Abstimmen im Ausland ist für Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz nur möglich, wenn du das Stimmmaterial vor der Abreise in den Händen hast. Laut ch.ch, dem Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden, bekommst du den Stimmzettel frühestens fünf Wochen vor dem Abstimmungstag. Für die Volksabstimmung vom 29. November 2026 heisst das: Wer vor Ende Oktober abfliegt und erst danach zurückkommt, kann nicht abstimmen.
Redaktionell geprüft von Nils-Andre Stritt, travel4med. Fristen nach ch.ch, Vorlagen nach der Mitteilung des Bundes vom 30. Juni 2026, Stand 5. Oktober 2026.
Key Takeaways
Stichtag 29. November 2026. Der Bund legt an diesem Sonntag vier Vorlagen zur Abstimmung vor, darunter die Zusatzfinanzierung der AHV über die Mehrwertsteuer.
Material kommt drei bis vier Wochen vorher. Der reguläre Versand läuft also zwischen dem 1. und dem 8. November 2026.
Früher geht nur auf Antrag. Bei einer Auslandreise kannst du den Stimmzettel im Voraus anfordern, aber frühestens fünf Wochen vorher, also ab dem 25. Oktober 2026.
Kein Material, keine Stimme. Fliegst du vorher ab und kommst erst nach dem 29. November zurück, kannst du laut ch.ch nicht abstimmen.
E-Voting ist die Ausnahme. Es läuft nur als Versuch in einzelnen Kantonen, und der Kanton bestimmt, wer mitmachen darf.
Kannst du während dem Auslandspraktikum abstimmen?
Ja, Abstimmen im Ausland klappt, aber nur mit guter Planung. Abstimmen im Ausland bedeutet für dich als Studentin oder Student mit Schweizer Wohnsitz: Du stimmst brieflich ab, bevor du gehst, oder du bist am Abstimmungswochenende wieder zuhause. Einen Weg, das Stimmmaterial einfach nach Sri Lanka, Nepal, Bali oder Sansibar schicken zu lassen, sieht ch.ch für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz nicht vor.
Der Grund liegt im Ablauf. Das Stimmmaterial verschickt deine Wohngemeinde, und zwar an deine Wohnadresse in der Schweiz. Auf der Seite "Nicht zu Hause und trotzdem abstimmen und wählen" schreibt ch.ch für Auslandreisen wörtlich: "Wenn Sie früher ins Ausland abreisen und nicht vor der Abstimmung oder der Wahl zurück sind, können Sie das Stimmmaterial nicht erhalten und auch nicht abstimmen oder wählen." Die ganze Erklärung findest du auf ch.ch zum Abstimmen bei Abwesenheit.
Wie unterschiedlich das Abstimmen im Ausland ausgehen kann, zeigen zwei Beispiele. Für Elena aus Bern, die am 15. Oktober für eine Unterassistenz nach Pokhara fliegt und Mitte Dezember zurückkommt, ist der 29. November damit gelaufen. Für Noemi aus Basel, die am 4. November nach Bali fliegt, klappt es dagegen gut, wenn sie früh genug bei ihrer Gemeinde anruft. Wie ein Auslandsblock ins Studium passt, liest du in unserem Überblick zum klinischen Wahlstudienjahr im Ausland.
Worüber stimmt die Schweiz am 29. November 2026 ab?
Am 29. November 2026 stimmt die Schweiz über vier eidgenössische Vorlagen ab. Das hat der Bund am 30. Juni 2026 mitgeteilt. Auf dem Stimmzettel stehen:
der Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer,
die Volksinitiative "Für eine Einschränkung von Feuerwerk",
die Volksinitiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare, Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!",
die Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial.
Die offizielle Liste steht in der Mitteilung "Abstimmungsvorlagen für den 29. November 2026". Je nach Kanton und Gemeinde kommen am gleichen Tag noch kantonale oder kommunale Vorlagen dazu. Die findest du im Stimmcouvert oder auf der Website deines Kantons. Wie du abstimmst, ist deine Sache. Uns geht es nur darum, dass du beim Abstimmen im Ausland die Wahl überhaupt hast.
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Welche Fristen gelten beim Abstimmen im Ausland für den 29. November?
Für das Abstimmen im Ausland zählen drei Fristen. Laut ch.ch verschickt die Gemeinde das Stimmmaterial "frühestens vier und spätestens drei Wochen" vor dem Abstimmungstag. Bei einer Auslandreise kannst du den Stimmzettel im Voraus anfordern, "jedoch nicht früher als 5 Wochen vor der Abstimmung". Und wer brieflich abstimmt, muss das Couvert rechtzeitig losschicken: mit A-Post spätestens am Donnerstag, mit B-Post spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag (ch.ch, Wann und wo abstimmen und wählen).
Auf den 29. November 2026 umgerechnet sieht das so aus:
Was
Regel laut ch.ch
Datum für den 29.11.2026
Stimmzettel im Voraus, frühestens
5 Wochen vorher
Sonntag, 25. Oktober 2026
Regulärer Versand, frühestens
4 Wochen vorher
Sonntag, 1. November 2026
Regulärer Versand, spätestens
3 Wochen vorher
Sonntag, 8. November 2026
Brieflich mit B-Post, spätestens
Dienstag vorher
Dienstag, 24. November 2026
Brieflich mit A-Post, spätestens
Donnerstag vorher
Donnerstag, 26. November 2026
Abstimmungssonntag
Sonntag, 29. November 2026
Die Daten in der rechten Spalte haben wir selbst aus den ch.ch-Regeln berechnet. Wann genau dein Material verschickt wird, legen Kanton und Gemeinde fest, also frag bei deiner Gemeinde nach.
Quelle: eigene Berechnung nach den Regeln auf ch.ch ("Nicht zu Hause und trotzdem abstimmen und wählen" sowie "Wann und wo abstimmen und wählen"), abgerufen am 05.10.2026.
Abstimmen im Ausland: welcher Fall passt zu deiner Abreise?
Beim Abstimmen im Ausland ist nicht entscheidend, wie lange du weg bist, sondern wann du fliegst und wann du zurückkommst. Diese Übersicht folgt den Regeln auf ch.ch:
Deine Situation
Was du tun kannst
Abflug nach dem Eintreffen des Stimmmaterials (etwa ab 1. bis 8. November)
Normal brieflich abstimmen, bevor du gehst
Abflug zwischen 25. Oktober und dem Eintreffen des Materials
Stimmzettel bei der Gemeinde im Voraus anfordern und vor dem Abflug abstimmen
Abflug vor dem 25. Oktober, Rückkehr vor dem 24. November
Nach der Rückkehr brieflich oder an der Urne abstimmen
Abflug vor dem 25. Oktober, Rückkehr nach dem 29. November
Keine Stimmabgabe möglich, ausser dein Kanton lässt dich zum E-Voting zu
Du bist ganz ins Ausland gezogen und im Auslandschweizerregister
Material kommt ins Ausland, frühestens 5 Wochen vorher
Ein kurzer Block von weniger als drei Wochen ist übrigens nie ein Problem. ch.ch schreibt dazu, dass du dann "ohne Probleme" abstimmen kannst, entweder vor der Abreise oder nach der Rückkehr. Spannend wird es erst bei den längeren Blöcken, die im Wahlstudienjahr typisch sind, etwa bei einer Unterassistenz im Ausland.
Abstimmen im Ausland vorbereiten: so stimmst du vor dem Abflug ab
Wenn dein Abflug in die Zeit zwischen dem 25. Oktober und dem regulären Versand fällt, gehst du so vor:
Gemeinde anrufen. Ruf die Einwohnerkontrolle oder das Stimmregister deiner Wohngemeinde an und sag, dass du ab einem bestimmten Datum im Ausland bist. Frag, ob und ab wann sie dir den Stimmzettel im Voraus aushändigt oder zuschickt.
Abstimmungserläuterungen früh holen. Laut ch.ch kannst du Abstimmungstext und Erläuterungen schon anfordern, sobald sie verfügbar sind. So hast du Zeit zum Lesen, auch wenn der Stimmzettel erst kurz vor dem Abflug kommt.
Abholung oder Zustellung klären. Klär, ob du das Material am Schalter abholst oder ob es per Post kommt, und rechne die Postlaufzeit ein.
Stimmzettel ausfüllen und Stimmrechtsausweis unterschreiben. Folge der Anleitung im Couvert. Für die briefliche Stimmabgabe verlangen Gemeinden in der Regel deine Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis, vergiss sie nicht.
Couvert vor dem Abflug abgeben. Wirf es in den Briefkasten der Gemeinde oder schick es per Post. Je nach Gemeinde musst du das Antwortcouvert selbst frankieren.
Kostet dich das Abstimmen im Ausland so am Ende zehn Minuten? Ungefähr. Leg es trotzdem nicht auf den letzten Abend vor dem Flug. Den Rest deiner Abflug-Checkliste findest du in unserer Packliste fürs Auslandspraktikum, und an die Ausweise denkst du mit unserem Beitrag zum Schweizer Pass im Auslandspraktikum.
Gibt es E-Voting für Studierende im Ausland?
E-Voting ist in der Schweiz ein Versuchsbetrieb, keine Regel. ch.ch nennt aktuell Versuche in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Graubünden, Luzern und Neuenburg. Pro Kanton dürfen höchstens 30 % der Stimmberechtigten zugelassen werden, schweizweit höchstens 10 %. Jeder Kanton entscheidet selbst, welche Stimmberechtigten er zulässt, und ch.ch nennt als Zielgruppen vor allem Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie Stimmberechtigte mit Behinderung.
Für das Abstimmen im Ausland während einem Praktikum heisst das: Rechne nicht mit E-Voting. Wohnst du in einem der genannten Kantone, schau auf der Website deines Kantons nach, ob du zugelassen bist. Selbst dann brauchst du den Stimmrechtsausweis mit deinen persönlichen Prüfcodes, und der kommt per Post an deine Schweizer Adresse. Details liefert die E-Voting-Seite von ch.ch.
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Was gilt, wenn du dich für das Wahlstudienjahr abmeldest?
Für das Abstimmen im Ausland ändert eine Abmeldung alles. Meldest du dich für einen langen Auslandsaufenthalt bei deiner Gemeinde ab, fällst du aus dem Stimmregister der Wohngemeinde. Abstimmen kannst du dann als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer. Dafür meldest du dich laut ch.ch bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland an und lässt dich im Stimmregister deiner letzten Wohngemeinde eintragen (ch.ch, Stimm- und Wahlrecht). Das Material kommt dann frühestens fünf Wochen vor dem Abstimmungstag ins Ausland.
Ob du dich überhaupt abmelden musst, hängt von Dauer, Unterkunft und Kanton ab. Das erklären wir ausführlich in unserem Beitrag zu Wohnsitz, Krankenkasse und AHV im Auslandspraktikum. Bleibst du in der Schweiz angemeldet, bleibst du auch im normalen Stimmregister deiner Gemeinde, und es gelten die Fristen oben.
Und noch ein Tipp aus dem gleichen Behördenpaket: Registriere deine Reise bei der Travel Admin App des EDA. Wie das geht, steht in unserem Beitrag zur Reiseregistrierung beim EDA.
Was passiert mit deiner übrigen Post, während du weg bist?
Mit dem Abstimmen im Ausland ist es nicht getan. Neben dem Stimmcouvert kommen auch Rechnungen, Bankbriefe und Post von der Uni. Die Schweizerische Post bietet dafür das Umleiten an, auch an eine Adresse im Ausland. Laut Preisliste kostet eine Umleitung ins Ausland online CHF 30 für zwei Wochen, jede weitere Woche CHF 10. Innerhalb der Schweiz sind es online CHF 10 für zwei Wochen und CHF 4 pro weitere Woche. Den Auftrag gibst du am besten mindestens vier Werktage vor dem Start auf (Post, Post vorübergehend umleiten).
Für acht Wochen Praktikum heisst das nach unserer eigenen Rechnung: rund CHF 90 für eine Umleitung ins Ausland, rund CHF 34 an die Adresse deiner Eltern in der Schweiz. Die zweite Variante ist meist die bessere, denn jemand zuhause kann Wichtiges abfotografieren. Beim Stimmmaterial hilft dir aber auch eine Umleitung nicht über die ch.ch-Regel hinweg: Bist du schon weg, wenn es kommt, kannst du nicht abstimmen. Wer gerade Fixkosten für die Zeit im Ausland senkt, findet passende Tipps auch in unserem Beitrag zum GA hinterlegen.
Was bedeutet das für die Wahlen 2027?
Die nächsten eidgenössischen Wahlen sind laut ch.ch-Abstimmungs- und Wahlkalender für den 24. Oktober 2027 vorgesehen. Für Wahlen gelten laut ch.ch die gleichen Versandregeln wie beim Abstimmen im Ausland. Planst du dein Wahlstudienjahr 2027/28 gerade, lohnt sich ein Blick auf diesen Termin: Ein Auslandsblock, der Mitte September beginnt und bis November dauert, kostet dich sonst die Stimme bei den Nationalratswahlen.
Das musst du nicht um jeden Preis vermeiden. Die beste Klinik und der richtige Zeitraum gehen vor. Aber wenn zwei Startdaten gleich gut passen, ist das Abstimmen im Ausland ein gutes Argument für das spätere. Wie Schweizer Medizinstudierende ihre Monate im Ausland grundsätzlich in den Studienplan einbauen, zeigt dein-medizinstudium.ch im Beitrag zum Auslandssemester als Medizinstudent. Eine gute Schritt-für-Schritt-Vorlage für die Planung eines klinischen Einsatzes hat slaymed.de, geschrieben für Studierende in Deutschland: klinischen Einsatz im Medizinstudium planen.
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Übrigens: Am 25. Oktober 2026, dem ersten Tag, an dem du den Stimmzettel im Voraus bekommen kannst, endet auch die Sommerzeit. Was das für deine Dienstpläne im Ausland bedeutet, steht in unserem Beitrag zur Zeitumstellung im Wahlstudienjahr.
Häufig gestellte Fragen
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