
Reisemedizinische Beratung vor dem Auslandspraktikum
Reisemedizinische Beratung vor dem Auslandspraktikum: wann du buchst, was sie in der Schweiz kostet, was die Kasse zahlt und was du mitbringst. Jetzt planen.

Nils-Andre Stritt
15. Oktober 2026

Der Zoll ist bei der Rückkehr aus dem Auslandspraktikum schneller ein Thema, als dir lieb ist: Seit dem 1. Januar 2025 darfst du nur noch Waren im Wert von 150 Franken pro Person und Tag mehrwertsteuerfrei in die Schweiz einführen, vorher waren es 300 Franken. Dazu kommen Freimengen für Alkohol, Tabak und Fleisch, ein Einfuhrverbot für Tierprodukte aus Ländern ausserhalb der EU und strenge Artenschutzregeln für Souvenirs. Wer aus Colombo, Kathmandu, Denpasar oder Sansibar heimfliegt, sollte das vor dem Packen kennen.
Redaktionell geprüft von Nils-Andre Stritt, travel4med. Alle Regeln stammen vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), Stand 1. Oktober 2026.
Die Wertfreigrenze im Reiseverkehr wurde halbiert. Der Bundesrat hat laut BAZG-Mitteilung vom 16. Oktober 2024 entschieden, sie ab dem 1. Januar 2025 von 300 auf 150 Franken pro Person und Tag zu senken. Hintergrund ist ein Auftrag des Parlaments und zweier Kantone, die den Einkaufstourismus eindämmen wollten. Für dich heisst das: Die Hälfte dessen, was früher am Zoll einfach durchging, ist heute steuerpflichtig.
Gemacht wurde die Regel für den Wocheneinkauf in Konstanz oder Como. Sie gilt aber genauso am Flughafen Zürich, wenn du nach drei Monaten Unterassistenz mit einem vollen Rucksack aus Galle zurückkommst. Der Zoll unterscheidet nicht zwischen Shoppingtrip und Wahlstudienjahr.

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Die Wertfreigrenze ist der Gesamtwert aller Waren, die du für dich oder als Geschenk mitbringst und die bis 150 Franken frei von Mehrwertsteuer bleiben. Sie gilt pro Person und Tag, auch Kinder haben eine eigene. Überschreitest du sie, wird der Zoll die Mehrwertsteuer auf den gesamten Warenwert erheben. Der Normalsatz liegt bei 8,1 Prozent, für Lebensmittel, Bücher und Medikamente bei 2,6 Prozent.
Zwei Details überraschen viele. Erstens: Ein einzelnes Stück über 150 Franken ist immer mehrwertsteuerpflichtig, auch wenn ihr zu dritt reist. Du kannst die Freigrenzen deiner Mitreisenden also nicht für eine teure Holzmaske zusammenzählen. Zweitens: Die Mehrwertsteuer, die du im Ausland bezahlt hast, erstattet das BAZG nicht zurück.
Ein Rechenbeispiel aus dem Alltag nach dem Praktikum:
| Einkauf | Wert | Satz | Mehrwertsteuer |
|---|---|---|---|
| Ceylon-Tee | CHF 30 | 2,6 Prozent | CHF 0.78 |
| Holzmaske aus dem Süden Sri Lankas | CHF 60 | 8,1 Prozent | CHF 4.86 |
| Seidenschal | CHF 90 | 8,1 Prozent | CHF 7.29 |
| Total | CHF 180 | CHF 12.93 |
Weil 180 Franken über der Grenze liegen, wird alles besteuert, auch der Tee. Hättest du den Schal im Gastland verschenkt, wärst du mit 90 Franken unter der Grenze geblieben und hättest gar nichts bezahlt. Das ist unsere eigene Berechnung mit den Sätzen des BAZG. Die offiziellen Regeln stehen auf der Seite zur Wertfreigrenze beim BAZG.
Wenn du dein Budget ohnehin knapp planst, lohnt sich ein Blick in unseren Beitrag zur Finanzierung des Auslandspraktikums. Zwölf Franken Mehrwertsteuer sind kein Drama, eine Busse wegen falscher Anmeldung schon eher.
Freimengen sind Mengengrenzen für sogenannte sensible Waren, die unabhängig von der Wertfreigrenze gelten. Bis zu dieser Menge zahlst du keinen Zoll. Darüber wird der Zoll nur auf die Mehrmenge erhoben. Die Werte gelten pro Person und Tag, für Alkohol und Tabak erst ab 17 Jahren. So stehen sie in der BAZG-Broschüre "Info Zoll" vom Januar 2025:
| Ware | Freimenge pro Person und Tag | Zoll auf die Mehrmenge |
|---|---|---|
| Fleisch und Fleischzubereitungen (ohne Wild) | 1 kg | CHF 17 je kg bis 10 kg, darüber CHF 23 je kg |
| Butter, Rahm | 1 kg oder 1 Liter | CHF 16 je kg oder Liter |
| Speiseöle, Fette, Margarine | 5 kg oder 5 Liter | CHF 2 je kg oder Liter |
| Alkoholische Getränke bis 18 Prozent Volumen | 5 Liter | CHF 2 je Liter |
| Alkoholische Getränke über 18 Prozent Volumen | 1 Liter | CHF 15 je Liter |
| Zigaretten oder Zigarren | 250 Stück | CHF 0.25 je Stück |
Für deine Heimreise ist vor allem eine Zeile wichtig. Arrak aus Sri Lanka oder Rum aus Indonesien hat deutlich mehr als 18 Prozent Volumen. Eine Flasche mit einem Liter geht frei durch den Zoll, die zweite kostet 15 Franken. Und die Fleischzeile? Die hilft dir nach einem Praktikum in Asien oder Afrika nicht weiter, dazu gleich mehr. Die vollständige Liste führt das BAZG auf der Seite zu den Freimengen für Lebensmittel, Alkohol und Tabak.

Weil die Schweiz Tierprodukte im Reiseverkehr nur aus der EU, aus Island, Nordirland und Norwegen zulässt. Das BAZG schreibt dazu ausdrücklich: "Die Einfuhr von Tierprodukten aus anderen Ländern ist verboten." Sri Lanka, Nepal, Indonesien und Tansania sind andere Länder. Der getrocknete Fisch vom Markt in Galle, Yak-Käse aus Pokhara oder die Wurst aus dem Duty-free in Doha bleiben also draussen.
Die Freimenge von einem Kilogramm Fleisch ändert daran nichts. Sie regelt nur, wie viel Zoll du auf erlaubte Ware zahlst. Eine verbotene Ware wird durch eine Freimenge nicht erlaubt. Der Grund für das Verbot ist Tierseuchenschutz: Mit Fleisch- und Milchprodukten können Krankheiten eingeschleppt werden, die in der Schweizer Landwirtschaft grossen Schaden anrichten.
Bei Früchten und Pflanzen ist es ähnlich streng. Frische Pflanzenteile aus Ländern ausserhalb der EU, also Früchte, Gemüse, Schnittblumen oder Samen, sind entweder verboten oder brauchen ein Pflanzengesundheitszeugnis. Ausgenommen sind laut BAZG nur Ananas, Bananen, Datteln, Durian und Kokosnüsse. Die Mango aus Sansibar im Handgepäck ist also keine gute Idee. Details stehen auf der BAZG-Seite zu Pflanzen, Früchten und Gemüse.
Du planst deinen Einsatz noch und willst wissen, wie die Rückreise aus deinem Zielland abläuft? Schau dir unsere Standorte in Sri Lanka, Nepal, Bali und auf Sansibar an und buch eine kostenlose Beratung. Wir klären Anreise, Rückreise und Gepäck in zwanzig Minuten.
Alles, was aus geschützten Tieren oder Pflanzen besteht und ohne Bewilligung eingeführt wird. Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES schützt laut BAZG mehr als 40'000 bedrohte Arten und wird von über 180 Staaten umgesetzt. Wer dagegen verstösst, verliert die Ware und riskiert eine Busse zwischen 100 und 1'000'000 Franken oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Für die typischen Mitbringsel aus unseren Zielländern heisst das laut BLV:
Das BLV rät, Souvenirs mit Umsicht zu wählen, weil Händler kaum je auf die Bewilligungspflicht hinweisen. Auf dem Markt in Stone Town oder an einem Strand in Bali fragt dich niemand nach CITES. Am Zoll in Kloten schon. Die Übersicht findest du auf der Seite des BLV zu Souvenirs und Artenschutz, die Strafrahmen in der BAZG-Mitteilung vom 15.04.2025.
Und die gefälschte Markensonnenbrille vom Nachtmarkt? Auch die ist tabu. Marken- und Designfälschungen sind laut BAZG auch im privaten Reiseverkehr verboten und können an der Grenze zurückbehalten und vernichtet werden. Die Kultur deines Gastlands nimmst du besser als Erinnerung mit: Was Sri Lanka jenseits der Souvenirstände ausmacht, beschreibt unser Beitrag zur Kultur auf Sri Lanka.

Fordere kostenlos und unverbindlich alle wichtigen Infos an.
Die sind kein Problem, solange du sie aus der Schweiz mitgenommen hast. Persönliche Gebrauchsgegenstände, die du vorübergehend ins Ausland mitnimmst, führst du laut BAZG mehrwertsteuer- und zollfrei wieder ein. Dein Stethoskop, dein Laptop und die Kasacks aus dem Studentenshop in Bern gehören dazu. Neu gekaufte Sachen gehören nicht dazu.
Genau hier liegt die Falle für Medizinstudierende. Wer in Denpasar zwei neue Kasacks und Spitalschuhe für das Gastspital kauft, bringt Waren mit, die in die Wertfreigrenze zählen. Einzeln sind das kleine Beträge. Zusammen mit Tee, Gewürzen und einem Schal bist du schnell über 150 Franken. Heb für grössere Einkäufe die Quittung auf, dann kannst du den Wert am Zoll belegen.
Medikamente sind ein eigenes Kapitel. Für den Eigenbedarf darfst du höchstens einen Monatsbedarf einführen. Was in deine Reiseapotheke gehört und was nicht, steht in unserem Beitrag zur Reiseapotheke fürs Auslandspraktikum. Und falls du Akkus und Powerbanks im Handgepäck hast: Die Regeln dafür erklärt der Beitrag Powerbank Flugzeug.
Am Flughafen Zürich, Genf oder Basel meldest du deine Waren an, indem du einen Durchgang wählst. Der grüne Durchgang ist für Reisende, die nur Waren innerhalb der Freimengen und der Wertfreigrenze dabeihaben oder alles schon mit der App QuickZoll angemeldet haben. Wer abgabenpflichtige oder beschränkte Waren dabeihat, nimmt den roten. Das BAZG ist hier deutlich: Wer mit verbotenen, bewilligungs- oder abgabenpflichtigen Waren den grünen Durchgang wählt, macht sich strafbar.
So gehst du am Tag der Heimreise vor:
Die Regeln für den Flughafen stehen auf der BAZG-Seite Waren einführen bei Flugreisen. Fünf Minuten am Abend vor dem Abflug sparen dir am Zoll eine Diskussion, die du nach einem Nachtflug aus Colombo sicher nicht führen willst.
Deine Checkliste für die Hinreise findest du in der Packliste fürs Auslandspraktikum. Wie andere Studierende die Monate im Ausland in den Studienplan einbauen, zeigt der Beitrag zum Auslandssemester als Medizinstudent auf dein-medizinstudium.ch. Wer das Praktikum noch vor sich hat, findet bei slaymed.de einen Leitfaden, wie du einen klinischen Einsatz im Studium planst, und bei dein-medizinstudium.ch einen Überblick zum Pflegepraktikum im Ausland.
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