
Handhygiene im Auslandspraktikum: die 5 WHO-Momente
Handhygiene entscheidet im Spital über Infektionen: die 5 Momente der WHO, 20 bis 30 Sekunden Einreibezeit und deine Vorbereitung auf das Auslandspraktikum.

MUDr. Amandeep Grewal
24. September 2026

Die Unfallversicherung nach UVG ist eine obligatorische Sozialversicherung für Arbeitnehmende in der Schweiz, und genau deshalb endet sie, wenn dein Lohn endet. Das Bundesamt für Gesundheit sagt es in einem Satz: Die Versicherung «endet am 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört». Wer nach dem letzten Spitaldienst unbezahlt nach Pokhara, Galle, Bali oder Sansibar fliegt, hat danach keinen UVG-Schutz mehr. Zwei Wege schliessen die Lücke: eine Abredeversicherung beim bisherigen Unfallversicherer oder die Unfalldeckung in deiner Grundversicherung.
Die Unfallversicherung nach UVG ist keine Police, die du kaufst. Sie hängt an deinem Arbeitsvertrag. Sobald du in der Schweiz angestellt bist, meldet dich dein Arbeitgeber an, und du bist gegen Berufsunfälle gedeckt. Arbeitest du bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche, kommen die Nichtberufsunfälle dazu, also alles, was in der Freizeit passiert.
Für dich als Studentin oder Student heisst das: Dein Unterassistenz-Monat am Schweizer Spital, dein Nachtwachen-Job im Pflegeheim, dein 40-Prozent-Pensum in der Apotheke. Solange eines davon läuft, bist du UVG-versichert. Sobald alles ausläuft, tickt die Uhr.
Das ist der Punkt, den fast alle übersehen, wenn sie ein Praktikum im Ausland planen. Ein klinisches Wahlstudienjahr im Ausland oder ein Pflegepraktikum in Nepal ist in aller Regel unbezahlt. Kein Lohn, kein UVG. Und der Moment, in dem du am meisten Roller fährst, auf nassen Spitaltreppen unterwegs bist und im Meer schwimmst, ist genau dieser.

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Am 31. Tag. Das BAG schreibt, die Versicherung laufe «ab dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt oder der Lohnanspruch entsteht», und sie ende «am 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört». Diese Nachdeckung ist kein Kulanzfenster, sondern gesetzlich festgelegt.
Rechne es einmal durch. Dein letzter bezahlter Arbeitstag ist der 31. Oktober. Dann läuft der Schutz bis zum 1. Dezember. Startest du dein Praktikum am 4. Januar, liegen dazwischen gut fünf Wochen ohne Unfallschutz, und das Praktikum selbst ist auch nicht gedeckt.
Die Abredeversicherung ist die Verlängerung deines bisherigen UVG-Schutzes auf eigene Rechnung. Das BAG hält fest: «Die versicherte Person kann die Deckung für Nichtberufsunfälle durch den Abschluss einer Abredeversicherung für bis zu sechs Monate verlängern.» Die Suva formuliert es gleich und nennt einen Preis: «Eine Monatsprämie kostet 65 Franken.» Sechs Monate kosten damit CHF 390.
Ein Detail entscheidet darüber, ob das überhaupt noch klappt. Die Suva schreibt, die Abredeversicherung müsse «vor dem Ende der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung abgeschlossen und bezahlt werden». Du hast also faktisch die 31 Tage Zeit, nicht länger. Wer im Januar am Flughafen merkt, dass da eine Lücke ist, kann sie nicht mehr rückwirkend schliessen.
Und noch etwas: Die Abredeversicherung läuft bei dem Versicherer, bei dem du zuletzt versichert warst. Das ist nicht automatisch die Suva. Schau auf deine Lohnabrechnung oder frag die Personalabteilung deines letzten Arbeitgebers, wer der Unfallversicherer war. Die Prämie kann dort anders ausfallen als die 65 Franken der Suva.
Wenn du UVG-versichert bist, darfst du die Unfalldeckung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sistieren lassen. Das ist der übliche Weg, weil du sonst doppelt zahlst. Das BAG stützt das auf Art. 8 Abs. 1 KVG und beschreibt die Berechtigten als Versicherte, «die über eine volle Deckung für das Unfallrisiko (Berufs- und Nichtberufsunfälle) nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) verfügen».
Die Kehrseite steht im selben Satz. Fällt die volle UVG-Deckung weg, fällt auch die Berechtigung zur Sistierung weg. Wer nicht oder weniger als acht Stunden pro Woche angestellt ist, braucht die Unfalldeckung in der Grundversicherung.
Praktisch heisst das: ein Anruf oder ein Mail an deine Krankenkasse, mit dem Datum, an dem dein Arbeitsverhältnis endet. Die Kasse schaltet die Unfalldeckung wieder ein, die Prämie steigt ein paar Franken pro Monat. Mach das schriftlich und heb die Bestätigung auf. Wie deine Kasse überhaupt zuständig bleibt, während du monatelang weg bist, steht im Beitrag zu Wohnsitz, Krankenkasse und AHV im Auslandspraktikum.
Viele, und die meisten davon in der Freizeit. Die Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung weist in der UVG-Statistik 2025 für das Jahr 2023 insgesamt 908'313 registrierte Unfälle aus. Davon entfielen 606'945 auf Nichtberufsunfälle und 286'154 auf Berufsunfälle, der Rest auf Unfälle von Arbeitslosen und weitere Kategorien. Für 2024 nennt dieselbe Publikation rund 915'000 registrierte Schadenfälle.
Die Zahlen gelten für UVG-versicherte Personen in der Schweiz, nicht für Praktika im Ausland. Die Botschaft ist trotzdem klar: Der Grossteil der Unfälle passiert genau in der Zeit, für die du ohne Anstellung keinen Unfallschutz mehr hast.

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Weniger, als du denkst. Das BAG beschreibt den Notfall als «Krankheit oder Unfall, bei denen aus medizinischen Gründen eine Rückreise in die Schweiz nicht möglich ist». Nur dann zahlt die obligatorische Krankenpflegeversicherung überhaupt, und sie deckelt: Die Kosten werden «bis zum doppelten Betrag der Kosten übernommen, die bei einer Behandlung in der Schweiz vergütet würden». Für einen Spitalaufenthalt übernimmt der Versicherer «höchstens 90 Prozent der Kosten, die dieser Spitalaufenthalt in der Schweiz kosten würde».
Das BAG zieht daraus selbst die Konsequenz und empfiehlt, «für Reisen in Länder ausserhalb der EU-/EFTA/UK eine zusätzliche Reise- oder Auslandskrankenversicherung abzuschliessen». Sri Lanka, Nepal, Indonesien und Tansania liegen alle ausserhalb.

Was das konkret kostet und worauf du bei der Police achtest, steht in unserem Beitrag zur Auslandskrankenversicherung fürs Praktikum. Und wenn es dich vor Ort trotzdem erwischt, hilft die Checkliste krank im Auslandspraktikum.
Drei Töpfe, drei verschiedene Aufgaben. Die folgende Übersicht ist eine Planungshilfe, keine Police. Was dein konkreter Vertrag im Ausland leistet, steht in deinen Bedingungen, und danach fragst du am besten direkt bei deinem Versicherer nach.
| Situation | UVG-Deckung | Unfalldeckung im KVG | Private Reise- oder Unfallzusatzversicherung |
|---|---|---|---|
| Nadelstich im Gastspital | Nur bei laufendem Arbeitsverhältnis in der Schweiz oder laufender Abredeversicherung | Behandlungskosten im Rahmen der Grundversicherung | Je nach Police, oft mit Assistance rund um die Uhr |
| Rollerunfall in der Freizeit | Nur mit Nichtberufsunfall-Deckung oder Abredeversicherung | Behandlungskosten im Rahmen der Grundversicherung | Je nach Police |
| Notfallbehandlung vor Ort | Umfang im Ausland beim Versicherer erfragen | Höchstens doppelter Schweizer Betrag, stationär höchstens 90 Prozent | Häufig der eigentliche Kostenträger |
| Rückführung in die Schweiz | Umfang beim Versicherer erfragen | Nicht auf der BAG-Seite zu den Auslandleistungen genannt | Meist nur mit ausdrücklicher Repatriierungsdeckung |
| Schaden, den du jemand anderem zufügst | Nicht gedeckt | Nicht gedeckt | Sache der Haftpflicht, nicht der Unfalldeckung |
Die letzte Zeile ist der häufigste Denkfehler. Unfallversicherung heisst: Es passiert dir etwas. Haftpflicht heisst: Du verursachst einen Schaden. Dazu gibt es den eigenen Beitrag zur Haftpflichtversicherung im Auslandspraktikum.
Wenn du die sechs Punkte abgehakt hast, ist dein Unfallschutz für die ganze Zeit im Ausland geklärt. Das ist eine Stunde Arbeit und spart im schlechten Fall einen fünfstelligen Betrag.
Unsicher, welche Nachweise dein Gastspital tatsächlich sehen will? Wir klären das mit dem Standort ab, bevor du buchst. Schau dir unsere Standorte an und melde dich zur kostenlosen Beratung.
Die Schweizer Seite der Rechnung gilt überall gleich: Die 31 Tage, die Abredeversicherung und die Unfalldeckung im KVG hängen an deinem Arbeitsverhältnis, nicht am Zielland. Was sich unterscheidet, ist die Versorgung vor Ort und das, was du zusätzlich brauchst.
In Nepal liegen die Distanzen zum nächsten grösseren Spital oft in Stunden, nicht Minuten. Auf Bali und in Sri Lanka ist der Roller das häufigste Verkehrsmittel und das häufigste Unfallrisiko. Für Sansibar kommt eine Besonderheit dazu, die nichts mit dem UVG zu tun hat: Tansania verlangt von Einreisenden eine eigene Pflichtversicherung, beschrieben im Beitrag zur Pflichtversicherung für Sansibar. Die ersetzt deinen Unfallschutz nicht, sie kommt obendrauf.
Ein letzter Hinweis zur Vollständigkeit: Ob und wie weit UVG-Leistungen ins Ausland reichen, beantwortet dein Unfallversicherer verbindlich, nicht ein Blogbeitrag. Frag das schriftlich an, bevor du fliegst, und leg die Antwort zu deinen Reiseunterlagen.
Fachlich geprüft von MUDr. Amandeep Grewal. Redaktionell geprüft von Nils-Andre Stritt, travel4med.

Weitere Beiträge aus dieser Rubrik findest du im Archiv Allgemein, und unser Serviceüberblick steht auf der Seite klinisches Praktikum im Ausland.
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