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Arbeitszeugnis nach dem Auslandspraktikum: der Fahrplan

Celina Köhsl
Celina KöhslMedizinstudentin, Teammitglied von travel4med
  • 24. August 2026
  • 12 Minuten
Arbeitszeugnis nach dem Auslandspraktikum: der Fahrplan

Arbeitszeugnis nach dem Auslandspraktikum: so sicherst du es dir

Ein Arbeitszeugnis ist die schriftliche Beurteilung deines Einsatzes durch die Stelle, bei der du gearbeitet hast: Art und Dauer der Tätigkeit plus Leistung und Verhalten. In der Schweiz hast du darauf einen gesetzlichen Anspruch. Im Gastspital in Nepal, auf Sansibar, auf Bali oder in Sri Lanka hast du ihn nicht. Deshalb gilt fürs Auslandspraktikum eine einfache Regel: Das Arbeitszeugnis besprichst du vor der Abreise und holst es ab, solange du noch vor Ort bist.

Geschrieben von MUDr. Andreas Zehetner, der für travel4med Schweizer Medizin- und Pflegestudierende bei Famulatur, Unterassistenz und Hospitation im Ausland begleitet.

Key Takeaways

  • Der Anspruch gilt nur in der Schweiz: Nach Art. 330a OR kannst du jederzeit ein Zeugnis verlangen, während des Arbeitsverhältnisses als Zwischenzeugnis oder am Ende als Schlusszeugnis (SECO, FAQ Arbeitszeugnis).
  • Im Ausland ist es Verhandlungssache: Ein Spital in Nepal oder auf Sansibar ist nicht an das Schweizer Obligationenrecht gebunden. Kläre das Dokument schriftlich, bevor du fliegst.
  • Zwei Varianten: Das Vollzeugnis nennt Art, Dauer, Leistung und Verhalten. Die Arbeitsbestätigung beschränkt sich auf Art und Dauer (Art. 330a Abs. 1 und Abs. 2 OR).
  • Zeugniscodes sind unzulässig: Laut SECO dürfen keine zweideutigen Formulierungen verwendet werden, die für Eingeweihte eine negative Botschaft enthalten.
  • Auslandserfahrung ist selten: Die durchschnittliche Mobilitätsquote der Schweizer Hochschulen liegt bei 15,7 Prozent, das Ziel bei 20 Prozent (Movetia, 19.01.2023). Dein Zeugnis belegt genau diesen Unterschied.

Was ist ein Arbeitszeugnis und warum brauchst du eines?

Ein Arbeitszeugnis ist das Dokument, mit dem eine Arbeitgeberin bestätigt, was du getan hast und wie gut du es getan hast. Für dich als Studentin oder Student ist es der Beleg, der später in jedes Bewerbungsdossier gehört: für die bezahlte Unterassistenz im Kantonsspital, für die erste Assistenzarztstelle, für ein Stipendium.

Der wichtige Punkt vorweg: Das Zeugnis ist ein arbeitsrechtliches Papier, kein Studiennachweis. Es beantwortet die Frage einer künftigen Chefärztin, nicht die Frage deines Dekanats. Für die Anrechnung deiner Monate brauchst du etwas anderes, nämlich Testat und Bericht. Wie das funktioniert, steht im Ratgeber zum Praktikumsbericht fürs Auslandspraktikum.

Beides parallel zu organisieren kostet dich am letzten Praktikumstag zehn Minuten. Es hinterher aus der Schweiz einzufordern, kostet dich oft Monate und endet häufig mit gar keinem Dokument.

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Gilt Art. 330a OR auch für dein Praktikum im Ausland?

Nein. Der Anspruch aus Art. 330a des Schweizerischen Obligationenrechts richtet sich gegen eine Arbeitgeberin, die schweizerischem Arbeitsvertragsrecht untersteht. Ein Spital in Sri Lanka oder auf Sansibar untersteht diesem Recht nicht. Dazu kommt: Eine unbezahlte Famulatur ist oft gar kein Arbeitsverhältnis im rechtlichen Sinn.

Praktisch heisst das: Du hast keinen einklagbaren Anspruch, aber sehr wohl eine gute Verhandlungsposition, solange du noch dort bist. Lehrspitäler stellen Bestätigungen für internationale Studierende regelmässig aus, sie machen es aber selten von sich aus. Frag also aktiv und früh.

Das Schweizer Recht bleibt trotzdem dein Referenzrahmen. Es sagt dir, was ein gutes Zeugnis enthalten muss, und dieselbe Struktur kannst du dem Gastspital als Vorlage in die Hand geben. Laut SECO beträgt die Verjährungsfrist für den Anspruch übrigens zehn Jahre ab Ende des Arbeitsverhältnisses. Für deine Schweizer Unterassistenz-Stellen ist das eine beruhigende Reserve, fürs Ausland leider keine.

Vollzeugnis oder Arbeitsbestätigung: Was solltest du verlangen?

Verlange zuerst das Vollzeugnis, akzeptiere aber die Arbeitsbestätigung als Rückfallebene. Das Vollzeugnis nach Art. 330a Abs. 1 OR gibt Auskunft über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten. Die Arbeitsbestätigung nach Abs. 2 nennt nur Art und Dauer, dafür ist sie schnell geschrieben.

Vollzeugnis und Arbeitsbestatigung im Vergleich Zwei Balken zeigen die Anzahl der laut SECO geforderten Kernangaben: Vollzeugnis funf Angaben, namlich Identitat, Beginn und Ende, Tatigkeiten, Bewertung sowie Unterschrift mit Datum. Arbeitsbestatigung zwei Angaben, namlich Art und Dauer des Arbeitsverhaltnisses. Geforderte Kernangaben im Zeugnis (Art. 330a OR) 5 Angaben Vollzeugnis (Art. 330a Abs. 1 OR) 2 Angaben Arbeitsbestatigung (Art. 330a Abs. 2 OR)
Eigene Auszählung der im SECO-FAQ zum Arbeitszeugnis aufgeführten Kernangaben eines Vollzeugnisses (Identität, Beginn und Ende, Tätigkeiten mit Zeitdauer, Bewertung von Leistung und Verhalten, Unterschrift mit Ausstellungsdatum) gegenüber der Arbeitsbestätigung nach Art. 330a Abs. 2 OR (Art und Dauer). Quelle: SECO, FAQ Arbeitszeugnis, abgerufen 24.08.2026.

Für dein Dossier ist die Unterscheidung entscheidend. Eine reine Arbeitsbestätigung beweist, dass du dort warst. Ein Vollzeugnis beweist, dass du dort etwas geleistet hast. Und weil in Sri Lanka oder Nepal niemand deine Fakultätsvorgaben kennt, ist die zweite Variante nur mit einer klaren Bitte zu bekommen.

DokumentGrundlageInhaltWofür du es brauchst
VollzeugnisArt. 330a Abs. 1 ORArt und Dauer, Leistung und VerhaltenBewerbung für Unterassistenz und Assistenzarztstelle
Arbeitsbestätigung (Teilzeugnis)Art. 330a Abs. 2 ORNur Art und DauerLückenlose Vita, Rückfallebene im Ausland
ZwischenzeugnisArt. 330a Abs. 1 ORWie Vollzeugnis, aber während des EinsatzesLaufende Bewerbung noch vor Praktikumsende
Testat oder Bestätigung der GastklinikVorgaben deiner FakultätDaten, Klinik, Betreuung, StempelAnrechnung im Wahlstudienjahr

Was muss in einem vollständigen Arbeitszeugnis stehen?

Laut SECO gehören in ein Vollzeugnis fünf Kernangaben: die Identität von Arbeitnehmerin und Arbeitgeberin, Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, eine detaillierte Auflistung der wichtigen Funktionen und prägenden Tätigkeiten samt Zeitdauer, eine aussagekräftige Bewertung von Leistung und Verhalten sowie die rechtsgültige Unterschrift mit Ausstellungsdatum.

Dazu kommen Formvorgaben, die im Ausland gern untergehen: Maschinenschrift beziehungsweise sauberer Computerdruck auf gutem Papier, sprachliche Korrektheit und ein ordentlicher Gesamteindruck ohne Streichungen. Ein handschriftlicher Zettel ohne Briefkopf erfüllt das nicht, und genau so etwas bekommst du erfahrungsgemäss, wenn du erst am Abflugtag fragst.

Inhaltlich verlangt das SECO ausserdem wahrheitsgetreue Aussagen, Vollständigkeit und eine wohlwollende Formulierung, die die Wahrheitspflicht nicht verletzt. Beschränke den Inhalt auf das, was für die Beurteilung von Leistung und Verhalten nötig ist. Was ein Zeugnis definitiv nicht enthalten darf, sind Angaben zu einzelnen Patientinnen und Patienten. Das Berufsgeheimnis gilt auch in einem Empfehlungsschreiben.

Zwei Personen im Gespräch an einem Tisch mit Laptop und Notizblock, wie beim Besprechen des Arbeitszeugnisses mit der betreuenden Ärztin im Gastspital

Warum zählt ein Arbeitszeugnis aus dem Ausland auf dem Schweizer Arbeitsmarkt?

Weil kaum jemand eines hat. Die durchschnittliche Mobilitätsquote der Schweizer Hochschulen liegt bei 15,7 Prozent, während Bund, Kantone und der Europäische Hochschulraum 20 Prozent anstreben. Nur vier der 36 untersuchten Hochschulen erreichen die Zielmarke, die Spannweite reicht von 1 bis 50 Prozent.

Mobilitatsquoten der Schweizer Hochschulen im Vergleich Vier Balken zeigen den Anteil der Studierenden mit einem Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland: schwachste Hochschule 1 Prozent, Durchschnitt aller Hochschulen 15,7 Prozent, nationales Ziel 20 Prozent, starkste Hochschule 50 Prozent. Datenbasis sind die Mobilitatsdaten des Bundesamts fur Statistik zum Abschlussjahr 2020. Anteil Studierender mit Auslandsaufenthalt (Abschluss 2020) 1 % schwachste Hochschule 15,7 % Durchschnitt Schweiz 20 % nationales Ziel 50 % starkste Hochschule Quelle: Movetia, Internationalisierungsindex, 19.01.2023 (BFS-Daten, Abschlussjahr 2020)
Mobilitätsquoten der Schweizer Hochschulen laut dem Internationalisierungsindex der nationalen Agentur Movetia vom 19.01.2023. Datenbasis sind die Mobilitätsdaten des Bundesamts für Statistik zu Studierenden mit Abschlussjahr 2020.

Die Nachfrage steigt allerdings: Die von Movetia geförderten Mobilitäten legten 2025 um 8 Prozent zu und überschritten erstmals die Marke von 40'000 Teilnehmenden. Dein Vorsprung ist also nicht in Stein gemeisselt. Umso wichtiger, dass du ihn belegen kannst und nicht nur behaupten musst.

Und noch etwas Praktisches: Ein Zeugnis auf Englisch ist für Schweizer Personaldienste in der Regel völlig in Ordnung. Verlange keine beglaubigte Übersetzung, solange dein Dekanat oder die ausschreibende Klinik das nicht ausdrücklich fordert. Wie du die Erfahrung dann im Dossier positionierst, zeigen die Vorlagen zur Bewerbung fürs Auslandspraktikum.

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Arbeitszeugnis und Testat: Wo liegt der Unterschied?

Das Testat ist ein Nachweis für deine Universität, das Arbeitszeugnis ein Nachweis für den Arbeitsmarkt. Das Testat beantwortet: Waren es genug Wochen in der richtigen Disziplin, unter ärztlicher Aufsicht, an einer akzeptierten Klinik? Das Zeugnis beantwortet: Wie hat diese Person gearbeitet?

Deshalb reicht keines der beiden Dokumente allein. Ohne Testat zählt dein Einsatz im Wahlstudienjahr nicht, ohne Zeugnis fehlt dir später das Argument im Bewerbungsgespräch. Ob dein Einsatz überhaupt als Unterassistenz oder eher als Famulatur läuft, klärt der Vergleich Famulatur oder Wahlstudienjahr.

Ein Tipp aus der Praxis: Lass beides von derselben Person unterschreiben, wenn es geht. Eine betreuende Oberärztin, die dich wirklich gesehen hat, schreibt ein brauchbares Zeugnis. Ein Verwaltungsbüro, das dich nie erlebt hat, schreibt zwei Sätze ohne Substanz.

In sieben Schritten zum Arbeitszeugnis aus dem Gastspital

Der Ablauf ist immer derselbe, egal ob du vier Wochen oder vier Monate bleibst. Wichtig ist nur, dass Schritt eins vor dem Abflug passiert und nicht danach.

  1. Vor der Abreise anfragen: Bitte per E-Mail schriftlich um eine Bestätigung und ein Zeugnis am Ende des Einsatzes. Halte die Zusage in derselben Mail-Kette fest.
  2. Vorgaben deiner Fakultät sammeln: Frag im Studiendekanat nach, welche Angaben auf dem Testat zwingend sind, und leite sie weiter.
  3. In der ersten Woche die Zuständigkeit klären: Wer unterschreibt am Ende, die betreuende Ärztin, die Klinikleitung oder das Personalbüro?
  4. Laufend Notizen führen: Halte Abteilungen, Wochen, Eingriffe und übertragene Aufgaben mit Datum fest. Diese Liste ist später die Grundlage für den Zeugnistext.
  5. Zehn Tage vor dem Ende einen Entwurf liefern: Schreib die Tätigkeiten selbst vor, auf Englisch, sachlich, ohne Eigenlob. Die Klinik korrigiert und ergänzt die Bewertung.
  6. Am letzten Tag abholen: Briefkopf, Stempel, Datum, Unterschrift, Name und Funktion der unterzeichnenden Person prüfen, bevor du das Spital verlässt.
  7. Sofort digitalisieren: Scan als PDF, Ablage in zwei Clouds, Original in eine Mappe. Notiere Name und E-Mail der unterzeichnenden Person für spätere Rückfragen.
ZeitpunktWas du tustWarum
Vor der AbreiseZeugnis und Testat schriftlich zusagen lassenKein Anspruch nach Art. 330a OR im Ausland
Erste WocheUnterschriftsberechtigte Person klärenVerhindert Zuständigkeitslücken am Ende
LaufendTätigkeiten mit Datum protokollierenGrundlage für die detaillierte Auflistung (SECO)
Zehn Tage vor EndeEigenen Entwurf einreichenSpart der Klinik Arbeit und dir Inhalt
Letzter TagDokument mit Stempel abholenNachforderungen aus der Schweiz scheitern oft
Nach der RückkehrScannen, ablegen, ins Dossier einbauenBewerbungsfenster für Unterassistenz kommen schnell

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Welche Formulierungen und Codes sind heikel?

Zweideutige Formulierungen sind unzulässig. Das SECO nennt ausdrücklich die Verwendung sogenannter Zeugniscodes, bei denen vordergründig neutrale oder positive Sätze für Eingeweihte eine negative Botschaft enthalten. Ein Zeugnis muss laut SECO wahrheitsgetreu und wohlwollend formuliert sein, ohne dass dabei die Wahrheitspflicht verletzt wird.

Praktisch relevant ist das vor allem, wenn dein Gastspital eine Vorlage aus dem Internet kopiert. Achte auf Sätze, die viel Fleiss und keine Fachlichkeit beschreiben, oder auf ein Lob, das sich nur auf Pünktlichkeit bezieht. Bitte in solchen Fällen freundlich um eine Ergänzung, solange du noch vor Ort bist.

Negative Tatsachen dürfen erwähnt werden, wenn sie für die Gesamtbeurteilung erheblich sind, also keine isolierten Kleinigkeiten. Umgekehrt darf die Beurteilung des Verhaltens nicht einfach weggelassen werden. Ein Zeugnis, in dem nur Daten und Abteilungen stehen, ist eben kein Vollzeugnis, sondern eine Arbeitsbestätigung.

Was tun, wenn das Gastspital kein Arbeitszeugnis ausstellt?

Dann sicherst du dir die kleinste belastbare Variante. Bitte um eine kurze Arbeitsbestätigung mit Briefkopf, Zeitraum, Abteilung und Unterschrift. Das ist auch für ein überlastetes Sekretariat in zehn Minuten erledigt und reicht für eine lückenlose Vita sowie meist auch fürs Testat.

Zweite Option: Ein persönliches Referenzschreiben deiner betreuenden Ärztin, unterschrieben, mit Kontaktangabe. Formal ist das kein Zeugnis, im Bewerbungsgespräch für eine Unterassistenz zählt es oft mehr. Drittens: eine von der Betreuungsperson gegengezeichnete Stundenliste, die du selbst geführt hast.

Was nicht funktioniert, ist Warten. Erfahrungsgemäss reagieren Kliniken in Nepal, Sri Lanka, Indonesien und Tansania auf E-Mails aus der Schweiz nach der Abreise deutlich seltener, personelle Wechsel inklusive. Wenn dein Praktikum über travel4med läuft, melde eine offene Bestätigung darum lieber sofort, nicht Wochen später. Wie sich das in die weitere Laufbahn einfügt, zeigt der Ratgeber zur Weiterbildung im Ausland und zum Facharzttitel, und zur Terminplanung hilft der Beitrag zur eidgenössischen Prüfung und zum Wahljahr im Ausland.

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Häufig gestellte Fragen

Quellen