basel, Zürich und Genf regeln Absenzen im Wahlstudienjahr und in der Unterassistenz je eigenständig, meist über das Studiensekretariat oder die Studiengangsleitung. Ein nationales Amt, das dir das abnimmt, gibt es nicht. Frag also vor der Abreise nach, ab wie vielen Fehltagen ein Zeugnis nachgebessert oder ein Einsatz verlängert werden muss.
Drei Dinge, die überall helfen: ein Arztzeugnis aus dem Gastland, eine kurze schriftliche Bestätigung deiner Betreuungsperson über die Fehltage, und eine Mail an deine Fakultät noch während des Einsatzes statt danach. Wer krank im Auslandspraktikum ausfällt und das erst im Nachhinein meldet, verhandelt aus der schwächeren Position.
Bei Praktika, die nicht angerechnet werden müssen, ist der Druck kleiner. Trotzdem gilt: Dein Zeugnis beschreibt eine Einsatzdauer, und die sollte stimmen.
Ein Blatt Papier im Portemonnaie, zusätzlich zum Handy. Akkus sterben genau dann, wenn du sie brauchst. Darauf gehören: Name und Nummer deiner Krankenkasse plus Versichertennummer, die Notfallnummer deiner Zusatz- oder Reiseversicherung, die Helpline EDA, die Adresse der Schweizer Vertretung im Gastland, die Nummer deiner Betreuungsperson im Gastspital, deine Blutgruppe, Allergien und Dauermedikation.
Schreib ihn zweisprachig, Deutsch und Englisch. Wer krank im Auslandspraktikum in eine fremde Notaufnahme kommt, kann selten sauber erklären, was er sonst einnimmt. Ein zweiter Zettel bei einer Mitreisenden oder einem Mitreisenden schadet nicht.
Fachlich geprüft von MUDr. Amandeep Grewal, Ärztin bzw. Arzt im Team von travel4med, mit Schwerpunkt auf reisemedizinischen und klinischen Fragen rund um Praktika im Ausland.

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