Reiseregistrierung: Auslandspraktikum beim EDA anmelden
Die Reiseregistrierung ist die freiwillige Erfassung deiner Auslandreise in der Travel Admin App des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Sie dauert rund zehn Minuten, kostet nichts und bewirkt genau eines: Passiert an deinem Praktikumsort eine schwere Krise, weiss der Bund, dass du dort bist, und kann dich kontaktieren. Was die Reiseregistrierung dagegen nicht ist: eine Versicherung, eine Rettungsgarantie oder ein Gratis-Rücktransport. Diese Unterscheidung entscheidet, ob dein Auslandspraktikum finanziell abgesichert ist oder nur gefühlt.
Key Takeaways
Die Reiseregistrierung ist freiwillig und gratis. Laut EDA erfasst du deine Reise nach einer Registrierung in der Travel Admin App; die Reisedaten werden 90 Tage nach Reiseende gelöscht.
Konsularischer Schutz ist kostenpflichtig. Das EDA verrechnet nach eigenen Angaben 150 Franken pro Stunde Zeitaufwand plus Auslagen, gestützt auf die Gebührenverordnung EDA.
Es gibt keinen Rechtsanspruch. Das EDA hilft erst, wenn du alles Zumutbare selbst versucht hast, und führt ausdrücklich keine Such- und Rettungsaktionen durch.
Die Grundversicherung deckt ausserhalb EU/EFTA/UK wenig. Laut BAG übernimmt sie Notfälle nur bis zum doppelten Betrag der Schweizer Kosten, bei stationären Behandlungen höchstens 90 Prozent.
Rücktransporte sind kein Randphänomen. Laut Rega-Jahresbericht 2025 meldeten sich 2'590 Personen mit medizinischen Problemen aus dem Ausland, bei 1'356 war ein Rücktransport angezeigt.
Erledige die Reiseregistrierung vor dem Abflug, gemeinsam mit Impfungen, Versicherung und Visum. Danach vergisst man sie garantiert.
Reiseregistrierung im Auslandspraktikum: der konkrete Nutzen
Ein Auslandspraktikum ist etwas anderes als zwei Wochen Badeferien. Du bleibst länger, wohnst nicht im Hotel, arbeitest in einem Spital und bewegst dich in einem Alltag, den du erst kennenlernst. Genau darum ist die Reiseregistrierung für dich sinnvoller als für Reisende, die nach zehn Tagen wieder zu Hause sind.
Das EDA formuliert den Nutzen sehr nüchtern: Erfasst du deine Reise, weiss das Departement bei einer Naturkatastrophe oder einer anderen Krise, wo du dich befindest, und kann dir Informationen zur Selbsthilfe übermitteln. Dazu kommt eine praktische Kleinigkeit, die im Alltag mehr wert ist als der Krisenfall: Bei einer Veränderung der Reisehinweise erhältst du automatisch eine Push-Meldung. Du musst also nicht selbst wöchentlich nachschauen.
Wichtig zur Einordnung: Dein Standort wird nicht dauernd übermittelt. Laut EDA werden nur die von dir aktiv mitgeteilten Standortkoordinaten erfasst, und du kannst deinen Aufenthaltsort per Knopfdruck aktualisieren.
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Warum ist die Reiseregistrierung gerade jetzt ein Thema?
Weil der September der Monat ist, in dem die Planung real wird. Wer im Frühling ins klinische Wahlstudienjahr oder in ein Pflegepraktikum startet, bucht jetzt Flüge, klärt das Visum und macht die Reiseimpfungen. Die Reiseregistrierung passt genau in dieses Fenster, weil sie an dieselben Angaben anschliesst.
Dazu kommt ein aktueller Anlass. Das EDA hat seine Reisehinweise für Nepal und Indonesien Ende August 2026 neu publiziert. Wenn du deine Reise in der App erfasst hast, siehst du solche Änderungen ohne eigenes Zutun. Wenn nicht, erfährst du davon im schlechtesten Fall über einen Gruppenchat.
Die Travel Admin App selbst wurde vom EDA am 1. Februar 2026 in ihrer aktuellen Form vorgestellt. Sie ist gratis für iOS und Android verfügbar und lässt sich auch im Browser über traveladmin.ch nutzen.
Wie registrierst du deine Reise Schritt für Schritt?
Der Ablauf ist erfreulich unbürokratisch. Rechne mit zehn bis fünfzehn Minuten, wenn du Passnummer und Versicherungspolice zur Hand hast.
Travel Admin App installieren oder traveladmin.ch im Browser öffnen und ein Benutzerkonto erstellen.
Reise erfassen: Zielland, Adresse deiner Unterkunft oder des Gastspitals sowie Reisedaten eintragen.
Mitreisende und Notfalladresse hinzufügen. Beides lässt sich laut EDA direkt aus deinen Kontakten übernehmen. Nimm eine Person in der Schweiz, die erreichbar ist.
Push-Meldungen aktivieren, damit du Änderungen der Reisehinweise mitbekommst.
Reisehinweise für dein Zielland lesen, nicht nur überfliegen. Sie enthalten laut EDA eine Einschätzung möglicher Risiken und empfohlene Vorsichtsmassnahmen.
Dokumente in der Checkliste hinterlegen: Passkopie, Versicherungspolice, Reiseplan. Die App bietet dafür anpassbare Checklisten.
Standort nach der Ankunft aktualisieren, falls du kurzfristig anders wohnst als geplant.
Wenn du unterwegs den Wohnort wechselst, weil das Praktikum an zwei Standorten läuft, aktualisiere den Eintrag. Eine Reiseregistrierung mit falscher Adresse ist im Ernstfall schlechter als keine, weil sie eine Sicherheit vorspiegelt, die nicht existiert.
Was leistet das EDA im Notfall und was nicht?
Hier liegt das Missverständnis, das im travel4med-Alltag am häufigsten auftaucht. Konsularischer Schutz ist Beratung und Vermittlung, nicht Rettung. Das EDA schreibt selbst, dass es nicht als Notrufzentrale zur Rettung von Leib und Leben agieren, keine Such- und Rettungsaktionen durchführen und keine medizinischen Behandlungen erbringen kann.
Situation
Das EDA kann
Das EDA kann nicht
Pass verloren
Ein provisorisches Reisedokument ausstellen
Am Flughafen im Ausland einen Pass ausstellen
Krankheit oder Unfall
Notfallkontakte nennen, Versicherungsdeckung und Spitalkostengarantien abklären, Angehörige informieren, bei der medizinischen Repatriierung unterstützen
Behandeln, ärztlichen Rat erteilen, eine Rettungsaktion fliegen
Rechtliche Probleme
Einen Rechtsbeistand vor Ort empfehlen
Anwaltskosten, Kautionen oder Bussen übernehmen
Kein Geld mehr
Zu Geldüberweisungen beraten, in Einzelfällen ein rückzahlbares Notdarlehen für die Heimreise prüfen
Schulden tilgen oder eine Verlängerung finanzieren
Flüge blockiert
Auf lokale Behörden verweisen
Als Reisebüro die Weiterreise organisieren
Der zweite entscheidende Punkt: Die Hilfeleistung kommt laut EDA erst zum Tragen, wenn die Betroffenen alles Zumutbare versucht haben, die Notlage selbst organisatorisch oder finanziell zu überwinden. Und: Auf die Hilfeleistungen des Bundes besteht kein Rechtsanspruch. Zuerst also Gastspital, lokale Ambulanz, Praktikumsleitung und Versicherung, dann die Helpline EDA. Diese ist laut EDA 365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar.
Was kostet konsularischer Schutz wirklich?
Diese Zahl kennt fast niemand, und sie steht offen auf der Website des EDA: Dienstleistungen des konsularischen Schutzes sind grundsätzlich kostenpflichtig, die Gebühren bemessen sich nach Zeitaufwand mit 150 Franken pro Stunde, dazu kommen die Auslagen wie Kommunikations- und Übermittlungskosten. Rechtliche Grundlage ist die Gebührenverordnung EDA (SR 191.11). Bei Bedürftigkeit oder aus anderen wichtigen Gründen können die Gebühren gestundet, herabgesetzt oder erlassen werden.
Bei einem komplizierten Fall mit Angehörigen, Versicherung und Behörden sind mehrere Stunden schnell zusammen. Das ist kein Argument gegen die Reiseregistrierung, im Gegenteil. Es ist ein Argument dafür, dass deine Versicherung der eigentliche Sicherheitsanker ist und das EDA die Ergänzung.
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Kurze Antwort: für Sri Lanka, Nepal, Indonesien und Tansania praktisch nicht. Das Bundesamt für Gesundheit beschreibt es für vorübergehende Aufenthalte ausserhalb des EU-/EFTA-Raums und des Vereinigten Königreichs so: Kosten von Notfallbehandlungen werden bis zum doppelten Betrag der Kosten übernommen, die bei einer Behandlung in der Schweiz vergütet würden. Bei stationären Behandlungen bedeutet das höchstens 90 Prozent dessen, was der Spitalaufenthalt in der Schweiz kosten würde, weil die Kantone im Inland mindestens 55 Prozent tragen. Die übrigen im Ausland erbrachten Leistungen sind laut BAG grundsätzlich nicht durch die Grundversicherung gedeckt.
Eigene Darstellung nach Bundesamt für Gesundheit, «Leistungen im Ausland für Versicherte mit Wohnsitz in der Schweiz», abgerufen am 03.09.2026. Werte in Prozent der Schweizer Vergütung.
Ein Detail, das 2026 neu ist und dich betreffen kann, wenn du in Zug versichert bist: Weil der Kanton Zug in den Jahren 2026 und 2027 99 Prozent der stationären Spitalkosten übernimmt, sinkt der Anteil des Versicherers bei Notfallbehandlungen ausserhalb EU/EFTA/UK laut BAG auf rund 2 Prozent der Kosten. Das BAG empfiehlt für Reisen in diese Länder ausdrücklich eine zusätzliche Reise- oder Auslandskrankenversicherung.
Auch das EDA sagt es klar: Es empfiehlt nachdrücklich eine Versicherung, die Rettung, medizinische Behandlung, Repatriierung, Rückführung des Leichnams und Rechtsschutz übernimmt, und hält fest, dass die Grundversicherung solche Kosten im Ausland grösstenteils nicht abdeckt. Wie du das konkret löst, steht in unserem Beitrag zur Auslandskrankenversicherung fürs Praktikum und, für die Wohnsitzfrage, unter Wohnsitz, Krankenkasse und AHV. Für Sansibar gilt zusätzlich eine lokale Pflichtversicherung.
Zahlen zur Repatriierung aus dem Ausland
Wie oft ein Rücktransport nötig wird, lässt sich für die Schweiz erstaunlich genau belegen. Die Schweizerische Rettungsflugwacht Rega weist in ihrem Jahresbericht 2025 für die Kategorie «Hilfe für Patienten im Ausland» 2'590 Patientinnen und Patienten aus, ein Plus von 1,5 Prozent gegenüber 2024. Bei 1'234 Personen genügte eine medizinische Beratung am Telefon. Bei 1'356 Personen war ein Rücktransport in die Heimat angezeigt.
Eigene Darstellung nach Schweizerische Rettungsflugwacht Rega, Jahresbericht 2025, Kapitel «Einsatzbilanz», Tabelle «Hilfe für Patienten im Ausland 2025». Gesamtzahlen für die Schweiz, keine Standortwerte.
Zur Einordnung: Das sind alle Auslandfälle der Rega, quer über alle Altersgruppen und Reisegründe. Über das Risiko in Galle, Pokhara, Bangli oder Stone Town sagen diese Zahlen nichts. Sie zeigen aber die Grössenordnung, mit der ein Rücktransport organisiert werden muss, und dass diese Organisation Geld kostet, das jemand tragen muss.
Wer ist im Notfall eigentlich zuständig?
Diese Frage lässt sich vor dem Abflug in fünf Minuten beantworten und im Ernstfall gar nicht. Schreib die Antworten in deine Notizen-App und auf einen Zettel im Portemonnaie.
Wer
Wofür
Wie erreichbar
Gastspital und Praktikumsleitung
Erste medizinische Versorgung, lokale Zuständigkeiten
Du planst dein Praktikum an einem unserer vier Standorte? In der kostenlosen Beratung gehen wir Versicherung, Ansprechpersonen vor Ort und Ablauf gemeinsam durch. Eine Übersicht findest du unter Standorte sowie in den Beiträgen zu Bali, Nepal und Sansibar.
Was heisst das an unseren vier Standorten?
Wir vermitteln Praktika in Galle auf Sri Lanka, in Pokhara in Nepal, auf Bali in Indonesien und auf Sansibar in Tansania. Für das Wahlstudienjahr und die Unterassistenz ist auch Bali buchbar. Für alle vier Länder gilt: Sie liegen ausserhalb des EU-/EFTA-Raums, die Deckung der Grundversicherung ist entsprechend dünn, und die Reisehinweise des EDA sind vor der Buchung Pflichtlektüre, nicht Zusatzlektüre.
Praktisch heisst das drei Dinge. Erstens: Reiseregistrierung und Reisehinweise gehören in dieselbe Woche wie Flugbuchung und Versicherungsabschluss. Zweitens: Die Adresse, die du erfasst, ist die Adresse deiner Unterkunft, nicht die des Vermittlers in der Schweiz. Drittens: Die Anreise im Land ist der Teil, den man unterschätzt, siehe unsere Übersicht zu den Transportmöglichkeiten in Sri Lanka und Nepal.
Noch Fragen offen?
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Wenn du diese sieben Punkte abgehakt hast, ist die Reiseregistrierung nicht mehr eine App auf deinem Handy, sondern Teil eines Plans, der im Ernstfall trägt. Und falls du am Ende deines Praktikums an die Eidgenössische Prüfung denkst: Ein Auslandsaufenthalt, der ohne Zwischenfall verlief, ist auch dafür die beste Voraussetzung.
Fachlich geprüft von MUDr. Amandeep Grewal. Dieser Beitrag ersetzt weder eine reisemedizinische Beratung noch eine verbindliche Auskunft deiner Krankenkasse oder deiner Fakultät.
Häufige Fragen
Quellen
EDA, Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, «Travel Admin App», veröffentlicht 01.02.2026, abgerufen 03.09.2026: https://www.eda.admin.ch/de/travel-admin-app
Fedlex, «Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizergesetz, ASG, SR 195.1)», abgerufen 03.09.2026: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2015/653/de