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GA hinterlegen im Auslandspraktikum: Regeln und Gutschrift

Nils-Andre Stritt
Nils-Andre StrittMedizinstudent, Co-Founder travel4med
  • 3. Oktober 2026
  • 12 Minuten
GA hinterlegen im Auslandspraktikum: Regeln und Gutschrift

GA hinterlegen bedeutet, dass du dein Generalabonnement für eine bestimmte Zeit stilllegst und dafür Geld zurückbekommst. Die SBB erlaubt das kostenlos für mindestens 5 aufeinanderfolgende und höchstens 30 Tage pro Abojahr. Für ein Auslandspraktikum in Sri Lanka, Nepal, Bali oder Sansibar heisst das: Bei einem GA Jugend in der 2. Klasse holst du für 30 Tage 228 Franken zurück, beim GA Erwachsene 328 Franken.

Redaktionell geprüft von Nils-Andre Stritt, travel4med. Alle Regeln und Preise stammen von der SBB und vom Preisüberwacher, Stand 3. Oktober 2026.

Key Takeaways

  • Gratis und online. Du kannst dein GA auf swisspass.ch oder an einem bedienten ÖV-Schalter hinterlegen. Eine Gebühr gibt es nicht.

  • Mindestens 5, höchstens 30 Tage pro Abojahr. Ein Praktikum von acht Wochen deckst du damit nur zur Hälfte ab.

  • Gutschrift statt Auszahlung. Die SBB rechnet Kaufpreis geteilt durch 365 mal hinterlegte Tage und schreibt den Betrag der nächsten GA-Rechnung gut. Bei Jahreszahlung kann das ein Jahr dauern.

  • Nicht jedes GA geht. GA Familia Jugend, GA Familia Kind, GA Lernende und GA Night lassen sich nicht hinterlegen, das Halbtax auch nicht.

  • Ab 13. Dezember 2026 wird das GA teurer. Das GA Erwachsene 2. Klasse kostet dann 4'095 statt 3'995 Franken. Die Gutschrift steigt im gleichen Verhältnis.

Was bedeutet GA hinterlegen genau?

GA hinterlegen ist das, was die SBB auch "GA unterbrechen" nennt: Dein Abo bleibt bestehen, ist aber für die gewählten Tage nicht gültig. Für diese Tage bekommst du einen Teil des Kaufpreises gutgeschrieben. Nach dem letzten Tag wird das GA automatisch wieder aktiv, du musst nichts tun.

Wichtig ist der Unterschied zur Kündigung. Wer kündigt, beendet den Vertrag. Wer das GA hinterlegt, pausiert ihn nur. Das ist für dich praktisch, weil du nach der Rückkehr aus Galle oder Pokhara sofort wieder mit dem gleichen Abo zur Vorlesung oder ins Spital fahren kannst.

Die Regeln sind kurz. Laut SBB kannst du dein GA "während der Geltungsdauer Ihres GA für mindestens fünf aufeinanderfolgende Tage und bis höchstens 30 Tage pro Abojahr hinterlegen". Wer sein GA hinterlegen will, zahlt nichts dafür, egal ob online oder am Schalter. Die offiziellen Antworten findest du in der SBB-Hilfe zum GA hinterlegen.

Wie viel Geld bringt es, das GA zu hinterlegen?

Die Formel der SBB ist simpel: GA-Kaufpreis geteilt durch 365 Tage mal Anzahl hinterlegter Tage, auf den nächsten Franken abgerundet. Für die meisten Medizinstudierenden unter 25 ist das GA Jugend der Massstab. Es kostet in der 2. Klasse 2'780 Franken. Wer genau 25 ist, hat das GA 25-Jährige für 3'495 Franken, ab 26 gilt das GA Erwachsene für 3'995 Franken.

Hinterlegte Tage

GA Jugend (CHF 2'780)

GA 25-Jährige (CHF 3'495)

GA Erwachsene (CHF 3'995)

5 Tage

CHF 38

CHF 47

CHF 54

10 Tage

CHF 76

CHF 95

CHF 109

20 Tage

CHF 152

CHF 191

CHF 218

30 Tage

CHF 228

CHF 287

CHF 328

Die Tabelle ist eine eigene Berechnung mit der SBB-Formel und den Jahrespreisen der 2. Klasse, wie sie die SBB am 3. Oktober 2026 auf ihrer GA-Seite nennt. Für Noemi aus Basel, die mit jedem Franken rechnet, sind 228 Franken fast ein Monat Unterkunft im Praktikumsbudget. Mehr dazu, wie du dein Praktikum insgesamt finanzierst, steht in unserem Ratgeber zur Finanzierung eines Auslandspraktikums.

Gutschrift fuer 30 hinterlegte GA-TageVier Balken zeigen, wie viel Geld du fuer die maximale Hinterlegung von 30 Tagen zurueckbekommst. Berechnet nach der SBB-Formel Kaufpreis geteilt durch 365 mal Tage, abgerundet.CHF 228GA JugendCHF 287GA 25-JaehrigeCHF 328GA ErwachseneCHF 336GA Erw. ab 13.12.2. Klasse, Jahrespreis. Massstab: 0,6 Pixel je Franken. Eigene Berechnung nach SBB-Formel.

Quelle: eigene Berechnung nach der Formel der SBB (Hilfe GA hinterlegen) mit den GA-Preisen der SBB, Stand 03.10.2026, und dem neuen Preis laut Medienmitteilung des Preisüberwachers vom 04.08.2026.

Einen Haken hat das GA hinterlegen trotzdem: Das Geld kommt nicht sofort. Die SBB schreibt die Gutschrift der nächsten GA-Rechnung nach dem Ende der Hinterlegung gut und warnt selbst, dass dies "je nach Abo erst nach einem Jahr sein kann". Hast du die Rechnung schon bekommen, zahlst du sie voll. Die Gutschrift erscheint dann auf der nächsten oder übernächsten Rechnung. Bar ausbezahlt wird sie nur bei einer Kündigung, und zwar aufs Konto.

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Welche GA kannst du nicht hinterlegen?

Beim GA hinterlegen stolpern viele Studierende, weil sie über die Eltern ein günstiges Familien-GA haben. Laut SBB lassen sich diese Abos nicht unterbrechen:

  • GA Lernende

  • GA Familia Kind

  • GA Familia Jugend

  • GA Night

  • jedes GA, das über den SBB-Geschäftskundenkanal gekauft wurde

Das Halbtax kannst du ebenfalls nicht hinterlegen. Gleiches gilt für Verbund-Abos, Strecken-Abos und Modul-Abos. Wer also in Zürich nur ein Verbund-Abo für die Stadt hat, kann es für die Zeit im Ausland nicht pausieren.

Bist du mit 23 noch im GA Familia Jugend deiner Eltern, lohnt sich ein Blick auf die Preise: Das GA Familia Jugend kostet laut SBB 970 Franken in der 2. Klasse. Selbst wenn du drei Monate weg bist, ist das oft immer noch günstiger als ein eigenes GA Jugend. Kündigen ist hier selten sinnvoll, zumal ein Familien-GA an das Basis-GA eines Elternteils gekoppelt ist.

Wann solltest du das GA hinterlegen?

Du solltest dein GA hinterlegen, sobald dein Flug feststeht, also noch vor dem Abflug. Denk an den Weg zum Flughafen: Fährst du am Abflugtag mit dem Zug nach Kloten oder Cointrin, brauchst du an diesem Tag noch ein gültiges GA. Lass die Hinterlegung also am Tag nach dem Abflug beginnen. Bei der Rückkehr gilt das Gleiche umgekehrt, damit du vom Flughafen nicht mit einem stillgelegten Abo nach Hause fährst.

Plane ausserdem rund um dein Abojahr. Die 30 Tage gelten pro Abojahr, nicht pro Kalenderjahr. Hast du im Februar schon zehn Tage für eine Skiwoche ohne Zug hinterlegt, bleiben dir im selben Abojahr nur noch 20 Tage. Liegt dein Praktikum genau über dem Wechsel in ein neues Abojahr, frag vorher beim SBB Contact Center nach, wie sich die Tage aufteilen lassen. Das kostet dich einen Anruf und erspart dir eine Überraschung auf der Rechnung.

Wer vor dem Wahlstudienjahr sowieso die Krankenkasse, den Wohnsitz und die AHV regelt, packt das GA am besten in die gleiche Checkliste. Unser Beitrag zu Wohnsitz, Krankenkasse und AHV im Auslandspraktikum zeigt die anderen Punkte, die du vor dem Abflug klären solltest.

Roter Zug der Rhätischen Bahn auf einem steinernen Viadukt zwischen herbstlich gefärbten Bäumen, Symbolbild für die letzte Zugfahrt vor dem Auslandspraktikum

GA hinterlegen in fünf Schritten

So gehst du laut SBB-Anleitung vor, wenn du dein GA hinterlegen willst:

  1. Tage festlegen. Zähle die Tage zwischen dem Tag nach dem Abflug und dem Tag vor der Rückkehr. Es müssen mindestens 5 aufeinanderfolgende sein, höchstens 30 pro Abojahr.

  2. Auf swisspass.ch anmelden. Logge dich mit deinen SwissPass-Daten ein und öffne deine Abos.

  3. "Hinterlegungsdetails" wählen. Klick bei deinem GA auf den grauen Button "Hinterlegungsdetails".

  4. "GA kostenlos unterbrechen" auswählen. Fülle das Formular mit Start- und Enddatum aus und schick es ab.

  5. Bestätigung sichern. Speichere die Bestätigung als PDF auf dem Handy. Willst du früher zurückkommen, beendest du die Hinterlegung an einem bedienten Schalter oder über das SBB Contact Center (0848 44 66 88, aus dem Ausland +41 848 44 66 88).

Ohne Online-Zugang kannst du dein GA auch an jeder bedienten Verkaufsstelle des öffentlichen Verkehrs hinterlegen. Auch dort ist es gratis.

Hinterlegen oder kündigen: was passt zu deinem Praktikum?

Das hängt fast nur von der Dauer ab. Ein Pflegepraktikum von vier Wochen deckst du mit dem GA hinterlegen komplett ab. Eine Unterassistenz von zwei oder drei Monaten im klinischen Wahlstudienjahr im Ausland übersteigt die 30 Tage deutlich. Dann lohnt sich ein Vergleich: GA hinterlegen für 30 Tage oder kündigen?

Dauer im Ausland

Was meist passt

Worauf du achten musst

bis 30 Tage

GA hinterlegen

mindestens 5 Tage am Stück, Rest des Abojahres prüfen

31 bis rund 60 Tage

30 Tage hinterlegen, Rest weiterzahlen

Gutschrift kommt erst mit der nächsten Rechnung

ab rund 3 Monaten

Kündigung prüfen, vor allem bei Monatszahlung

Mindestlaufzeit 6 Monate, Kündigung 1 Abomonat vorher

Die SBB-Regeln zur Kündigung sind streng. Ein GA lässt sich frühestens 6 Monate nach dem ersten Gültigkeitstag kündigen, und zwar mindestens einen Abomonat im Voraus auf das Ende eines Abomonats. Bei Monatszahlung geht das direkt auf swisspass.ch. Ein GA mit Jahreszahlung kannst du online nur auf Ende des Abojahres kündigen, eine frühere Kündigung läuft über Schalter oder Contact Center.

Teuer wird die vorzeitige Kündigung bei Jahreszahlung. Die SBB zieht pro benutztem Monat 9 % des Kaufpreises ab, dazu kommt ein Selbstbehalt von 10 Franken. Ihr eigenes Beispiel: Ein GA Erwachsene für 3'995 Franken, nach 8 Monaten zurückgegeben, bringt noch 1'108 Franken zurück. Für ein Praktikum von drei Monaten mitten im Abojahr rechnet sich das oft nicht. Die Details stehen auf der SBB-Seite zum GA kündigen.

Eine Alternative nach der Rückkehr ist die GA-Monatskarte: Sie kostet laut SBB 295 Franken für Junge unter 25 und 440 Franken ab 25 Jahren, jeweils 2. Klasse. Wer nach dem Praktikum nur noch wenige Wochen bis zum nächsten Auslandsblock hat, fährt damit manchmal günstiger als mit einem neuen Jahres-GA. Achtung: Wer kündigt und später neu kauft, startet auch wieder bei der Mindestlaufzeit von 6 Monaten.

Du planst deinen Einsatz noch und willst wissen, wie lange du für ein Praktikum in Sri Lanka, Nepal, Bali oder auf Sansibar weg bist? Schau dir unsere Standorte an und buch eine kostenlose Beratung. Wir helfen dir, Dauer, Flug und Budget so zu planen, dass auch dein GA mitspielt.

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Was ändert sich mit den GA-Preisen im Dezember 2026?

Zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2026 steigen die Preise im nationalen Direkten Verkehr im Schnitt um 3,6 %. Ursprünglich waren 3,9 % geplant. Der Preisüberwacher hat sich laut seiner Medienmitteilung vom 4. August 2026 mit der Alliance SwissPass und der SBB auf weniger geeinigt.

Konkret kostet das GA Erwachsene 2. Klasse neu 4'095 Franken, also 100 statt der geplanten 200 Franken mehr. Das GA Erwachsene 1. Klasse steigt auf 6'770 Franken. Familien, Kinder und Jugendliche werden laut Mitteilung "unterdurchschnittlich mit Preiserhöhungen belastet". Den neuen Preis für das GA Jugend nennt die Mitteilung nicht, prüf ihn deshalb ab Dezember direkt bei der SBB. Nachzulesen ist alles in der Medienmitteilung des Preisüberwachers.

Für dich hat das zwei Folgen. Erstens steigt mit dem Kaufpreis auch die Gutschrift: Wer ein GA Erwachsene zum neuen Preis von 4'095 Franken 30 Tage hinterlegt, bekommt 336 statt 328 Franken. Zweitens lohnt es sich, vor einer Verlängerung im Dezember genau zu rechnen, ob du das GA im kommenden Abojahr überhaupt durchgehend brauchst. Wer nebst dem Wahlstudienjahr ohnehin knapp budgetiert, findet bei dein-medizinstudium.ch Tipps, wie du ein Medizinstudium im Ausland finanzierst, und einen Überblick über Stipendien im Medizinstudium.

Was passiert mit dem GA, wenn du im Ausland krank wirst?

Wenn du wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nachweislich nicht reisen kannst, sieht die SBB einen eigenen Weg vor: den Antrag auf Erstattung eines GA bei Unfall oder Krankheit. Dafür musst du die Reiseunfähigkeit nachweisen, zum Beispiel mit einem ärztlichen Zeugnis. Das betrifft vor allem längere Ausfälle nach der Rückkehr, zum Beispiel wenn du nach einem Denguefieber noch Wochen zuhause bleibst.

Was du bei Krankheit vor Ort sonst noch regeln musst, von der Versicherung bis zur Meldung an dein Gastspital, steht in unserem Beitrag Krank im Auslandspraktikum. Und wenn du gerade deinen ersten klinischen Einsatz durchplanst, hilft dir der Leitfaden von slaymed.de, wie du einen klinischen Einsatz im Medizinstudium planst. Achte dort nur darauf, dass er für Deutschland geschrieben ist.

Häufig gestellte Fragen

Quellen