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Bildungsurlaub Schweiz: Anspruch für Pflege und Ärzt:innen

MUDr. Amandeep Grewal
MUDr. Amandeep GrewalArzt, Co-Founder von travel4med
  • 10. August 2026
  • 10 Minuten
Bildungsurlaub Schweiz: Anspruch für Pflege und Ärzt:innen

Bildungsurlaub Schweiz: Was Pflegefachpersonen und Ärzt:innen wirklich beanspruchen können

Was viele Pflegefachpersonen und angestellte Ärzt:innen in der Schweiz überrascht: Anders als in Deutschland gibt es hierzulande keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Während 14 von 16 deutschen Bundesländern ein eigenes Bildungsurlaubsgesetz kennen, regelt das Schweizer Obligationenrecht (OR) nur eine sehr begrenzte Freistellung für "übliche freie Tage und Stunden" bei besonderen Anlässen – allgemeine Weiterbildung gehört rechtlich nicht dazu (SECO, 2026). Ob und wie viel bezahlte Zeit dir für einen Sprachkurs, eine Fachtagung oder eine Hospitation im Ausland zusteht, hängt deshalb fast vollständig von deinem Einzelarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ab. Dieser Guide zeigt dir ehrlich, was Bildungsurlaub Schweiz rechtlich bedeutet, was Art. 329 OR tatsächlich regelt und wie du über deinen GAV trotzdem bezahlte Weiterbildungstage herausholst.

Key Takeaways

  • Die Schweiz kennt keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub für allgemeine Weiterbildung – anders als Deutschland, wo 14 von 16 Bundesländern ein eigenes Bildungsurlaubsgesetz haben.
  • Art. 329 Abs. 3 OR verpflichtet Arbeitgeber nur zu "üblichen freien Tagen und Stunden" für besondere Anlässe (Umzug, Behördengänge, Todesfall, Stellensuche) – Weiterbildung fällt rechtlich nicht darunter (SECO, 2026).
  • Rund die Hälfte (50 %) der Arbeitnehmenden in der Schweiz war 2018 einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt (SECO, 2026) – nur ein GAV oder dein Einzelarbeitsvertrag kann dir einen konkreten Anspruch auf bezahlte Bildungstage verschaffen.
  • Zum Vergleich: Der Gastgewerbe-GAV (L-GAV) gewährt 3 bezahlte Bildungsurlaubstage pro Dienstjahr, rückwirkend über 3 Jahre kumulierbar, plus 6 zusätzliche Tage für die Vorbereitung auf eine Berufs- oder höhere Fachprüfung (L-GAV, 2026) – ein Beispiel dafür, was ein GAV leisten kann, keine Pflegebranchen-Norm.
  • Deutschland hat das ILO-Übereinkommen 140 über bezahlten Bildungsurlaub 1976 ratifiziert, die Schweiz gehört nicht zu den 35 ratifizierenden Staaten (ILO NORMLEX, 2026).

Die folgenden Abschnitte ordnen das rechtlich sauber ein – inklusive dem, was viele Ratgeber im Netz übersehen: Ein "Bildungsurlaub Schweiz" im deutschen Sinn existiert schlicht nicht als bundesrechtliche Kategorie.

Was ist Bildungsurlaub – und gibt es ihn in der Schweiz überhaupt?

Bildungsurlaub ist im deutschen Recht ein eigenständiger, zusätzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildung, geregelt durch die Bildungszeit- bzw. Bildungsurlaubsgesetze der einzelnen Bundesländer. In der Schweiz gibt es keine bundesrechtliche Entsprechung: Das Obligationenrecht kennt keinen eigenständigen "Bildungsurlaub"-Artikel, und kein Kanton hat ein eigenes Bildungsurlaubsgesetz erlassen, das mit den deutschen Landesregelungen vergleichbar wäre.

Das bedeutet nicht, dass bezahlte Weiterbildungszeit in der Schweiz unmöglich ist – nur, dass sie nicht gesetzlich garantiert ist. Ob du sie bekommst, hängt von zwei Dingen ab: deinem individuellen Arbeitsvertrag und einem allfälligen Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der für deinen Betrieb oder deine Branche gilt. Für Pflegefachpersonen, medizinische Praxisassistent:innen (MPA) und angestellte Ärzt:innen ist das ein wichtiger Unterschied zur Situation in Deutschland, den viele erst bemerken, wenn sie konkret eine Fortbildung planen.

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Was regelt Art. 329 OR zur Freistellung für Weiterbildung wirklich?

Art. 329 Abs. 3 des Obligationenrechts (OR) verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitnehmenden "die üblichen freien Stunden und Tage" zu gewähren – aber nur für konkret definierte besondere Anlässe wie Wohnungswechsel, Behördengänge, Arzttermine, Todesfälle in der Familie, Hochzeiten oder die Stellensuche nach einer Kündigung (SECO, 2026). Der Gesetzestext selbst findet sich im Bundesrecht auf Fedlex, dem offiziellen Portal für Schweizer Bundesrecht (fedlex.admin.ch).

Berufliche Weiterbildung im allgemeinen Sinn – ein Sprachkurs, eine Fachtagung, eine Hospitation im Ausland – ist in dieser Aufzählung nicht enthalten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellt in seinem FAQ zum privaten Arbeitsrecht ausdrücklich klar, dass die Teilnahme an Bildungs-, Kultur-, Sport- oder Gewerkschaftsveranstaltungen "vom Gesetz her nicht vorgeschrieben" ist (SECO, 2026). Ein Anspruch darauf kann sich nur aus deinem Einzelarbeitsvertrag oder einem GAV ergeben – nicht direkt aus dem Gesetz.

Hand mit einem weißen Verband
Ohne GAV oder individuelle Vereinbarung besteht in der Schweiz kein Rechtsanspruch auf bezahlte Weiterbildungszeit.

Wer entscheidet dann über bezahlten Bildungsurlaub in der Schweiz?

Die Antwort ist ernüchternd eindeutig: dein Arbeitgeber, dein Einzelarbeitsvertrag oder ein für deinen Betrieb geltender Gesamtarbeitsvertrag (GAV) – nicht der Gesetzgeber. Ein GAV wird zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt und kann Ansprüche schaffen, die weit über das gesetzliche Minimum hinausgehen.

Wie unterschiedlich das ausfallen kann, zeigt ein Blick über die Branchen: Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe (L-GAV) gewährt seinen Angestellten 3 bezahlte Bildungsurlaubstage pro Dienstjahr, die rückwirkend über 3 Jahre hinweg kumuliert werden können, sowie 6 zusätzliche bezahlte Tage zur Vorbereitung auf eine Berufs- oder höhere Fachprüfung (L-GAV, 2026). Das ist kein Pflege- oder Medizinalberufe-Standard, sondern ein Beispiel aus einer ganz anderen Branche – es zeigt aber, dass ein GAV durchaus einen konkreten, verbindlichen Anspruch schaffen kann, wo das Gesetz schweigt.

Für das Gesundheitswesen gilt: Ob und wie viele bezahlte Weiterbildungstage dir zustehen, regelt der GAV deines Spitals, deiner Klinik oder deiner Institution – falls einer existiert – beziehungsweise dein individueller Arbeitsvertrag. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) führt eine Übersicht der ihm gemeldeten Arbeitsbedingungs-GAV im Gesundheitswesen, die als Ausgangspunkt für die Suche nach dem für dich zuständigen Vertrag dient (bag.admin.ch). Frag im Zweifel direkt bei deiner Personalabteilung, deiner Berufsverbandsstelle oder deiner Gewerkschaft (etwa dem Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK-ASI oder dem VPOD) nach dem für deinen Betrieb geltenden GAV.

Wie verbreitet sind Gesamtarbeitsverträge überhaupt in der Schweiz?

Gesamtarbeitsverträge sind kein Nischenphänomen, aber auch keine Selbstverständlichkeit: Laut Berechnungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) war 2018 rund die Hälfte (50 %) der Arbeitnehmenden in der Schweiz einem GAV unterstellt (SECO, 2026). Anfang Juli 2025 waren 47 allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge auf Bundesebene in Kraft, die zusammen rund 1,13 Millionen Arbeitnehmende betrafen.

Das heisst im Umkehrschluss: Für die andere Hälfte der Arbeitnehmenden gibt es überhaupt keinen GAV, der zusätzliche Ansprüche schaffen könnte. Ob dein Arbeitsverhältnis einem GAV unterstellt ist, findest du am schnellsten heraus, indem du direkt bei deiner Personalabteilung nachfragst oder deinen Arbeitsvertrag auf einen Verweis prüfst.

Wie unterscheidet sich das von Deutschlands Bildungsurlaub?

Der Unterschied ist strukturell, nicht nur graduell. In Deutschland haben Angestellte in 14 von 16 Bundesländern einen eigenständigen, gesetzlich garantierten Anspruch auf meist 5 bezahlte Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr, unabhängig vom Arbeitgeber. Das Konzept geht auf das Übereinkommen 140 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über den bezahlten Bildungsurlaub zurück, das Deutschland am 30. November 1976 ratifiziert hat.

Die Schweiz gehört nicht zu den 35 Staaten, die dieses Übereinkommen ratifiziert haben (ILO NORMLEX, 2026). Die konkrete rechtswissenschaftliche Einordnung des deutschen Umsetzungsstands hat Prof. Dr. Reingard Zimmer, Professorin für Arbeitsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin, in einer Untersuchung analysiert (Zimmer, ZESAR 2/2015 und 3/2015) – ihre Arbeit zeigt zugleich, wie weit fortgeschritten die deutsche Debatte im Vergleich zur Schweiz ist, wo bezahlter Bildungsurlaub bislang gar nicht erst Gegenstand eines Bundesgesetzes wurde.

MerkmalDeutschlandSchweiz
Gesetzlicher AnspruchJa, in 14 von 16 BundesländernNein, kein Bundesgesetz
RechtsgrundlageLandes-BildungsurlaubsgesetzeNur Art. 329 Abs. 3 OR (enger Ausnahmekatalog)
Typischer Umfang5 Arbeitstage/JahrAbhängig von GAV/Arbeitsvertrag, keine Norm
ILO-Übereinkommen 140Ratifiziert 1976Nicht ratifiziert
Wer entscheidet?GesetzgeberArbeitgeber, GAV oder Einzelvertrag

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Kannst du Bildungsurlaub oder GAV-Weiterbildungstage im Ausland nutzen?

Wenn dein Arbeitsvertrag oder GAV dir bezahlte Weiterbildungstage zusichert, spricht rechtlich grundsätzlich nichts dagegen, diese Zeit für eine anerkannte Fortbildung oder Hospitation im Ausland einzusetzen – sofern dein Arbeitgeber den konkreten Inhalt und Anbieter als Weiterbildung akzeptiert. Für examinierte Pflegefachpersonen und angestellte Ärzt:innen kann das eine Möglichkeit sein, klinische Erfahrung in einem anderen Gesundheitssystem zu sammeln, ohne unbezahlten Urlaub nehmen zu müssen.

Kläre das immer vorab schriftlich mit deinem Arbeitgeber, da es – anders als in Deutschland – keine gesetzliche Vorgabe gibt, an der du dich berufen kannst. Wer bereits im Beruf steht und praktische Erfahrung in einem anderen Gesundheitssystem sammeln möchte, findet über unsere Hospitation als Ärztin oder Arzt oder unsere Standorte in Sri Lanka, Nepal, Bali und Sansibar passende Ansatzpunkte.

Du planst eine klinische Erfahrung im Ausland und willst wissen, ob sich das mit deinem GAV kombinieren lässt? Wir organisieren geprüfte Einsätze in Sri Lanka, Nepal, Bali und Sansibar, inklusive Unterkunft und Betreuung vor Ort. Sichere dir jetzt deine kostenlose Beratung.

Wie gehst du vor, wenn du eine Weiterbildung im Ausland planen willst?

  1. GAV oder Arbeitsvertrag prüfen: Frag deine Personalabteilung, ob ein GAV für deinen Betrieb gilt und ob dieser bezahlte Weiterbildungstage vorsieht.
  2. Anlass sauber begründen: Ordne dein Vorhaben klar als Weiterbildung ein, nicht als gewöhnlichen Ferienbezug – das erleichtert die interne Genehmigung.
  3. Schriftliche Zusage einholen: Lass dir die Freistellung samt Lohnfortzahlung schriftlich bestätigen, bevor du bindend buchst.
  4. Klinikplatz und Logistik organisieren: Für Hospitationen und Einsätze im Ausland übernehmen wir die Organisation vor Ort.
  5. Rückkehr und Nachweis klären: Kläre vorab, ob dein Arbeitgeber einen Teilnahmenachweis nach der Rückkehr verlangt.

Wie andere Fachpersonen ihren Auslandsaufenthalt erlebt haben, zeigen unsere Erfahrungsberichte; wer sich noch im Medizinstudium befindet, findet zudem passende Formate über Famulatur im Ausland oder Pflegepraktikum im Ausland.

Häufig gestellte Fragen

Fazit: So planst du Weiterbildung in der Schweiz realistisch

Bildungsurlaub Schweiz ist kein gesetzlich garantiertes Recht wie in Deutschland, sondern eine Frage deines GAV oder Arbeitsvertrags. Wer das früh erkennt, verliert keine Zeit mit falschen Erwartungen und klärt stattdessen direkt mit dem Arbeitgeber, ob und wie viele bezahlte Tage für Weiterbildung möglich sind. Für eine klinische Erfahrung im Ausland lohnt sich dieser Blick besonders.

Willst du deine Weiterbildung mit einem organisierten Auslandseinsatz verbinden? Wir unterstützen dich mit geprüften Einsätzen an unseren Standortensprich uns einfach in einer kostenlosen Beratung an.

Diesen Guide zu Bildungsurlaub und Weiterbildungsfreistellung in der Schweiz hat MUDr. Andreas Zehetner verfasst, Arzt (medizinischer Doktortitel MUDr.) und Redaktionsmitglied im travel4med-Netzwerk mit Schwerpunkt auf klinischen Auslandspraktika für Medizin- und Pflegestudierende.

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Quellen

  • Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), FAQ zum privaten Arbeitsrecht, „Freizeit und Feiertage": seco.admin.ch (abgerufen 20.07.2026)
  • Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), „Gesamtarbeitsverträge: Grundlagen": seco.admin.ch (abgerufen 20.07.2026)
  • L-GAV (Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe), Art. 19 Bildungsurlaub: l-gav.ch (abgerufen 20.07.2026)
  • International Labour Organization (ILO), NORMLEX, Ratifikationen zum Übereinkommen Nr. 140 (Paid Educational Leave Convention, 1974): normlex.ilo.org (abgerufen 20.07.2026)
  • Prof. Dr. Reingard Zimmer (HWR Berlin), „Bildungsfreistellung für Arbeitnehmer/innen und die (Nicht-)Umsetzung des ILO-Übereinkommens 140 im deutschen Recht", ZESAR 2/2015 und 3/2015
  • Bundesamt für Gesundheit (BAG), Übersicht Regelungen Arbeitsbedingungen GAV Gesundheitswesen: bag.admin.ch (abgerufen 20.07.2026)
  • Fedlex, Obligationenrecht (OR), Art. 329: fedlex.admin.ch (abgerufen 20.07.2026)